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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A39/B22 Augen jucken



Unregistriert
15.10.2009, 15:32
bei dieser Frage geht's ums Auge und nicht um den Nacken!

Tiffenau
15.10.2009, 15:43
:-kotz:-kotz:-kotz:-kotz
wenn ich so ne Frage lese. Wie kann man nur sein Leben so nem Mist widmen
:-wand

Unregistriert
15.10.2009, 15:50
Die Frau klagt über Augenbrenne und -jucken, Kopfschmerzen und Muskelverspannungen. Jetzt soll man sagen, was den Beschwerden entgegewirkt. Die Erhöhung des Bildschirmes wirkt den Verspannungen und damit den Beschwerden entgegen, oder?

Unregistriert
15.10.2009, 15:50
für die Platzierung wird die Oberkante des Bildschirmes auf Augenhöhe empfohlen, damit man leicht nach unten schaut. =< daher ist D falsch.

Unregistriert
15.10.2009, 15:56
haha, schaut mal hier: von so nem Forschungsinstitut für Arbteisplatzergonomie in Dortmund

http://www.ergonetz.de/bildschirm/index.html

Unregistriert
15.10.2009, 16:01
ich zitiere mal: "Die individuell bevorzugten Sehabstände lagen zwischen etwa 50 und 100 cm (Gruppenmittelwert ca. 70 cm) und die entsprechenden Blickneigungswinkel etwa zwischen der Horizontalen und 25 Grad abwärts (Gruppenmittelwert 10 Grad abwärts)."

das Zitat stammt aus: http://www.ifado.de/forschung_praxis/umsetzung/schriften_anwender/AP_1_1999_S20.pdf

damit ist auch E eindeutig als falsch aufzufassen. zumal mittlerweile "nach neueren erkenntnissen" immer mehr propagiert wird, dass jeder für sich selbst den individuell besten sehabstand, auch abhängig von neigungswinkel bestimmen soll.

und hat man damals in arbeitsmedizin sogar gesagt, dass man keine pauschalen angaben mehr macht. und außerdem sind diese dann auch nciht nur von der bildschirmgröße, sondern auch noch der schriftgröße und eingestellten auflösung abhängig!

geht man nach aktueller literatur ist alles falsch...

von den vielen falschen, darf man sich jetzt dank der sicherheitsformulierung des IMPP "am ehesten geeignet" raussuchen, was von den falschen antworten am ehesten passt.

DANKE IMPP!!!

Unregistriert
15.10.2009, 16:05
Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund sagt=> es gibt keine Regeln, individuelles 5 Tage Ausprobierprogramm!!!

http://www.ifado.de/forschung_praxis/umsetzung/wohin_bildschirm/index.html

damit ist die Frage wohl raus, oder?

che
15.10.2009, 16:07
na, dann wäre, wenn es sich bei den 70cm um einen gruppenmittelwert handelt, E doch "am ehesten geeignet". oder?

Unregistriert
15.10.2009, 16:08
hier gibt es die "Bildschirmarbeitsplatzverordnung"

http://content.weka-business-portal.de/rdbviewer/index.jsf;jsessionid=E9C891808A23BB28242FBF5298E44 F44.weka7005

auch hier wird extra nicht vorgeschrieben, wo der Bereich sein muss, weil er individuell festzulegen ist. es muss nur variabel sein.

Frage raus!

Unregistriert
15.10.2009, 16:12
jepp, E ist "am ehesten geeignet"...

andererseits haben mittlerweile mehrere Verwaltungsgerichte diese "am ehesten" Regel kritisiert, weil eine Aufgabe eindeutig lösbar sein muss. wenn mehrere Lösungen möglich sind, hat das BVG sogar entschieden, ist zu Gunsten des Prüfling jede richtige Lösung anzunehmen, weil eine Frage eindeutig lösbar sein muss.

Die am ehesten Regel ist also schon seit den 90er Jahren nicht erlaubt und eindeutig anfechtbar, wenn es mehrere richtige Lösungen gibt.

In einem Fall wie hier, in dem es sogar nur falsche Lösungen gibt, ist die Frage wohl erst Recht anfechtbar.

Ich denke das IMPP wird dieses Jahr viel Post bekommen :-)

docpille
15.10.2009, 16:22
ich zitiere mal: "Die individuell bevorzugten Sehabstände lagen zwischen etwa 50 und 100 cm (Gruppenmittelwert ca. 70 cm) und die entsprechenden Blickneigungswinkel etwa zwischen der Horizontalen und 25 Grad abwärts (Gruppenmittelwert 10 Grad abwärts)."

das Zitat stammt aus: http://www.ifado.de/forschung_praxis/umsetzung/schriften_anwender/AP_1_1999_S20.pdf

damit ist auch E eindeutig als falsch aufzufassen. zumal mittlerweile "nach neueren erkenntnissen" immer mehr propagiert wird, dass jeder für sich selbst den individuell besten sehabstand, auch abhängig von neigungswinkel bestimmen soll.

und hat man damals in arbeitsmedizin sogar gesagt, dass man keine pauschalen angaben mehr macht. und außerdem sind diese dann auch nciht nur von der bildschirmgröße, sondern auch noch der schriftgröße und eingestellten auflösung abhängig!

geht man nach aktueller literatur ist alles falsch...

von den vielen falschen, darf man sich jetzt dank der sicherheitsformulierung des IMPP "am ehesten geeignet" raussuchen, was von den falschen antworten am ehesten passt.

DANKE IMPP!!!


Ich verstehe Deine Schlussfolgerung überhaupt nicht. Du zitierst genau das, was in Antwort E auftaucht und meinst dann es sei falsch? Häää?

Unregistriert
15.10.2009, 16:42
lol, nein eben nicht!

in dem text steht allgemein, dass kein definitver abstand empfohlen werden kann.
und dann kommt die erläuterung, dass es studien gabs, in denen 50-100cm als optimal gelten.

das widerspricht natürlich E, weil E 50-70 schreibt.

und da das IMPP ja auch so viel wert auf statistik legt (siehe die Frage mit dem mittelwert 2,8 und den 2 SD für das 95% Konfidenzintervall, das wir berechnen sollten), erwarte ich einfach vom IMPP ebenso eine korrektheit, wie sie von uns verlangt wird.

wenn der mittelwert bei 70 liegt, und ich einen bereich von 50-70 cm angeben, ist die empfehlung also für 50% der bevölkerung (eine normalverteilung der messerwerte vorausgesetzt) als falsch zu betrachten. und bei ner empfehlung, die nur zu 50% zutreffend ist, kann man nicht mehr von am ehesten richtig sprechen.

Unregistriert
15.10.2009, 16:45
habs nochmal genau gelesen: des weiteren bezeichnet der Text dagegen sogar Antwort D als definitiv richtig!!!

denn: der Blickwinkel sollte zwischen einer Horizontalen und einer Neigung von 25° liegen.
wenn man auf die Bildschirmmitte die Höhe ausrichtet, ist das doch ziemlich die Horizontale, die für viele richtig sein kann.

Manche legen es aber auch so aus, dass die Horizontale die oberkante des Bildschirmes sein sollte, damit man so auch nie über 0° neigung kommt...

insgesamt muss man jetzt aber schon sehr haarspalterisch werden, um zwischen den am ehesten richtigen Falschantworten D und E entscheiden zu können.

wenke81
15.10.2009, 16:47
das schafft das impp schon !

Erlanger Trauerklos
15.10.2009, 16:51
Mal ne ganz abgefahrene Variante, die ich gekreuzt habe (so ziemlich als einziger :D)
Wenn sie den Bildschirm mit Blick zum Fenster dreht, dann bewirkt das doch, dass sie nicht mehr von einfallendem Licht auf dem Bildschirm geblendet wird. Zudem wird doch überall empfohlen, dass man beim Fernsehschauen/Bildschirmarbeiten die Lichtquelle eher hinter dem Gerät haben sollte... Ich hab das jedenfalls selber irgendwie schon immer so :)

Also nicht mehr durchs Fensterlicht geblendet => Weniger Augenzukneifen und so => Lösung A?

Fand das irgendwie logisch...

Allstar
15.10.2009, 18:29
Aehm, du sollst doch die Lichtquelle weder vor noch hinter dir haben. Also ist deine Antwort falsch glaube ich.