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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klageaussicht bei ggf. 2 fehlenden Punkten



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koboldmitlieb
21.10.2009, 11:07
Nochmal großen Glückwunsch an Tachtach und morbusmacke!!!

submode
21.10.2009, 11:42
Soweit ich mich entsinne, macht eine Klage wirklich nur Sinn, wenn man alle Wiederholungen wahrgenommen und alle nicht bestanden hat.

Warum?

Jedes ordentliche Gericht wird in einem etwaigen Prozess zu dem Schluss kommen, dass nicht alle Wiederholungen wahrgenommen worden sind und deshalb kein Anspruch auf ein Ausgleich (bei fehlenden Punkten) besteht. Im Sinne der Gleichberechtigung aller Beteiligten muss das aber geschehen.

Die Spielregel muss eingehalten werden.

Andernfalls würde ja die Möglichkeit der 1. und 2. Wiederholung für alle Teilnehmer des Examen hinfällig werden.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen:

mach eine kurze Zeit Pause. Dann setz Dich hin, lerne was das Zeug hält und nehme alle nötigen Wiederholungen wahr! Im Zweifel kann man sich ja auch krank schreiben lassen, wenn es im Examen nach der vorläufigen Auswertung am 2. Tag nicht passt.

Erst wenn alle Versuche gescheitert sind und es sich um, sagen wir, ein oder zwei Punkte Differenz handelt, besteht mMn Aussicht auf Erfolg.

Man muss auch bedenken, dass die Ergebnisse einer Klage wiederum auf alle Teilnehmer des Examens anzuwenden sind.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt und würde deshalb immer einen Profi konsultieren. Ein Beratungsgespräch kostet zwar ein Honorar, verschafft aber Klarheit.

Viel Erfolg! :-top

orome
21.10.2009, 11:57
auch wenn ich mich unbeliebt mache, aber diese klagerei ist meiner meinung nach in den meisten fällen einfach nicht aufrichtig, sich selbst und auch den anderen gegenüber. auch wenns echt ärgerlich ist wegen einem punkt durchzufallen, irgendwo muss die grenze leider sein. dazu kommt noch, dass man bei all den berechtigen beschwerden aber auch sagen muss, dass dieses examen wirklich zu bestehen ist. und zwar mit einem durchschnittlichen aufwand siehe 100-tage-plan. man braucht dafür kein freisemester oder ähnliches. ich war mir beim bestehen bis zu letzt auch nicht sicher, aber allein die vorstellung, dass ich durch eine klage das bestanden hätte, ließe mich nicht mehr reinen gewissens in den spiegel schauen. ich finde soviel selbstachtung und prinzipientreue sollte man grade von angehenden ärzten erwarten können.
das soll jetzt kein pauschalurteil sein, es gibt sicherlich einzelfälle, wo das ganze brechtigt ist. aber klagen wegen zwei fehlenden punkten?! ich klage ja auch nicht wenn mir 2 punkte auf eine bessere note fehlen. deshalb drücke ich auch denen, dies mit anwalt versuchen nicht die daumen, es ist (in den meisten fällen) einfach falsch.

edit: der eröffnungspost sagts dann aber schon aus ..." da ich nicht die muße habe weitere 6 montate meines lebens mit kreuzen zu verbringen ..." tut mir leid, aber so darfs wirklich nicht laufen. wenn man wirklich triftige gründe hat, wird es sicher möglichkeiten geben, aber ansonsten ... mir fallen spontan auch ein paar sachen ein für die ich nicht die muße habe.

che
21.10.2009, 14:02
auch wenn ich mich unbeliebt mache, aber diese klagerei ist meiner meinung nach in den meisten fällen einfach nicht aufrichtig, sich selbst und auch den anderen gegenüber. auch wenns echt ärgerlich ist wegen einem punkt durchzufallen, irgendwo muss die grenze leider sein. dazu kommt noch, dass man bei all den berechtigen beschwerden aber auch sagen muss, dass dieses examen wirklich zu bestehen ist. und zwar mit einem durchschnittlichen aufwand siehe 100-tage-plan. man braucht dafür kein freisemester oder ähnliches. ich war mir beim bestehen bis zu letzt auch nicht sicher, aber allein die vorstellung, dass ich durch eine klage das bestanden hätte, ließe mich nicht mehr reinen gewissens in den spiegel schauen. ich finde soviel selbstachtung und prinzipientreue sollte man grade von angehenden ärzten erwarten können.
das soll jetzt kein pauschalurteil sein, es gibt sicherlich einzelfälle, wo das ganze brechtigt ist. aber klagen wegen zwei fehlenden punkten?! ich klage ja auch nicht wenn mir 2 punkte auf eine bessere note fehlen. deshalb drücke ich auch denen, dies mit anwalt versuchen nicht die daumen, es ist (in den meisten fällen) einfach falsch.
edit: der eröffnungspost sagts dann aber schon aus ..." da ich nicht die muße habe weitere 6 montate meines lebens mit kreuzen zu verbringen ..." tut mir leid, aber so darfs wirklich nicht laufen. wenn man wirklich triftige gründe hat, wird es sicher möglichkeiten geben, aber ansonsten ... mir fallen spontan auch ein paar sachen ein für die ich nicht die muße habe.

sehe ich ähnlich. die situation, wegen 1-2 punkten durchzufallen ist ein doofe, und mir auch bekannt, wenn auch nicht aus so ner großen prüfung. allerdings lag/liegt es ja nicht nur an DIESEN 2 punkten, bzw dem halben prozent. man hat ja - in diesem fall - ja noch weitere 130 fehler gemacht. ein rechtsstreit kostet auf jeden fall viel nerven und zeit, evtl auch noch geld; die prüfung nochmal zu machen halte ich auch für die bessere alternative. für euch, für den anwalt natürlich nicht ;) viel glück jedenfalls!

Salatsöckchen
22.10.2009, 09:00
Ich kann die Leute verstehen, die Klagen! Prinzipiell gebe ich den Leuten Recht, wenn sie sagen das irgendwo die Grenze zum Bestehen aufhört. Aber es kann nicht sein das das IMPP uns immer für die Dummen verkauft und handelt wie es denen in den Kram passt. Wenn z.B. Folgefragen laut Prüfungsordnung nicht zulässig sind, sorry, dann ist das so! Dann ist diese Frage nicht gültig! Und wenn gewisse Sachen in der Prüfungsordnung drin stehen, diese aber nicht eingehalten werden, dann muss das im schlimmsten Fall vor Gericht durchgesetzt werden. Im Gesetz steht schließlich auch drin ich darf nicht stehlen. Wenn ich das tue, werde ich bestraft. Basta! Deren handeln muß Konsequenzen haben!Nicht nur für uns, sondern auch für nachfolgende Generationen. Und da kann man nicht sagen das es "unfair" den andern gegenüber ist!
Die Briefe die jetzt an das IMPP gehen sind lediglich nur Bitten. Da können die drauf scheissen oder wenn sie Lust haben annehmen. Und ich finde da sollte man nicht alles hin nehmen, sondern für das Recht hinnehmen. Und ich finde es grandios wenn so viele Briefe eingehen, denn die Masse kann was bewirken!!!!

LeiLin
22.10.2009, 09:20
also ma ganz ehrlich... wenn ich 80 000 euro kriege... weil ich mit 2 punkten durchgefallen bin... hey... da schreib ich den scheiss gern nochmal... ;D dann is nämlich der schuldenberg, der sich übers studium angehäuft hat... mehr als einmal bezahlt..

haemo
22.10.2009, 14:45
Die Masse kann was bewirken? Joah, bestimmt, die 1000nde von angehenden Ärzte vor uns haben ja auch was bewirkt ...:-oopss:-oopss:-oopss

Dr.Schlau
09.11.2009, 07:44
Hi!
Jetzt sind ja alle Bescheide draußen.Hat jemand von euch jetzt was unternommen bzw. hat sich jemand informiert?
Habe den Herrn Karasek versucht zu erreichen.Hatte aber bisher keinen Erfolg :-(.

Blumensammler
10.11.2009, 11:52
Also meine Meinung ist:
lass dich beraten, wenn du meinst es passiert Unrecht.
Wenn ein oder ggf. auch zwei Fachmenschen dir ihre Meinung dargelegt haben,
dann würde ich erst weiter überlegen.
Geld und Zeit ist für mich kein Kontraargument. Auf KEINEN Fall.
Die Demokratie braucht Leute, die sich Gedanken machen und ggf. auch aufstehen. WENN es Sinn macht.

uummii
15.11.2009, 16:13
unter diesem Thema gabs ja jetzt schon fast alles zu lesen und ich muss sagen, ich bin immer wieder geschockt: Klagen ist unfair; man soll sich an die Regeln halten; man könne nicht mehr in den Spiegl danach schauen; nach der Klage würde man sich schlecht fühlen.

Komisch, ich kann in den Spiegel schauen! Ich habe einen Schein vorm Verwaltungsgericht erstritten, meinen letzten noch fürs Physikum benötigten und mir ging es danach wunderbar!! Ich mußte auch nicht tausende von Euros bezahlen, vielmehr war ich vorher der kleine Bittsteller, ein nerviger Studi, dem ein Punkt zum Schein fehlte und der nun allen auf den Geist geht. Mit einer Klageschrift und einem Anruf des Richters im Institut war ich auf einmal sehr wichtig, ganze 6 Proffessoren haben sich um mich gekümmert und hatten so viel Schiss in der Hose, dass ich trotz bis in den Hals pochendem Herzen vor Aufregung mich einfach nur belustigen konnte. Ziemlich schnell haben Sie auf ein Verfahren verzichtet und mir den Schein so gegeben. Das Physikum hab ich auf Anhieb geschafft und das Hammerexamen insgesamt mit ner 2,0 abgeschlossen. Soviel zum Feeling!

Zu den Fakten: "Es gelten Regeln, auch für Sie" sagte der Richter zum Institutsleiter und dieser Satz deckt alles ab. Jeder, der Studi wie der Prof. haben Regeln und jeder hat diese zu befolgen. Wer wegen Nichtigkeiten klagt, keine Sorge, der bekommt auch kein Recht. Und diese mir vollkommen unbegreifliche Überzeugung, wenn der Staat (also die Uni, das IMPP usw.) etwas machen, dann hat das schon seine Richtigkeit wird durch zahlreiche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, wo auch kleine Leute ohne dicken Anwaltsbonzen mit ihrer Klage Recht bekommen, glänzend widerlegt.

Wer mit 195 Punkten denkt, er wird ein besserer Arzt als einer der nur 187 hat, der hat grundlegende Dinge fürs Leben noch nicht verstanden.

Ich rate allen, bei denen es knapp ist, schaut Euch jede Frage genau an, lasst Euch vom Fachmann und nicht von den Experten hier im Forum beraten, lernt parallel diese ******** für die nöchste Prüfung, denn das Verfahren dauert mit Sicherheit länger und lasst Euch nicht alles gefallen. Solche, die hier am lautesten schreien, wie unfair eine Klage ist, kriechen dem Chefarzt am weitesten später in den Arsch und ich hab schon wieder einen Grund mich zu freuen.

Viele Grüße
Uummii

zam
15.11.2009, 20:09
Hallo zusammen,
ich verfolg auch schon seit einigen Tage die Diskussion. Ich hab dasselbe Problem, bin leider wegen 1 Punkt durchgefallen und hab auch die 2 Fragen richtig gehabt, die aus der Wertung genommen wurde. Und das war auch schon das 2.mal, und hab echt keine Nerven nochmal dafür zu lernen. Ich möcht gern Widerspruch einlegen, wer ist dabei? Hab das Gefühl, das ich nicht allein bin, vielleicht kann man zusammen die Fragen bearbeiten, die zweifelhaft sind. Und sich austauschen, bis wann hat man den Zeit, die Fragen einzureichen und muss man eine Anwalt nehmen? Oder kann man da auch selbst ran.
Wäre echt toll, wenn ich etwas Feedback und Unterstützung bekomme.

alek
19.11.2009, 13:23
Mir fehlt auch 1 Punkt und ich hab auch die beiden Fragen richtig beantwortet

koboldmitlieb
20.11.2009, 10:18
@ uummi: ich bin überhaupt nicht betroffen. aber ich finds gut, dass sich auch mal jmd mit nem anderen standpunkt hinstellt und diesen einigermaßen vernünftig begründet. zwar macht auch hier der ton die musik, aber in der sache haste recht. und jemandem, der das zweite mal durchgefallen ist und an einem oder zwei pkt scheitert zu sagen, er solle sich nicht so anstellen und auf klagen verzichten, ist ja schon unterirdisch.

Lasst euch nicht alles gefallen.

Pumato
22.11.2009, 16:02
Was ich als eine eventuelle Argumentation für einen Nachteil sehe, ist, dass eine Wertung der herausgenommenen und zugleich richtig beantworteten Fragen nur mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Anzahl der gestellten Aufgaben stattfindet. Im Grunde müsste ein Unterschied gemacht werden, zwischen einer Frage, die A: in sich als nicht beantwortbar bzw. wertbar gilt (z.B. Folgefragen, falsche Angaben im Aufgabentext etc.) oder ob es B: mehrere richtige Antworten gab und man eine dieser erkannt hat.
Sprich:
A: Bisherige Handhabung. Also weder Vorteil noch Nachteil ob richtig oder falsch beantwortet
B: Richtig beantwortete Frage wird dem Prüfling als Punkt gutgeschrieben trotz / gleichzeitig mit der Reduzierung der Anzahl an gewerteten Aufgaben, schließlich bleibt diese ja fachlich korrekt beantwortbar auch wenn mehrere Antworten richtig sind.
:-meinung

Salatsöckchen
30.11.2009, 13:53
Hallo,
ich wollte mal fragen wer denn jetzt von Euch klagen will oder sonstige Schritte einleitet?
Oder macht ihr nix mehr und versucht es beim nächsten Mal?