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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren 2.Kind



Miniwini
29.10.2009, 12:47
Hay,

meine Schwester wird vorraussichtlich ab WS 2010/11 im Zuge eines dualen Studiums BWL studieren. Ich werde (hoffentlich) ab WS 2012/13 studieren. Wenn ich also anfange studiert meine Schwester immer noch. Wie ist das nun mit den Studiengebühren? Muss ich die zahlen? Oder nicht während wir beide studieren oder vielleicht sogar gar nicht mehr?

Liebe Grüße
Mini

Autolyse
29.10.2009, 17:10
Das ist abhängig von den Regeln im jeweiligen Bundesland sowie z.T. von den betreffenden Universitäten. Hochschulrecht ist Landesrecht.

Miniwini
29.10.2009, 19:32
Bayern wäre das zugehörige Land =)

Eilika
29.10.2009, 19:42
Mein Bruder hat in Bayern studiert. Der musste so lange keine Studiengebühren zahlen, wie meine Eltern für drei Kinder Kindergeld bekommen haben. Da brauchte es immer den Kindergeldnachweis. Als ich dann fertig war und es nur noch zwei kindergeldfähige Kinder gab, musste er zahlen. Falls Dir das weiterhilft...

Marussja
30.10.2009, 15:19
Höchstens 500 Euro Studienbeiträge pro Familie und Semester Neue Regelung:
Ab WiSe 2009/2010 kann das zweite gebührenpflichtige Kind einer Familie eine Befreiung beantragen. Aber nur, wenn es gleichzeitig mit dem anderen, zahlenden Geschwisterkind studiert. Es ist dabei egal, wo genau das Geschwisterkind Studiengebühren/beiträge zahlt, auch die Höhe der Studiengebühren/beiträge spielt keine Rolle (der Semesterbeitrag oder Rückmeldegebühren zählen aber nicht!), solange es an einer Hochschule (auch einer privaten) innerhalb der EU ist. Studiert erst das eine Kind und erst danach das andere in Bayern, müssen doch beide zahlen. Ab drei Geschwistern dürfte oft die folgende Regelung greifen, die auch weiterhin gültig bleibt.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/bayern_befreiung.php