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L1sa
16.10.2009, 11:48
Hallo,

ich habe eine Frage, vielleicht könnt ihr sie mir beantworten.
Ich habe jetzt nach meiner Ausbildung nächstes Jahr 10 WS, und habe ein Kind. Da dadurch nur diese 3 Städte als Alternative in Betracht kommen, muss ich mir gut überlegen, welchen Ort ich auf 1. Stelle setze. Ich habe durch das Kind ein Sonderkriterium wenn ich richtig informiert bin, bin dadurch Ortsgebunden. Ich kann nur in einen der 3 Städte studieren. Wisst ihr, in welcher Stadt man die besten Chancen hat mit diesen Voraussetzungen genommen zu werden?

danke,

Lisa

Roke
16.10.2009, 12:27
Sozialkriterium 2: Wohnung mit Ehegatten/Kind UND Studium am nächstgelegenen Ort

also, Sozialkriterium 2 kriegt man nur, wenn man mit dem Kind zusammen wohnt, an der NÄCHSTGELEGENEN Uni im SELBEN Bundesland. Also lediglich an einer Uni.
Solltest du diese als 1. Ortspräferenz angeben, kommst du sicher dahin.
Allerdings, wie viele WS und welchen Schnitt hast du genau?
Ich will dir die Hoffnung nicht nehmen, aber mit 10 WS wirst du im SS keinen Platz bekommen, und im WS siehts eher auch nicht danach aus.

@ndi
16.10.2009, 12:28
In welcher Stadt bist Du denn gemeldet? Man muss der ZVS ja eine Meldebescheinigung mitsenden, damit das Sozialkriterium greift.

@ndi
16.10.2009, 12:31
Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber mit 10 WS wirst du imm SS keinen Platz bekommen, und im WS siehts eher auch nicht danach aus.
Da hat Roke wohl recht. Ich habe nächstes SS 11 WS und (wg. zu hohem NC) wenig Hoffnung, dass es klappt.

Ehemaliger User 05022011
16.10.2009, 12:56
In welcher Stadt bist Du denn gemeldet? Man muss der ZVS ja eine Meldebescheinigung mitsenden, damit das Sozialkriterium greift.


das ist richtig, aber sie wäre nicht die Erste, die sich z.B. bei einem Freund/Freundin/Tante/Schwippschwager e.c. polizeilich anmeldet, um die entsprechende Meldebestätigung vorlegen zu können ( ein TAg vor Bewerbung ummmelden und danach wieder ab und im Fall der Zulassung vor Imatrikulation wieder anmelden reicht - denn auf diesen Meldebestätigungen steht nicht drauf, ab wann man und natürlich auch nicht wie lange angemeldet ist)

L1sa
17.10.2009, 13:01
Danke für den Tipp mit der Ummeldung...!
Ja, ich befürchte, 10 WS reicht nicht. Wie ist denn euer Abischnitt dabei? Wieso bekommen andere mit 6 WS nen Platz?verstehe ich nicht. Kann der TMS Test dir da weiterhelfen? Ich kenne einige, die nach 8 WS und TMS nen Platz bekommen haben, oder in Luxemburg angefangen haben zu studieren, dann Zahnmedizin begonnen haben und dann auf Medizin in Deutschland gewechselt haben.
ich denke das die nötigen scheine dafür in luxemburg gemacht werden können

pottmed
17.10.2009, 13:06
Mit 6 WS bekommt aktuell niemand einen Platz, es sei denn der/diejenige erfüllt die Anforderungen des ADH. Hat z.B. einen Schnitt von 2,0 und einen TMS von 1,0. Dann könnte es auch mit weniger WS reichen, aber dann geht die Zulassung wie gesagt über die ADH-Quote und nicht über die Wartezeit.

In der Wartezeit-Quote geht zur Zeit nichts unter 10 WS und im Sommersemester wohl nichts unter 11 WS. Mit einer abnehmenden Tendenz ist nicht zu rechnen.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass man zum Sommersemester 11 WS und einen Schnitt von nicht schlechter als 2,3 haben sollte um sich Chancen ausrechnen zu können.

L1sa
17.10.2009, 14:28
Tja anscheinend ist es doch möglich, da eine Bekannte das geschafft hat und ich weiß nicht wie, abi 2,7 und tms test wenn überhaupt nicht so gut, aber niemals 1,0...
vielleicht ein zufall....

pottmed
17.10.2009, 15:22
Also mit Bekannten wäre ich mal sehr vorsichtig, da kenne ich auch so einige, die erzählen ganz tolles Storys ;-)

Vielleicht hat die Gute ja auch geklagt und hatte Losglück...

epeline
17.10.2009, 16:10
Tja anscheinend ist es doch möglich, da eine Bekannte das geschafft hat und ich weiß nicht wie, abi 2,7 und tms test wenn überhaupt nicht so gut, aber niemals 1,0...
vielleicht ein zufall....

könnte ja auch losverfahren gewesen sein, ähnlich wie bei mir.
aber dann halt erstmal nur teilplatz

aber wie schon gesagt wurde "bekannte" erzählen oft halbwahrheiten diesbezüglich

L1sa
17.10.2009, 16:20
nee sie ist nun in gö eingeschrieben, kein losverfahren, eher "bekanntschaften" aber auch egal, kann man ja nicht ändern, nur frustrierend wenn man selbst noch so lange warten müsste...

epeline
17.10.2009, 16:59
seitwann kriegt man durch "bekanntschaften" nen studienplatz.

sorry, aber irgendwie glaub ich das nicht so ganz

L1sa
17.10.2009, 17:12
etwas naiv zu denken, sowas gibts nicht ;) aber ist auch egal hatte ja auch nix mit meiner frage zu tun ;)

pottmed
17.10.2009, 17:13
Das glaube ich auch nicht, selbst wenn Sie den Dekan kennt, gibt es dadurch noch keinen Studienplatz. Dazu reden bei der Vergabe, auch im AdH, zu viele Gremien mit.

epeline
17.10.2009, 17:28
richtig, es entscheidet keien einzelperson über eine zulassen.
da sind schon genug riegel vorgeschoben,
und selbst, wenn jemand so etwas deichseln würde, wie sollte er das vor den ganzen gremien rechtfertigen?

nenn es von mir aus naiv
ich nenne es infam, jemandem sowas zu unterstellen

L1sa
18.10.2009, 18:52
ich unterstelle niemandem etwas, ich kenne diese Person sehr gut und eine Unterstellung würde ich das nicht nennen, zumal du auch nicht weisst inwiefern ich diese Person kenne oder nicht... ne? ;-)