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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A29/B12 Masern im Kindergarten



SDWI
15.10.2009, 16:18
Also wenn am Vortag Masern in dem Kindergarten ausgebrochen sind, wird das Kind da wohl kaum gleich wieder hingehen dürfen.

Hier in diesem Fall vom Robert-Koch-Institut gut zu sehen, wie ich finde:

http://www.rki.de/cln_091/nn_494538/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/07__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/07_08.pdf

Unregistriert
15.10.2009, 16:22
Find ich auch, dann hätte man sich ja die Impfung gleich sparen können!

Erlanger Trauerklos
15.10.2009, 16:25
Find ich auch, dann hätte man sich ja die Impfung gleich sparen können!

:-dagegen

Aber btt: Finde auch, das Kind sollte zuhause bleiben - es besteht kein sicherer Schutz (Impfung erst am aktuellen Tag) und die Komplikationen der Masern sind hinreichend bekannt... also solls doch bitte einfach mal daheim bleiben

Unregistriert
15.10.2009, 17:21
seh ich auch so wenn man das kind impft und am nächsten tag direkt wieder in den kindergarten schickt dann ist der impfschutz noch gar nicht eingetreten ich habe auch für zu hause bleiben gekreuzt.

Unregistriert
15.10.2009, 17:53
ich glaub, das geht um die rel. lange inkubationszeit der masern. bis dahin ist der impfschutz eingetreten. war mal ne altfrage

JHansen
15.10.2009, 17:56
Ich hab da für mich so argumentiert:

1) Der Indexfall ist schon eingetreten. Damit handelt sich um eine PEP.
2) Bei einer Pep ist nach dem RKI davon auszugehen, dass sie sicheren Schutz bietet:

Eine Wirksamkeit der Impfung im Sinne der Verhütung einer Erkrankung kann erwartet werden

* bei Masern: falls innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Exposition geimpft wird (Ansteckungsfähigkeit eines Erkrankten 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems)
3) Sollte das Kind noch nicht mit dem Virus in Kontakt gekommen sein, ist es als Geimpft zu betrachten (Siehe 2)) und geschützt.

Unregistriert
15.10.2009, 18:23
aber da steht nix, dass das Kind gleich geimpft wird, nur dass der Arzt es empfiehlt. Wenn die Mutter nicht sofort impfen lässt (Infekt des Kindes, mag nicht etc.), dann muss das Kind erst einmal zuhause bleiben.(Robert Koch Institut) und Impfung sofort + 4Tage später ist auch falsch

Unregistriert
15.10.2009, 23:10
PPMI setreuehcseb.

Zimtschnecke
16.10.2009, 18:02
"Auch bei einem schon stattgefundenen Kontakt zu einem Masernerkrankten kann durch eine Impfung innerhalb von 3 Tagen der Ausbruch der Erkrankung noch verhindert werden (Riegelungsimpfung)."

http://www.stmugv.bayern.de/gesundheit/infektionen/masern/index.htm

"Ein Besuch einer Kindereinrichtung bzw. Schule ist jedoch möglich, wenn die Kontaktpersonen

* nachweislich (Laborbestätigung) bereits früher erkrankt waren und damit immun sind,
* früher bereits geimpft wurden – bei nur einmal Geimpften aktuell Gabe der 2. Dosis,
* aktuell (postexpositionell) geimpft wurden (optimal innerhalb von 72 Stunden nach erstmals möglicher Masern-Exposition bzw. bis zu 3, maximal 5 Tage nach erstmals möglicher Mumps-Exposition)."

http://www.rki.de/cln_091/nn_1270420/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2001/29__01-ausschnitte/29__01-21__STIKO__MMR-Riegelungsimpfg.html

Laut Robert-Koch-Institut ist damit Antwort A richtig...

Zimtschnecke
16.10.2009, 18:06
aber da steht nix, dass das Kind gleich geimpft wird, nur dass der Arzt es empfiehlt. Wenn die Mutter nicht sofort impfen lässt (Infekt des Kindes, mag nicht etc.), dann muss das Kind erst einmal zuhause bleiben.(Robert Koch Institut) und Impfung sofort + 4Tage später ist auch falsch

Das ist natürlich möglich... aber so steht das ja in keiner Antwortmöglichkeit, und bei Antwort B empfiehlt er ja auch ne Masernimpfung und im Anschluss daran soll das Kind vom KiGa fernbleiben... :-nix

ego2008
16.10.2009, 18:50
und nun was meint Ihr ?

Bleibt das Kind nu zu Hause oder geht es in den verseuchten KIGA ?

Also ich persönlich würde es impfen lassen und dann zu Hause belassen bis gtünes Licht gegeben !
OUTBACK!:-kotz

Zedd
17.10.2009, 10:04
Ich wollte auch fast B nehmen, aber da steht ja, "fernbleiben, bis eine Weiterverbreitung der Masern nach ärztlichem Urteil nicht mehr möglich ist, und meines Wissens entscheiden doch nicht wir als Ärzte darüber, wann ein Kindergarten zu machen muss, sondern das Gesundheitsamt?
Wobei man natürlich wieder argumentieren könnte, dass da auch Ärzte sitzen...

Außerdem dachte ich mir, wenn man mit einer Riegelungsimpfung die Masern überholen kann (also auch nach Ansteckung bei Impfung innerhalb 72h noch geschützt ist), dann muss das ja genauso zur Prophylaxe herhalten, wenn sich das Kind noch nicht angesteckt haben sollte.

Soviel zu meinem Gedankengang...was das IMPP nun dazu sagt...das weiß nur...halt: nicht mal Gott :-nix

DrMedWurscht
17.10.2009, 15:43
Und im Gesundheitsamt entscheidet es die Putzfrau? (oder vll doch aufgrund eines ärztlichen Urteils ;-))

Medimeister
17.10.2009, 15:53
Wollen wir uns nicht alle einfach mal auf das RKI verlassen (siehe Post von Zimtschnecke)? :-peng

Florian Pietsch
18.10.2009, 23:21
"Auch bei einem schon stattgefundenen Kontakt zu einem Masernerkrankten kann durch eine Impfung innerhalb von 3 Tagen der Ausbruch der Erkrankung noch verhindert werden (Riegelungsimpfung)."

http://www.stmugv.bayern.de/gesundheit/infektionen/masern/index.htm

"Ein Besuch einer Kindereinrichtung bzw. Schule ist jedoch möglich, wenn die Kontaktpersonen

* nachweislich (Laborbestätigung) bereits früher erkrankt waren und damit immun sind,
* früher bereits geimpft wurden – bei nur einmal Geimpften aktuell Gabe der 2. Dosis,
* aktuell (postexpositionell) geimpft wurden (optimal innerhalb von 72 Stunden nach erstmals möglicher Masern-Exposition bzw. bis zu 3, maximal 5 Tage nach erstmals möglicher Mumps-Exposition)."

http://www.rki.de/cln_091/nn_1270420/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2001/29__01-ausschnitte/29__01-21__STIKO__MMR-Riegelungsimpfg.html

Laut Robert-Koch-Institut ist damit Antwort A richtig...


Wieso ist A richtig? Das Kind wird ja nicht geimpft, sondern es wird ja nur eine Empfehlung ausgesprochen...
daher ist wohl die Frage zu rügen und als unbeantwortbar zu stellen, weil keine Antwort richtig ist!
Denn, wenn die Mutter sich gegen die Impfung entscheidet, dann darf das Kind den Kindergarten nicht besuchen!
Was meint ihr?

Medimeister
19.10.2009, 08:08
Ich denke, das IMPP hat "Impfen empfehlen" geschrieben, weil Du die Mutter ja kaum zwingen kannst, das Kind impfen zu lassen. Ich fand die Frage auch nicht toll, aber ich glaube, dass es bei A bleiben wird.

Chris2002
19.10.2009, 08:45
Ich wollte auch fast B nehmen, aber da steht ja, "fernbleiben, bis eine Weiterverbreitung der Masern nach ärztlichem Urteil nicht mehr möglich ist, und meines Wissens entscheiden doch nicht wir als Ärzte darüber, wann ein Kindergarten zu machen muss, sondern das Gesundheitsamt?
Wobei man natürlich wieder argumentieren könnte, dass da auch Ärzte sitzen...

Außerdem dachte ich mir, wenn man mit einer Riegelungsimpfung die Masern überholen kann (also auch nach Ansteckung bei Impfung innerhalb 72h noch geschützt ist), dann muss das ja genauso zur Prophylaxe herhalten, wenn sich das Kind noch nicht angesteckt haben sollte.

Soviel zu meinem Gedankengang...was das IMPP nun dazu sagt...das weiß nur...halt: nicht mal Gott :-nix

Auch wenn man ewig über diese Frage streiten kann und dem IMPP sehr dankbar für genügend Diskussionsstoff sein darf..
auch ich habe A wegen den Wörtchen ärztlichen Urteil...
eine Einrichtung wird nur vom Gesundheitsamt geschlossen!
Das dort wohl auch Ärzte entscheiden ist wahrscheinlich richtig.. aber eben in einer anderen Funktion

Florian Pietsch
19.10.2009, 10:21
schon, aber es ist vorgeschrieben, dass nicht geimpfte Kinder vom Schulbesuch frei zu stellen sind, wenn eine Masern-Epidemie herrscht. Daher ist der Rat des Arztes zur Impfung zwar richtig, aber der Hinweis, dass es wieder die Schule besuchen könne, falsch! Denn dies kann es nur, wenn es geimpft ist.

Sprich es müsste bei A heißen "(....) empfehlen und der Mutter sagen, das Kind könne nur im Falle einer Impfung oder nachdem das Gesundheitsamt die Einrichtung wieder frei gegeben hat, diese wieder besuchen".

So steht es ja auch auf den Seiten des RKI, unter welchen Bedingungen Kinder den Kindergarten während einer Epidemie besuchen dürfen.

Ich habe zwischen A und C hin und her überlegt, aber mich dann für C entschieden, weil dieser Hinweis, "das Kind können nun weiter den Kindergarten besuchen" ja nicht bedeutet, dass das Kind geimpft wurde! Eine Impfung ist aber unerlässlich für den Besuch des Kindergartens während einer Epidemie.

Pumato
19.10.2009, 11:11
Tritt in einer Schule oder einem Kindergarten der Verdacht auf Masern oder ein konkreter Masernfall auf, so haben Eltern von nicht geimpften Kindern zwei Möglichkeiten:

Sie lassen die erste Impfung bei ihren Kindern sofort beim Arzt nachholen oder

Sie müssen ihre Kinder laut Infektionsschutzgesetz für zirka 14 Tage zu Hause behalten.
Der Ausschluss der Nicht-Geimpften aus der Schule, dem Hort oder dem Kindergarten gilt so lange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Masern durch betroffene Personen nicht mehr zu befürchten ist.

So schreibt es die z.B. Stadt Oldenburg.

Strittig ist also nicht der Passus "aus medizinischer Sicht", sonder der tatsächliche Impfstatus des Kindes. Geht ja nicht um die Schliessung des KiGa (durch Amt), sondern nur Ausschluss Einzelner.

In Antwort A: Arzt soll Impfung empfehlen, dass Kind könne nun in den Kindergarten.
Über dieses 'nun' bin ich gestolpert, denn es kann nicht nun sondern könnte erst dann in den Kindergarten.

Deswegen Antwort B: Impfung empfehlen, aber nun im besagten status quo müsse das Kind fernbleiben.

IMPP meinte wohl A aber bescheuert formuliert. Meine Meinung..
Wenn sie wenigstens noch geschrieben hätten "er sollte eine sofortige Impfung empfehlen, denn danach...." Abgefragt werden sollte doch eh das Wissen, dass man auch sekundär geimpft sofort geschützt ist....mannmann