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eVoLuTiOn
19.10.2009, 13:32
Muss man das vor dem Studium machen, sprich man braucht das um sich zu bewerben, oder muss/kann man das waehrend dem Studium machen?

maL1412
19.10.2009, 13:44
Muss man das vor dem Studium machen, sprich man braucht das um sich zu bewerben, oder muss/kann man das waehrend dem Studium machen?

Hallo,

also raten würde ich dir es vor dem Studium zu machen =). Aber du musst es erst bis zum Physikum haben.

eVoLuTiOn
19.10.2009, 13:47
Hallo,

also raten würde ich dir es vor dem Studium zu machen =). Aber du musst es erst bis zum Physikum haben.

Achso okay danke. Ich denke mit dem Studium und KPP waere es doch zu anstrengend.

Hab mich vor 2 wochen bei der Klinik hier beworben und hab heute eine Zusage fuer ein KPP bekommen. Fange am 2ten November an :-party

Haette vielleicht frueher fragen sollen aber was sollst :-top

Nilani
19.10.2009, 16:38
Wichtig ist noch, dass das KPP während des Studiums nur in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) absolviert werden darf. Somit macht man nicht beides parallel, man hat nur weniger (oder gar keine) Ferien dann. Von daher ruhig schon vorher machen.

Allerdings gibts auch hier den Haken, dass bei einigen Unis das KPP nur begrenzt gültig ist. Hier in MD haben sie 8-9 Jahre Rücklauf ohne Probleme anerkannt, es soll aber Unis geben, wo es nach 4 Jahren oder so verfällt.

epeline
19.10.2009, 22:42
würde vor den ferien schon mal einen monat machen.
wie der monat gerechnet wird, ist aber von bundesland zu bundesland unterschiedlich.
in hessen zählt es zb als kalendermonat, sprich vom 12.x.-11.x. (auch beim februar!)
in anderen bundesländern brauchst du 4 wochen oder in manchen 30 tage.
ich würde mir davon jetzt für vorher das maximum an tagen raussuchen, damit es keine probleme gibt. 2 tage mehr oder weniger sind ja jetzt auch kein problem

machst du vorher nix, werden dir die ferien sehr kurz vorkommen ;)
und nach dem abi hat man ja eh nix zu tun

verpflichtend ist es aber auf keinen fall, vor studiumsbeginn ein praktikum gemacht zu haben.

wichtig für nachrücker:
fällt euer praktikum in die bereits offiziell laufende vorlesungszeit rein, wird euch der entsprechende monat nciht anerkannt (war bei mir auch so).
deshalb unbedingt informieren, wann an der uni/in dem bundesland das semester beginnt

LilacAngel
19.10.2009, 23:00
Hmm nee also in Hessen muss es aber kein Kalendermonat sein.
Genauso gut gehen 30 Tage, man kann sich also aussuchen ob 30 Tage oder 1 Kalendermonat.

Guckst du hier: http://www.med.uni-frankfurt.de/stud_med/vorklinik/ablauf/krankenpflege/download/info_kpp_inland.pdf

epeline
19.10.2009, 23:26
nunja
ich hab in hessen physikum gemacht
und da MUSSTE es ein kalendermonat sein und NICHT 30 tage und NICHT 4 wochen

LilacAngel
19.10.2009, 23:49
Wann hast du denn Physik gemacht? Wahrscheinlich hat es sich geändert. Habe auch beim LPA nachgefragt, ob meine KPP Tage so möglich sind und das sind sie. Und das waren keine Kalendermonate, sondern exakt 90 Tage.
Aber dafür, dass es in dem Dokument steht, kann ich ja auch nichts ;)
Im Übrigen macht es auch Sinn. Wenn z.B. jmd. im Februar, März, April das KPP macht und nur Kalendermonate zählen würden, dann wären das 29 Tage (wenn Schaltjahr), 30 Tage und 31. Kommt auf 90 Tage raus.

epeline
20.10.2009, 00:03
ich hab jetzt gerade erst physikum gemacht.
bin jetzt im 1. klinischen
hatte das kpp betreffend schon lustige streitgespräche mit fr schwarz.
allerdings ist das die dame die in gießen sitzt, vielleicht sieht die das anders.
und manchmal denke ich, dass das alles bei ihr auch von der tagesform abhängt ^^

LilacAngel
20.10.2009, 00:07
^^ das kann natürlich sein :-))
Also wie gesagt, habe auch eine schriftliche Bestätigung per Mail vom LPA Frankfurt, welches ja Teil des LPA Hessen ist^^, dass das KPP in 90 Kalendertagen oder 3 Monaten abgeleistet werden kann, wobei jeder Abschnitt einen Monat (d.h. Kalendermonat) oder mindestens 30 Tage betragen muss.
Habe gerade auch mal beim LPA Rheinland-Pfalz nachgesehen und da sieht es auch so aus. 3 Monate. Diese werden näher definiert als 3 Monate (90 Kalendertage), welche aufgeteilt werden können und von denen dann jeder Abschnitt 1 Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss. Hier ist z.B. nix mit Kalendermonaten, ich glaube mit 90 Tagen à 30 Tage je Abschnitt ist man so gut wie immer auf der sicheren Seite.
Achso, und hier auch der Link, falls es wen interessiert: http://www.lsjv.de/merkblatt_krankenpflegedienst.pdf

Und jetzt mach mir keine Angst, nicht dass es hinterher doch nicht genehmigt wird ;)

epeline
20.10.2009, 00:12
ich will dir ja keine angst machen ^^
ich weiß nur, dass fr schwarz meinte, sie will einen kalendermonat sehen und keine abgezählten 30 tage.
soll hier wohl auch für famulaturen so sein.
ich empfehle dir, sobald du studierst (wenn du das noch nicht machst) dir beim lpa ne unterschrift von denen auf dem wisch geben zu lassen, dann gucken die das eh nicht mehr an ^^


edit: das mti den 30 tagen ist natürlich gerechter und logischer, aber das heißt noch lange nicht, dass die lpas sich danach richten ^^

LilacAngel
20.10.2009, 00:18
Ja, werde ich auf jeden Fall machen!!
Und wenn die meckern... he, dann komme ich mit allen ausgedruckten Dokumenten, die das Internet hergibt, wo von offizieller Seite aus steht, dass es so möglich ist. Wuua, gleich mal die Sachen gespeichert :-))

epeline
20.10.2009, 00:19
guter plan :)
bei fr schwarz glaube ich auch immer noch, dass das alles launenabhängig ist ^^

LilacAngel
20.10.2009, 00:25
^^ sie war auch die einzige, die meine frage nicht per mail beantwortet hat, sondern meinte, dass ich sie anrufen soll :D
(hab nämlich auch in gießen nachgefragt^^).

epeline
20.10.2009, 00:26
^^ sie war auch die einzige, die meine frage nicht per mail beantwortet hat, sondern meinte, dass ich sie anrufen soll :D
(hab nämlich auch in gießen nachgefragt^^).

das ist sooo typisch ^^

LilacAngel
20.10.2009, 00:29
So! Und weißt du was? Ich hab jetzt Angst und werde jetzt einen neuen Thread aufmachen, wo ich meine KPP Zeiten poste und hoffentlich antwortet jmd. der das genau für Hessen, noch genaer für Frankfurt, weiß!
AAH :D
Denn wenn es nun an ein, zwei Tagen liegen sollte, dass es nicht anerkannt wird... -.-

epeline
20.10.2009, 00:31
ach ich wollte dich jetzt nicht in panik versetzen
wenn das auf der seite steht, wirds schon stimmen
ruf doch einfach morgen noch mal an, wenn du dir unsicher bist

LilacAngel
20.10.2009, 00:39
ja schon, aber frau moos vom lpa in frankfurt ist leider den ganzen oktober nicht da :(
sicher kann mir das auch jmd. anderes sagen, aber ob das dann verbindlichkeit hat?

epeline
20.10.2009, 00:47
bist du denn fr schwarz' aufforderung schon gefolgt, sie anzurufen?

LilacAngel
20.10.2009, 00:52
Nein, da mir dann das LPA FFM geantwortet hat. Leider nicht Frau Moos, aber dafür jmd. anders.