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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen rügen HEX Herbst 2009



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submode
18.10.2009, 20:06
@goldenmonkey: genau, dass habe ich auch nicht verstanden, wieso der Arbeitgeber da nicht zahlen muss?!?

Der Arbeitgeber ist nicht einmal dazu verpflichtet der Frau frei zu geben. Dass das unmenschlich wäre, brauchen wir nicht zu diskutieren, denke ich. Ihr müsst bedenken, dass die Mutter einfach der Arbeit fern bleiben darf, ohne Urlaub dafür nehmen zu müssen... Warum sollte der Arbeitgeber dann zahlen??

Chris2002
18.10.2009, 20:09
hmpf..
ist leider alles richtig...

hab mich auch geärgert, weil ichs natürlich falsch hatte...

zum nachlesen gibts viel, hier ists ganz ordentlich geschildert:

http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kind-krank-eltern-krankmeldung.html

Gersig
19.10.2009, 07:16
Denkt bitte daran, dass das Rügen der Fragen innerhalb von sieben Tagen nach Examensende gesehen muss :-)

Medimeister
19.10.2009, 11:01
Doccydoc: :-top
Sehr schöne Liste (Quellen wurden schon angesprochen).
Insbesondere auf die Hüftdysplasiefrage bin ich gespannt, bei der hatte ich erhebliche Schwierigkeiten, mich für eins zu entscheiden.

Clematis
19.10.2009, 11:50
Wirklich super, danke für die Liste!

Hätte da auch noch etwas. Tag 3 A 101 unerwünschte Wirkung von Metoprolol. Ich habe Antwort D angekreuzt. Klar sollten ß-Blocker beim Diabetiker nur mit Vorsicht angewendet werden, ich habe da allerdings eher an den Verlust der Warn-Symptome bei Hypoglykämie sowie den Wegfall der Glucose-mobilisierenden Wirkung des Adrenalins bei ß-Blocker Medikation gedacht....und mich dann eher für Antwort D entschieden, da letztgenannte Effekte, insbesondere bei kardioprävalenten ß-Blockern (wie Metoprolol) eher selten auftreten (und mit guter Schulung für den Patienten beherrschbar sind). Hingegen kommt es bei allen ß-Blockern (ß1 und ß2 prävalente) zur Verschiebung des Elektrolytspiegels, insbesondere zu Hyperkaliämien. Habe dazu mein altes (2003) Pharmakologie und Toxikologie Buch zu rate gezogen (Lüllmann/Mohr) und dort auf Seite 88 gefunden:"Bei langdauernden Anwendung hoher Dosen von ß-Blockern kann eine Wasser-Elektolytstörung auftreten: Wasser und Kochsalz werden retiniert, eine Hyperkaliämie ist möglich" Des weiteren wird eine Kombination mit einem Thiazid-Diuretikum empfohlen um dies auszugleichen.
Habe dem IMPP diese Spitzfindigkeit zugetraut und deshalb D angekreuzt. Zwar steht wieder "am ehesten" in der Frage aber eigentlich finde ich sind beide Antworten richtig. Sollte man die Frage auch einschicken? Was meint Ihr? ) Bitte schnell, wusste das mit den sieben Tagen nicht....uuups

ChillenMitBazillen
19.10.2009, 11:56
Natürlich, alles begründen und einschicken :-top Was haben wir denn zu verlieren?

Gersig
19.10.2009, 13:59
Wichtig beim Begründen ist das Zitieren von geeigneter Literatur (Lehrbücher, aber auch wissenschaftliche Papers usw.) :-lesen

Janina.Brach
19.10.2009, 20:54
o.k. hab fertig geschrieben. Hoffe, dass ich damit meinen Beitrag leiste und für den einen oder anderen noch ein Pünktchen abspringt oder ein Fehler wegspringt oder so...
Schicke ich das an das Postfach des IMPP oder direkt an die Adresse?
Besser direkt an die Adresse oder?

Ich schreib doch sonst nur mails :)?

Gersig
19.10.2009, 21:10
Postfach oder normale Adresse ist egal :-)

Gyni999
19.10.2009, 22:37
Hallo Ihr alle,
es ist wirklich traurig, dass werdene Mediziner mit solchen "Kreuzfragen " (Hammerexamen) konfrontiert werden. Es ist aber das System. Die Fragestellenden wollen besonders schlau sein und wollen Super-Fragen stellen, davon hängt sein Gehalt und weiterkommen ab.
Das Ergebnis müssen dann unsere jungen werdenden Mediziner auslöffeln.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
A, acceptieren (schlecht)
B, dagegen angehen (gut)
Aber wie ?
Wie später im Arztleben gibt es durchaus mehrere Alternativen, die auf eine medizinische Frage richtig sind. Die "Fragestellenden" erwecken den Eindruck, dass es immer alles klar ist und das es nur eine einzige Alternative gibt. Nach x-Jahren kann ich aber Euch sagen, dass es gar nicht so ist !
Nun was hat das ?
In allen Fragen, die undeutig oder unklar formuliert sind oder wo auf eine Frage mehrere Antwortmöglichkeiten müsst ihr PROTESTIEREN!!!!!
Es nutzt aber wirlich nur wenig oder gar nichts, dass 2-3 Leuten hier protestieren. Oder ggf.20 Leuten. Irrelevant !!
Es muss wirklich eine Masse kommen!! So sieht natürlich alles anders aus!
Ihr lasst hier Dampf in Forum ab. Schön, verständlich aber für Euere Zukunft irrelevant!!
Also was ?
Es müssen wirklich viele sein , die gegen eine oder mehrere Fragen protestieren oder die Zweideutigkeit einer Frage reklamieren bzw. darstellen und ihre Protestschreiben an die "Zentrale" abschicken.

Cave : andere, die nur zugucken oder abwarten haben falsch und senken die Chancen deren, die ihre "Reklamation" laut geben.

Je mehr reklamieren, je mehr Leute "angreifen", desto mehr Chance. Denkt Ihr nach bei Euerem Abschicken von "Unmut"

Gyni999
19.10.2009, 23:12
Also auf deutsch : je mehr protestieren, auch diejenige, die bestanden haben, desto größer sind euere Chancen irgendwas zu ändern. Also nicht nur lesen auch schreiben !!!!!!!

Pumato
20.10.2009, 13:13
Hier mein Einspruch, als Text und unten als .doc Anhang


Absender

Vorab per Fax: (06131) 2813-800

IMPP
Postfach 25 28

55015 Mainz


Dienstag, 20. Oktober 2009


Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung 13.10. – 15.10.2009
Beanstandung von Prüfungsfragen
Tag 2 A64/65 - B49/50
Tag 2 A72/73 - B57/58
Tag 3 A29/B12



Sehr geehrte Damen und Herren,

die folgenden Fragen aus dem aktuellen zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung vom 13.10. – 15.10.2009, würde ich gerne beanstanden.

Gemäß der detaillierten Begründungen darf ich Sie bitten die Entscheidung zu prüfen, ob diese Fragen aus der Wertung zu nehmen sind.


Tag 2 A64/65 - B49/50

GCS und Indikation zur Intubation.

Hierbei handelt es sich um zwei aufeinander aufbauende Fragen, welche so gemäß Anlage 1 nicht zulässig sind.

Kommt der Prüfling in der ersten Frage zu einem falschen CGS von ≥ 9 Punkten (CDE), besteht in Hinblick auf die Folgefrage keine absolute Indikation zur Intubation (B).

Demnach wird der Prüfling folgerichtig Antwortmöglichkeit (D), keine Intubation bei vorhandener Spontanatmung v.a. in Zusammenschau mit den in der Fallbeschreibung explizit genannten suffizienten Oxygenierungsverhältnis-sen, ohne Hirndruckzeichen, als richtig werten.

Daher ist eine voneinander unabhängige korrekte Beantwortung dieser beiden Fragen nicht möglich.


Tag 2 A72/73 - B57/58

Hierbei handelt es sich um zwei aufeinander aufbauende Fragen, welche so gemäß Anlage 1 nicht zulässig sind.

Diagnostiziert der Prüfling in der ersten Frage eine andere Ursache der Seh-störung (ABCE) als die Glaskörperblutung (D), so wird er sich in der Folgefrage statt für die korrekt korrelierende Antwort (A) aus Kohärenzgründen zwangs-läufig für die seiner Diagnose zugehörige Therapieform entscheiden (BCDE).

Daher ist eine voneinander unabhängige korrekte Beantwortung dieser beiden Fragen nicht möglich.


Tag 3 A29/B12

Frage ist nicht eindeutig zu beantworten.

Vorausgesetzt ein Prüfling hat das Wissen, dass der Impfstatus des Kindes auch wie hier bei einer postexpositionellen Abriegelungsimpfung darüber entscheidet, ob ein Besuch im Kindergarten sofort wieder möglich ist (A) oder ob das Kind ungeimpft, wie unter (B) beschrieben, vom Kindergarten temporär ausgeschlos-sen wird.

Die jeweilige Formulierung „der Arzt empfiehlt eine Impfung und das Kind könne nun ...“ lässt offen ob das Kind tatsächlich sofort geimpft wird oder nicht, denn nur dann lässt sich die Konsequenz (A) oder (B) eindeutig zuordnen.

Bleibt es bei der Empfehlung muss das Kind NUN zu Hause bleiben (B), es kann NUN nicht wieder in den Kindergarten (A).

Nur wenn sofort geimpft wird, kann das Kind DANACH wieder in den Kindergarten. Diese korrekte Formulierung findet sich z.B. in Antwort (C), die jedoch aus anderen Gründen als falsch zu werten ist.

Somit ist keine eindeutig korrekte Beantwortung dieser Frage möglich.


Ich bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme und verbleibe


mit freundlichen Grüßen



Name


Anlage 1:
„Konzeptionen für die schriftlichen Teile der ärztlichen Prüfungen
nach neuem Recht“
Prof. Dr. Dipl.-Psych. J. Neuser
Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungs-
fragen, Mainz
Quelle: http://www.mft-online.de/buch5/pdf/TOP6_Neuser.pdf

Christokrates
20.10.2009, 13:30
Sehr guter Einwand, das mit den aufeinander aufbauenden Fragen... Leider hab ich meinen Einspruch schon weggeschickt, sonst hätt ich's auch noch mit aufgenommen.

Ich hab noch Frage A 103 dritter Tag mit dabei, Nebenwirkungen Ramipril. Da sind ja wohl sowohl Hyperkaliämie als auch Hyponatriämie richtig, oder wie seht ihr das?

JHansen
20.10.2009, 13:39
Beides ist möglich und lt. Rote Liste (R5 o) selten.

miniway
20.10.2009, 14:06
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=54531&page=3

Da findet ihr mein Schreiben

koboldmitlieb
20.10.2009, 14:48
Sehr ausführlich und ausreichend Quellen, miniway. Vielen Dank für Deine Bemühungen.

Ich hab übrigens auch den GCS bei 6 und musste mich dann entscheiden, was die MediLearn anders entschieden hat.

Sehr gut finde ich Deine Begründung zu den Nebenwirkungen. Es wird vermutlich keinen Erfolg haben und evtl nicht einmal ein Denkanstoß sein, aber je mehr Leute kritisch hinterfragen, warum die seltensten NW der verschiedensten Medikamente repetiert werden müssen, desto besser.

Läuft die Frist heute (Tag plus 7 Tage) oder Donnerstag (Tag 3 lus 7 Tage) ab?

Euch allen noch einen angenehmen Abend.

DrHouse1978
20.10.2009, 14:50
Hi...
ich finde euren Einsatz bewundernswert.
Das Problem besteht aber meinerseits in der Formulierung am ehesten bzw am wenigsten.
Beispiel:
Ramipril...eheste Nebenwirkung ist die Hyperkaliämie und nicht die Hyponatriämie obwohl diese auch auftreten kann.
Anderes beispiel bei der Dermatomyositis...pathognomisch sind nun mal die periorbitalen Erytheme und nicht etwa die Lilac Ringe, obwohl diese auch auftreten können, wieder mal ist die Formulierung am ehesten der springende Punkt.
Die Folgefragen gehören meines Erachtens auch rausgenommen, nur wurden solche im HEX 04/09 auch nicht rausgenommen..mal sehen.
Die Frage CU vs. Crohn denke ich mal wird zugunsten des Morbus Crohn gewertet werden, da es insgesamt besser zum Crohn passr.
Will nur sagen man sollte sich nicht zu viele Hoffnungen machen, im Frühjahr gab es ähnlich viele strittige Fragen und nur EINE wurde rausgenommen.
Das wird dieses Mal ähnlich sein denke ich.
Was ich allerdings höchst bedenklich finde ist die mögliche Weiterentwicklung der zukünftigen HEX...ich hoffe für unsere nachfogenden Generationen das diese Form schnell wieder verlassen wird.

koboldmitlieb
20.10.2009, 15:06
Magst ja Recht behalten mit Deinen Bedenken. Dennoch haben die Vorredner die Initiative gezeigt und m.E. auch Recht damit, dass es durchaus Sinn macht, sich Gehör zu verschaffen. Unerheblich, ob es etwas ändert. Aber es ist ein Unterschied ob drei Leute von 5000 Prüflingen drei bis fünf Fragen beanstanden oder ob 500 oder gar 1000 von 5000 Prüflingen eine Frage beanstanden. Im Ergebnis möglicherweise gleich, aber in der Aussage eindeutig! Zusammen sind wir nicht zu überhören.

Was ist eigentlich, wenn jmd die Fragen, die aus der Wertung genommen werden, richtig beantwortet hatte? Werden ihm dann Punkte geschenkt oder verliert er seine Treffer?

ChillenMitBazillen
20.10.2009, 15:14
Nein, man hat keinen Nachteil! Es gibt einen Nachteilsausgleich, wie genau der funktioniert, steht irgendwo auf impp.de

JHansen
20.10.2009, 15:32
Hast du die Antwort falsch, fällt die Frage sang- und klanglos weg.
Hast du eine der möglichen Antwort gegeben, wird die Bestehensgrenze und die Notengrenzen für dich individuell berechnet, d.h. wenn für die anderen alles mit z.B. 318 gestellten Fragen berechnet würde, würde für dich alles mit 319 gestellten Fragen dann berechnet