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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbationsordnung §14 (6)



mcr
19.10.2009, 14:21
(6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Ab-
schnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der
Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungs-
fragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der
vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht
mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungs-
leistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Min-
deststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt
der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung
teilgenommen haben.



Ich habe mal eine Frage zu dem oben markierten Teil der
Approbationsordnung.

Angenommen der Durchschnitt der Referenzgruppe liegt bei
240 (von 320, also 75%) richtig beantworteten Fragen.
Dann liegt die 22% Abweichung bei 187.2 (also 188).

Sehe ich das so richtig?

Weiß jemand, wo der Durchschnitt der bei Medi-Learn
eingetragenen Referenzgruppe liegt?

Gruß mcr

sp16
19.10.2009, 14:34
ja, ist richtig

der liegt momentan auch bei 188, wird sicher noch nach oben gehen. es ist halt die frage wieviel leute sich eingetragen haben...

mcr
19.10.2009, 14:38
Danke für die Info.

Ich gehe auch davon aus, dass dieser Wert noch steigen wird.

JHansen
19.10.2009, 14:51
Das "oder" ist kein "entweder oder" sondern ein einschließendes oder wie in der Mathematik.