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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : niedergelassener Oralchirurg vs. niedergelassener MKG



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KaLa
24.10.2009, 16:43
Hey,
mich würde sehr interessieren, wo die genauen Tätigkeitsunterschiede zwischen einem niedergelassendem Oralchirurgen und einem MKG ist?!
Was darf der MKG was der Oralchirurg nicht darf?

Mir ist bekannt das der Oralchirurg ein Fachzahnarzt ist und der MKG Human - und Zahnmedizin studiert hat.

Wenn man eh vor hat sich niederzulassen, macht es dann nicht eher Sinn Oralchirurg zu werden - aufgrund der kürzeren Ausbildungszeit etc.?

Danke,

EzRyder
24.10.2009, 23:09
Wenn man eh vor hat sich niederzulassen, macht es dann nicht eher Sinn Oralchirurg zu werden - aufgrund der kürzeren Ausbildungszeit etc.?


Ja.

In erster Linie sollte man das machen was einen interessiert. MKG machen die, die es unbedingt wollen.

kragengangster
25.10.2009, 01:31
Oralchirurgen machen eher kleine Operationen wie Zystenentfernung im Mundhöhlenbereich. MKGler machen Kiefer- und Gesichtsrekonstruktionen, oftmals sind sie auch noch plastische Chirurgen zusätzlich. Also eher große Eingriffe wie Wiederherstellung bei Mundbodenkarzinom oder ähnlichem. Der MKGler hat eine doppelte Approbation, kann also ärztliche als auch zahnärztliche Leistungen abrechnen.

Oralchirurgen gibts wie Sand am Meer, MKGler sind eher rar gesät. Als MKGler mit eigener Praxis kannst du ganz schnell im oberen sechsstelligen Bereich verdienen. Das kann man den Leuten aber nach dem Studienmarathon auch gönnen!:-top

McZahnAG
25.10.2009, 07:13
...Also eher große Eingriffe wie Wiederherstellung bei Mundbodenkarzinom oder ähnlichem....
Aha, und das machen die MKGler also im niedergelassenen Bereich ? Eben mal eine neck dissection zwischen ein paar 8ern. :-oopss



Als MKGler mit eigener Praxis kannst du ganz schnell im oberen sechsstelligen Bereich verdienen.
Auch das halte ich mal wieder für ein ziemliches Gerücht. Es gibt sicher eine Hand voll MKGler, die sich in dem Bereich bewegen, die meisten liegen aber mal sowas von weit davon entfernt, selbst wenn sie richtig schnell am Werk sind !

KaLa
25.10.2009, 07:34
Oralchirurgen machen eher kleine Operationen wie Zystenentfernung im Mundhöhlenbereich. MKGler machen Kiefer- und Gesichtsrekonstruktionen, oftmals sind sie auch noch plastische Chirurgen zusätzlich.


Bist du dir sicher, das solche Eingriffe in niedergelassenen Praxen durchgeführt werden? Ist das Risiko nicht viel zu groß?
- so eine Operation kannst du ja nur mit einem großen OP-Team machen + mehrwöchiger Aufenthalt im Krankenhaus!

Wo unterscheiden sie sich jetzt, wenn sie sich niederlassen? Das alltäglichen Eingriffe des Kieferchirurgen sind doch auch Implantate und 8er oder?

primus
25.10.2009, 08:04
kala,
bist du sicher, dass es erfolgverspechend ist, ZAHNÄRZTE zu fragen worin sich das tätigkeitsspektrum von oral- und mkg-chirurgen unterscheidet?
was erwartest du denn?

McZahnAG
25.10.2009, 08:31
Mensch Primus, Du kannst einem wirklich den Morgen versüßen. Natürlich sollte ich mich nicht selbst zitieren, aber bei Primus mache ich da mal eine kleine Ausnahme.


Habe ich da gerade eine kleine Profilneurose entdeckt *lachtz

KaLa
25.10.2009, 09:24
kala,
bist du sicher, dass es erfolgverspechend ist, ZAHNÄRZTE zu fragen worin sich das tätigkeitsspektrum von oral- und mkg-chirurgen unterscheidet?
was erwartest du denn?

ist nicht auch jeder mkg-chirurg ein zahnarzt ;)

ich würde einfach nur gerne wissen, ob es große unterschiede bei niedergelassenen mkg-chirurgen und oralchirurgen gibt - auch hinsichtlich der abrechnungsmöglichkeiten!

pottmed
25.10.2009, 09:26
Bei Abrechnungsmöglichkeiten auf jeden Fall, da Du, wie bereits oben erwähnt, als MKG-Chirurg auch humanmedizinische Leistungen abrechnen kannst.

McZahnAG
25.10.2009, 09:37
Bei Abrechnungsmöglichkeiten auf jeden Fall, da Du, wie bereits oben erwähnt, als MKG-Chirurg auch humanmedizinische Leistungen abrechnen kannst.

Genau so ist es, darf als MKGler zB privat nach GOÄ und GOZ abrechnen. Wobei das scheinbar häufig auch ein mehr an Ärger und natürlich Bürokratie ergibt.

Relaxometrie
25.10.2009, 10:19
ist nicht auch jeder mkg-chirurg ein zahnarzt
Ja.
Aber nicht jeder Zahnarzt ist auch MKG-Chirurg.

primus
25.10.2009, 11:32
kala,
falls du ernsthaftes interesse an der beantwortung deiner frage haben solltest, kann ich dir wärmstens empfehlen, die suchfunktion zu benutzen - die thematik ist bereits (mehrmals) erschöpfend erörtert worden.

KaLa
25.10.2009, 11:54
:peace:

danke

kragengangster
25.10.2009, 13:04
Für große Eingriffe kann ein niedergelassener MKGler mitunter auf Belegbetten zurückgreifen, schon mal daran gedacht! Zu den Verdienstmöglichkeiten, ein Bekannter von mir ist MKGler und sein Wirtschaftsberater, der mehrere seiner Sorte betreut, hat ihm gesagt, dass ein guter MKGler mit eigener Praxis selten unter 600.000 Euro verdient!

McZahnAG
25.10.2009, 13:42
Für große Eingriffe kann ein niedergelassener MKGler mitunter auf Belegbetten zurückgreifen, schon mal daran gedacht! Zu den Verdienstmöglichkeiten, ein Bekannter von mir ist MKGler und sein Wirtschaftsberater, der mehrere seiner Sorte betreut, hat ihm gesagt, dass ein guter MKGler mit eigener Praxis selten unter 600.000 Euro verdient!

In den meisten Fällen lohnt sich die wirklich operative Tätigkeit als niedergelassener MKGler. Nicht umsonst haben viele niedergelassene MKGler ihre Belegbetten inzwischen wieder dankend zurückgegeben.
Zu den Verdienstmöglichkeiten: Ein Bekannter von Dir, dessen Berater, der wieder andere kennt .... das allein zeugt von der Seriösität Deiner Zahlen ! *lachtz Ich sage Dir einfach, dass die Angabe, die Du hier macht, nicht nur ein wenig, sondern meilenweit an der Realität vorbeigeht.
Ein MKGler in einer gut gehenden Praxis, in der ich gearbeitet hat, hat knapp über 50000 Euro Umsatz im Monat gemacht. Und der Typ war schon recht fix und hat auch viele Implantate und Laserkram gemacht.
Inwieweit diese Zahl nun von Deiner Angabe abweicht, wirst Du Dir selbst ausrechnen können.
Wenn Du nun das Wort "Verdienst" durch das Wort "Umsatz" in Deiner Aussage ersetzt, kommen wir der Sache aber schon näher.

shifty
07.11.2009, 10:28
Genau so ist es, darf als MKGler zB privat nach GOÄ und GOZ abrechnen. Wobei das scheinbar häufig auch ein mehr an Ärger und natürlich Bürokratie ergibt.

Ich muss hier noch einmal nachfragen, da ich mich noch nicht mit den Abrechnungsmöglichkeiten auskenne. Soll das bedeuten, FA für MKG verdient bei einem Privatversicherten quasi doppelt?

Gruß shifty

hennessy
07.11.2009, 10:34
Ich muss hier noch einmal nachfragen, da ich mich noch nicht mit den Abrechnungsmöglichkeiten auskenne. Soll das bedeuten, FA für MKG verdient bei einem Privatversicherten quasi doppelt?

Gruß shifty

nein, natürlich nicht. Er muss sich bei einer Leistung für eine der beiden Varianten entscheiden. Falls er beispielsweise einen submukösen Abszess inzidiert, kann er nicht sowohl die Leistungsnummer der GOÄ als auch die der GOZ liquidieren. Er hat bei seiner Liquidation aber die Freiheit, sich für die höher bewertete Nummer zu entscheiden.

shifty
07.11.2009, 12:43
Das ist doch aber schon ein bisschen schwachsinnig, wenn die gleiche Leistung unterschiedlich abgerechnet werden kann. Macht sich denn dieser "Einkommensvorteil" stark bemerkbar?

Ich wäge immer noch das Für und Wieder OC/MKG ab. Da wäre diese Information schon ein hilfreicher Faktor!

Grüße shifty

hennessy
09.11.2009, 16:08
.... Macht sich denn dieser "Einkommensvorteil" stark bemerkbar? ....

das kann ich Dir leider nicht sagen.

McZahnAG
09.11.2009, 20:02
Macht sich denn dieser "Einkommensvorteil" stark bemerkbar?

Also ich kann Dir natürlich keine eigene Erfahrung nennen, aber ein ehemaliger Kollege von mir hat in seiner Praxis gar nicht mehr nach GOÄ abgerechnet, weil es ständig Ärger gab. Mehr hat er mir nicht dazu gesagt.
So groß wird also der Unterschied nicht sein, wenn ich diesen Schluss daraus ziehen darf.