PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag zur Approbation



Seiten : 1 2 [3] 4

submode
24.10.2009, 10:59
Aber wenn ich meinen Antrag mit aktuellen Führungszeugnis gestellt habe, ich aber fünf Wochen später erst die mündliche Prüfung habe, müsste es doch gehen?

Ich weiß ja nicht, wie lange das Führungszeugnis in "Deinem" Bundesland gültig ist. Ich gehe mal davon aus, dass das Führungszeugnis nach 3 Tagen fertig ist und dann abgeschickt wird. Fraglich ist auch, ob in Deinem Fall LPA und Verwaltungsbehörde das gleiche Institut sind.
Wenn bei Dir ggf. das zuständige LPA die Approbation erteilt, dann könnte es klappen. Beide Behörden wären ja unter einem Dach.
Wenn nicht, dann dauert alles länger, weil der Papierkram ja erst zu Dir geschickt wird, denke ich.
Wenn ich das jetzt auf die Maßgabe in "meinem" Bundesland beziehe, sind fünf Wochen eben zu lang.
Das Ding darf nicht älter als 4 Wochen sein. Wenn Du in 5 Wochen mündliche hast (plus ggf. die Zeit die vergeht, bis Du die schriftliche Bestätigung vom LPA hast), sind das nun mal mehr als 4 Wochen, wenn Du den Antrag heute gestellt hast... :-nix

Kann ja auch sein, dass die Beamten ein Auge zudrücken, oder so.

Es geht mir ja bloß darum, dass es bedauerlich wäre 2 Mal Geld auszugeben.

Beste Grüße

DocHitzi
24.10.2009, 11:06
Ich weiß ja nicht, wie lange das Führungszeugnis in "Deinem" Bundesland gültig ist. Ich gehe mal davon aus, dass das Führungszeugnis nach 3 Tagen fertig ist und dann abgeschickt wird. Fraglich ist auch, ob in Deinem Fall LPA und Verwaltungsbehörde das gleiche Institut sind.
Wenn bei Dir ggf. das zuständige LPA die Approbation erteilt, dann könnte es klappen. Beide Behörden wären ja unter einem Dach.
Wenn nicht, dann dauert alles länger, weil der Papierkram ja erst zu Dir geschickt wird, denke ich.
Wenn ich das jetzt auf die Maßgabe in "meinem" Bundesland beziehe, sind fünf Wochen eben zu lang.
Das Ding darf nicht älter als 4 Wochen sein. Wenn Du in 5 Wochen mündliche hast (plus ggf. die Zeit die vergeht, bis Du die schriftliche Bestätigung vom LPA hast), sind das nun mal mehr als 4 Wochen, wenn Du den Antrag heute gestellt hast... :-nix

Kann ja auch sein, dass die Beamten ein Auge zudrücken, oder so.

Es geht mir ja bloß darum, dass es bedauerlich wäre 2 Mal Geld auszugeben.

Beste Grüße

Naja Beamtentum hin oder her, mit ein bisschen Nachdenken hätte ich mir das auch denken können! Also dann halt noch mal 14 Euro für das Führungszeugnis und meinen Arzt muss auch noch mal nerven :-kotz

submode
24.10.2009, 11:10
Wenn ich Dir einen Tipp geben darf:
Ruf doch erst mal bei dem zuständigen LPA an und frag nach, was zu tun ist...
Vielleicht klärt sich das doch recht zügig zum Positiven auf!
Ich wäre Dir dankbar (falls Du es machen solltest), wenn Du das Ergebnis hier posten würdest.
Ach ja, ich komme aus Niedersachsen. Und Du?
Toi, toi, toi!:-top

DocHitzi
24.10.2009, 11:14
Wenn ich Dir einen Tipp geben darf:
Ruf doch erst mal bei dem zuständigen LPA an und frag nach, was zu tun ist...
Vielleicht klärt sich das doch recht zügig zum Positiven auf!
Ich wäre Dir dankbar (falls Du es machen solltest), wenn Du das Ergebnis hier posten würdest.
Ach ja, ich komme aus Niedersachsen. Und Du?
Toi, toi, toi!:-top

Ich komme aus Bayern, aber bei uns geht das nicht über das LPA weil ich den Antrag an die Regierung von Bayern schicken musste. Ich mache jetzt erst mal meine mündliche und dann rufe ich da mal an.

jule17
24.10.2009, 11:21
Noch mal zu der Haltbarkeit des Führungszeugnisses: Ich habe es so verstanden, dass es bei Antragsstellung nicht älter als vier Wochen sein darf ... Hieße also, wenn ich den Antrag jetzt stelle, "frisches" Führungszeugnis dazu, ist es gültig, auch wenn die Prüfung erst in fünf Wochen wäre.

Andererseits ist die Frage, wann man den Antrag stellen darf?! Eine Woche vorher, einen Monat vorher, ein halbes Jahr vorher, erst nach der Prüfung ...

Ich werde es einfach Mittw November machen, dann bin ich auf der sicheren Seite ;-)

submode
24.10.2009, 11:41
Noch mal zu der Haltbarkeit des Führungszeugnisses: Ich habe es so verstanden, dass es bei Antragsstellung nicht älter als vier Wochen sein darf ... Hieße also, wenn ich den Antrag jetzt stelle, "frisches" Führungszeugnis dazu, ist es gültig, auch wenn die Prüfung erst in fünf Wochen wäre.

Andererseits ist die Frage, wann man den Antrag stellen darf?! Eine Woche vorher, einen Monat vorher, ein halbes Jahr vorher, erst nach der Prüfung ...

Ich werde es einfach Mittw November machen, dann bin ich auf der sicheren Seite ;-)

Die zuständige Behörde schickt das Führungszeugnis direkt an das die Approbation ausstellende Amt. Man muss bei Beantragung des Führungszeugnisses die korrekte Adresse angeben. Mit anderen Worten: Du hast Dein Führungszeugnis nie in der eigenen Hand. Von daher ist Deine Idee mit der Frist auch nicht korrekt. Da ja ab Beantragung des Führungszeugnisses "die Zeit läuft". Es würde beim die Approbation erteilenden Amt liegen und verfallen, weil Du ja > 4 Wochen Zeit verstreichen lassen würdest. Dein Antrag wird ja erst rechtskräftig, wenn alle Formulare vorliegen...
Vielleicht liege ich da jetzt auch komplett falsch, aber anders macht mir das momentan keinen Sinn. :-nix

Pumato
24.10.2009, 13:04
Hallo Pumato!

Hier das Dokument!
Kann es sein, dass Du den den Acrobat Reader aktualisiert hast oder Google Chrome als Browser benutzt?
Ich frage deshalb, weil bei mir das Acrobat Reader Plug-In auch nicht mehr einwandfrei aus dem Browser heraus funktioniert.
Als Alternativlösung muss ich immer den Acrobat Reader manuell öffnen und im Hintergrund laufen lassen, dann funktioniert es.

LG

Vielen Dank! Kanns leider immer noch nicht öffnen auch nicht mit vorab speichern und auch nicht wenn Acrobat 4.0 (eher älter) vorab läuft. Hab Internetexplorer. Sind nicht alle pdf von betroffen, geht aber schon länger so, strange..
Stell doch bei gelegenheit mal den text hier rein, wär ganz furchtbar nett! :-love

Dank&Gruß

ChillenMitBazillen
24.10.2009, 13:12
Dann probier mal Foxit, der läuft deutlich stabiler als Acrobat: http://www.chip.de/downloads/Foxit-Reader_13014804.html

submode
24.10.2009, 13:42
Vielen Dank! Kanns leider immer noch nicht öffnen auch nicht mit vorab speichern und auch nicht wenn Acrobat 4.0 (eher älter) vorab läuft. Hab Internetexplorer. Sind nicht alle pdf von betroffen, geht aber schon länger so, strange..
Stell doch bei gelegenheit mal den text hier rein, wär ganz furchtbar nett! :-love

Dank&Gruß

Hmmm... Man kann das Dokument über Umwege nur als Bilddatei abspeichern. Aber so dürfte es funktionieren. :-blush

Beste Grüße

Pumato
24.10.2009, 14:17
Spitze! Danke!

Talelady
24.10.2009, 16:05
Dein Antrag wird ja erst rechtskräftig, wenn alle Formulare vorliegen... Falsch! Der Antrag ist rechtskräftig, am Tag, an dem er bei der Behörde eingeht. Am Tag, an dem der letzte notwendige Nachweis vorliegt wird meist bereits die Approbation erteilt.

-->
Hinweis: Eingang der letzten erforderlichen Unterlagen = Approbationsdatum!

Diese ganze Diskussion mit "wann was wie lang wie gültig" in Ehren: kennt einer von euch wenigstens Gerüchtehalber jemanden, der das Gesundheitszeugniss oder Führungszeugnis nochmal hinschicken musste? Ich hab von einem solchen Fall noch nicht gehört...:-nix
Macht euch doch nicht sonen Stress! Konzentriert euch lieber aufs Mündliche.

Reichen Sie den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin bitte vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung bei uns ein. Die ärztliche Bescheinigung, die persönliche Erklärung und das Führungszeugnis dürfen - bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage bei uns - nicht älter als 1 Monat sein.


Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“. Darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein und ist bei der Meldestelle zu beantragen, die es direkt an die Approbationsbehörde schickt.
...
Die Regierung ist bemüht, die Approbation als Arzt oder Ärztin so zeitgerecht zu erteilen, dass die ärztliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums bzw. Erlöschen einer befristeten Berufserlaubnis ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Das setzt voraus, dass die erforderlichen Nachweise unverzüglich beschafft werden und die Approbation rechtzeitig, d.h. etwa zwei Monate vor dem Ende des Studiums bzw. der bisherigen Tätigkeit, beantragt wird.


6. Ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“, das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf, bei Beantragung des Führungszeugnisses bitte vermerken lassen: „Approbation als Arzt“

submode
25.10.2009, 13:45
Ist Euch schon mal aufgefallen, dass hier alle das gleiche Procedere runterbeten?

Falsch! Der Antrag ist rechtskräftig, am Tag, an dem er bei der Behörde eingeht. Am Tag, an dem der letzte notwendige Nachweis vorliegt wird meist bereits die Approbation erteilt....und damit wird der ganze Kram rechtskräftig, dem Antrag wird nachgekommen und wir erhalten die Approbation. Ansonsten würdest Du ja ohne den bürokratischen Akt die Approbation bekommen. Würdest Du länger als vier Wochen warten, um, zum Beispiel, das ärztliche Attest abzugeben, müsstest Du ein neues Führungszeugnis beantragen. :-))

"Ich kann nicht als Arzt arbeiten, weil ich den Ablauf des Erhaltes der Approbation verrafft habe..." ;-)

:peace:

Gewonnen!!!! :-D:-D

Abigaijl
18.12.2009, 09:59
Hallo!

So langsam mache ich mir Sorgen um meine Approbationsurkunde. Ich habe den Antrag am 5. November gestellt und das ist jetzt über 6 Wochen her. Mein Führungs- und Gesundheitszeugnis ist also aktuell nicht mehr gültig und die Approbation ist immer noch nicht da.
Bei meinen Freunden ist sie schon angekommen, nur ich warte noch.

Bei der Approbationsurkunde haben die den Hörer daneben gelegt und auf Emails gibts keine Antwort.

Geht es anderen auch so und kann ich noch hoffen, dass alles noch kommt? :-nix

Muriel
18.12.2009, 10:13
Sechs Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind, finde ich arg komisch. Washeißt Hörer daneben gelegt? Besetzt oder sie gehen ran und lassen Dich dann verhungern? Versuch es weiter mit anrufen. Geh über die Zentrale oder sonst was. Das klingt komisch.

haemo
18.12.2009, 11:44
Also, wenn's nicht zu weit weg liegt, würd ich da mal persönlich aufkreuzen, wenn du telefonisch keinen erreichst bzw. sie dir auf ne Mail nicht antworten.

Kerstin1982
18.12.2009, 14:28
Hi,
weiß nicht, in welchem Bundesland Du den Antrag gestellt hast. Bei mir in Bayern ist sie heute angekommen, 7 Wochen nach Antragsstellung. Habe letzte Woche nachgefragt, da wurde mir gesagt, es sei ganz normal, dass es MINDESTENS 6-8 Wochen dauert.

Muriel
18.12.2009, 18:43
Dann sind die Bayern aber Schnecken. Eigentlich sollte es bei Vorlage aller Unterlagen deutlich schneller gehen. Kenne keinen Fall, der länger als eine Woche gedauert hätte hier in Köln. Aber Hauptsache, sie kommt irgendwann und dann bitte noch rechtzeitig an :-)

Solara
18.12.2009, 18:52
Hi,
weiß nicht, in welchem Bundesland Du den Antrag gestellt hast. Bei mir in Bayern ist sie heute angekommen, 7 Wochen nach Antragsstellung. Habe letzte Woche nachgefragt, da wurde mir gesagt, es sei ganz normal, dass es MINDESTENS 6-8 Wochen dauert.

Geht aber (bei der gleichen Behörde wie deiner ;-)) schneller - wenn man zeitnah anfängt zu arbeiten.
Aber schön, dass sie endlich da ist!

Shel
20.04.2010, 13:02
Nicht jeder, der in D geboren wurde, ist automatisch deutscher Staatsangehöriger. Die Approbation als Arzt bekommen ja leider nur Deutsche und EU-Bürger, deswegen der Mist mit dem "Staatsangehörigkeitsnachweis"...

Ich bin keine Deutsche oder EU-Bürgerin, habe in Deutschland studiert und habe auch eine Stelle.......wie soll es denn mit dem Approbationantrag bei mir gehen?

Muriel
20.04.2010, 13:12
Um genaue Auskunft zu erhalten, solltest Du wohl am besten die für Dich zuständige Bezirksregierung fragen. Viel Erfolg!