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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag zur Approbation



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Fiscus
20.04.2010, 13:13
Ich bin keine Deutsche oder EU-Bürgerin, habe in Deutschland studiert und habe auch eine Stelle.......wie soll es denn mit dem Approbationantrag bei mir gehen?


Leider nirgendwie:( Solange du keine deutsche Staatsangehörigkeit ( oder von einem EU-Land) vorweisen kannst bekommst du keine Approbation in D. Dass jemand Bildungsinländer ist spielt überhaup keine Rolle. Hättest du z.B in der Ukraine, Kanada, Japan oder sonst wo auf der Welt studiert, wärest du genau so dran wie mit hiesigem Studium , außer, dass du noch die gleichwertigkeit deiner Ausbildung nachweisen müsstest. Der Sinn der Sache ist so was wie der Scutz der deutschen Arbeitsnehmer auf dem Arbeitsmarkt im eigenen Land. Ziemlich schwachsinnig, ist aber so.

Shel
20.04.2010, 14:01
Warum habe ich denn eine Stelle überhaupt zugesagt bekommen?? Ich habe sogar den vorläufigen Vertrag unterschrieben. Leute dort sollten doch es wissen dass es solche Probleme auftreten würden, es ist immerhin eine Uniklinik!! Wenn ich ohne Einbürgerung keine Approbation bekomme und Einbürgerung an sich halbes Jahr dauert.......dann habe ich ohnehin die Stelle verloren, ohne Stelle habe ich auch keine Einbürgerungsrecht mehr. Oh man!! Das macht doch alles kein Sinn!! Ich komme jetzt so verloren vor :(

cristadeea
20.04.2010, 16:35
Hallo,

ich glaube du kriegst keine Appo sondern eine Bestätigung dass du dein Studium fertig gemacht hast. Gehe mal beim Arbeitsamt vorbei und frage wie das bei nicht-EU-Bürger geregelt ist. Ich glaube dein Arbeitgeber muss ein Papier unterschreiben, dass er ein deutscher Staatsbürger für die Stelle gesucht hat, aber nur du bist für die Stelle geeignet. Das Papier kriegst (meine ich) beim Arbeitsamt. Dann kannst ein jahr arbeiten. Danach kannst du eine unbefristete Arbeitsgenehmigung beantragen.

Fiscus
20.04.2010, 16:50
Also, ich kenne es so- du musst eine Berufserlaubnis anstatt von Approbation beantragen bei der gleichen Behörede, die auch für Approbation zuständig ist ( also z.B. Bezirksregierung). Um die zu bekommen muss dein künftiger Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle 3-4 Monate (manchmal mehr manchmal weniger, je nach Regierung) bundesweit ausgeschrieben wurde und in dieser Zeit sich überhaupt kein oder kein passendere EU-Bürgerkandidat als du gefunden werden konnte. Sprich, wenn die Klinik oder der Chef hinter dir steht, dann ist es machbar, oder wenn du dich in den neuen Bundesländern bewirbst. Aber die besten Infos bekommst du, wenn du mit behörden telefonierst, die für Approbation zuständig sind. Ich meine, es arbeiten in D. so viele Ausländer auch aus nicht EU Raum, so , dass es doch nich ein Ding der Unmöglichkeit sein kann. Kopf hoch!!!

Fiscus
20.04.2010, 16:57
http://buergerservice.niedersachsen.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&OP[0][c]=contentdiv&OP[0][f]=search&OP[0][p][LLG_ID]=8664133&OP[0][p][GBT_ID]=8663421&OP[0][p][fullresultlist]=1&OP[0][p][ORG_ID]=10972840&dclp=1a89272665fb6f0c6e522a1bfba0a017&fs=0

Fiscus
20.04.2010, 16:58
Zuständige Stelle:
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Berliner Allee 20
30175 Hannover

Telefon:
0511 380 02

Shel
21.04.2010, 11:01
Vielen Dank. Morgen werde ich in der Sprechstunde der LPA nachfragen. Meine Stelle ich in Leipzig, deswegen ist es komplizierter. Vielleicht muss ich einmal in Niedersachsen und danach in Sachsen-Anhalt beantragen. Mal sehen was ich rauskriege.

Ich habe mal eine andere Frage. Wenn ich jetzt das Berufserlaubnis bekomme, meint ihr dass mein Mann (ohne Stelle) auch Visumverlängerung bekommen würde?

Fiscus
21.04.2010, 12:18
Ach so, dann musst du im Sachsen-Anhalt nachfragen, weil soweit ich weiss, ist die Berufserlaubnis stellenbezogen, sprich, mann bekommt so eine Erlaubnis nur für eine bestimmte Stelle, für die man diese Erlaubnis auch beantragt hat.Und zuständig sind dann nicht die Behörden, wo du studiert hast, sondern die, wo du eine Stelle gefunden hast.
Und wegen Visumsachen würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall rechtzeitig im Bürgeramt/Bürgerbüro/Einwohnermeleramt (weiß nicht wie es bei euch heißt) nachfragen.
Und, natürlich, sobald du mit der Arbeit anfangen kannst, die Einbürgerung beantragen um letztendlich die Approbation zu bekommen. Viel Glück und Geduld!!

Und hier ist die Liste mit allen zuständigen behörden.
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Behoerden20091030.pdf

Wie gesagt,wenn die Stelle in Leipzig ist,ist für dich dann folgende Behörde zuständig:
Landesdirektion Leipzig
Referat 22
Krankenhauswesen, Humanmedizin und Soziales
Braustr. 2
04107 Leipzig

Shel
21.04.2010, 13:11
Das ist sehr lieb von dir Fiscus dass du solche Mühe gemacht hast :) Ich merke schon dass es ein langer Weg vor mir ist. Ich werde es bestimmt schaffen, es ist zwar nervtötend aber machbar. Vielen Dank nochmal. Liebe Grüße

Alphaglukosidase
04.05.2010, 12:46
So, hab meine Unterlagen für den Antrag auf Approbation nun zusammen. Jetzt überlege ich mir gerade, ob es sicher genug ist, das mit der Post zu schicken. Oder sollte man es lieber per Einschreiben machen?? Erfahrungen? Meinungen?

:-nix

christian79
04.05.2010, 13:28
per Einschreiben:-top

Alphaglukosidase
04.05.2010, 13:43
Ich glaub ich hab mich grad entschieden, persönlich vorbeizufahren. ;)

Sjürgen-Syndrom
04.05.2010, 14:18
Ich habs als ganz normalen Brief verschickt. War ja nichts drin, was ich notfalls mit minimalem Aufwand nicht wieder besorgen kann.

Mal gucken, wann sie kommt... Und wann die Ergebnismitteilung kommt. Und das Zeugnis.