Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienste + Bezahlung
Hallo,
wie ist die Bezahlung der Dienste bei euch geregelt? Arbeite in einer kleinen Klinik mit mehreren Chefs. Und die Hälfte der Chefs bezahlt die Dienste. Die andere Hälfte zahlt nicht. Wenn man für die, die nicht zahlen Dienst macht, hat man Pech gehabt. :-party
Kann man da rechtlich irgendetwas unternehmen? Ich hätte da momentan sehr große Lust zu. Schließlich haut man sich doch wirklich gerne die Wochenenden umsonst um die Ohren. :-wand
Grüßle, Mirona
wildcoyote
15.10.2009, 16:25
ich würde über einen Klinikwechsel nachdenken...ist ja eh nich viel was man für den Dienst bekommt (bei uns sind es zw. 3 und 10,50 € die Stunde netto)
John Silver
15.10.2009, 22:00
Im Grunde genommen ist es nicht Sache des Chefarztes, über die Vergütung der Dienste zu entscheiden. Wie Dienste bezahlt werden, steht im Arbeitsvertrag. Die Erfassung der Dienste erfolgt über die Personalabteilung, und die Bezahlung erfolgt durch die Buchhaltung. Ein Chefarzt hat da nichts zu melden.
Wie werden denn bei euch die Dienste dokumentiert? Es gibt doch sicher einen Dienstplan, auch für vergangene Monate? Ich würde damit in die Personalabteilung gehen und verlangen, daß die Dienste rückwirkend, und zwar mit Zinsen, ausbezahlt werden. Je nach Vertrag kann man auch einen Freizeitausgleich verlangen, den man nimmt, wenn man einem derart realitätsfremden Chefarzt den Rücken kehrt und die Klinik wechselt.
Sag mal, Mirona, Du arbeitest nicht zufällig in einer gynäkologischen Belegabteilung im Heidelberger Raum? Diese Geschichte kommt mir von einer gute Freundin nur allzu bekannt vor. Sie hat dann nach einem Jahr Gott sei Dank was Anderes gehabt.
Nein, keine gynäkologische Belegabteilung. ;O)
Aber es ist der Süden, wobei der Oberhammel noch nicht einmal von hier ist, sondern aus dem Norden. :-party
Habe im Arbeitsvertrag nachgeguckt: Für Überstunden und Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst erhält der/die Assistentin sofern ein Ausgleich durch Freizeit nicht erfolgt, eine zusätzliche Vergütung nach Vereinbarung.
So, wenn das nicht stattfindet. Kann man dann Klagen?:-notify
John Silver
18.10.2009, 14:37
Naja, wenn keine explizite Vereinbarung erfolgt, wird es schwierig, eine klare Summe für die Klage zu berechnen. Aber da keine zusätzliche Bezahlung erfolgt ist, hast Du einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Und damit würde ich Druck machen. Entweder bekommst Du eine nach Deinem Ermessen ausreichende finanzielle Entschädigung für all die geleisteten Nachtdienste etc., oder Du verlangst, daß Dir der gesamte Dir zustehende Freizeitausgleich gewährt wird. Auf jeden Fall wird Dein Engagement in dieser Klinik nicht mehr lange währen, oder?
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