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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung vor dem Abitur - Wartezeit?!



langi211284
30.10.2009, 10:34
Hallo,

Ich habe eine Ausbildung zum Zahntechniker (2001-2004) abgeschlossen und danach mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt, um ZM studieren zu können. Leider wird, wie ich gelesen habe, die Ausbildungszeit nicht mehr als WS angerechnet, da diese vor dem Abitur absolviert wurde.
Gäbe es eine Möglichkeit, bei der ZVS einen Atrag zu stellen, dass die Ausbildungszeit vllt. doch, wenn auch nicht komplett angerechnet wird? Insgesammt sind es immerhin 7 Wartesemester.
Eigentlich sollte es ja keine Rolle spielen, in welcher Reihenfolge ich Ausbildung und Abitur abgeschlossen habe. Wichtig ist doch, dass ich beides habe?!:-nix

danke schonmal

Grüße aus Australien!!!!

PS: Suchfunktion brachte keine Problemösung für mich (Das soll ja bei manchen Leuten Standardantwort sein...) :-kotz

Coxy-Baby
30.10.2009, 10:46
Kommt drauf an Wann du dein Abi gemacht hast, alles nach 15.07.2007 ist blöd, weil ab da
gibt es keine zusätzlichen Wartesemester mehr.

Hier stehts ausführlich: http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M04.pdf
Und das ist Gesetz.

epeline
30.10.2009, 11:07
ich finde ja auch in der konstellation, hast du ja nicht gewartet während deiner ausbildung. du hast dich ja erst hinterher überhaupt für abi und studium entschieden.

Jeremy
30.10.2009, 11:14
ja aber iwie trotzdem schade um die wartesemester...
wenn man abi macht dann ne ausbildung z.b. zum zahntechniker macht und sich dann spontan entscheidet zahnmedizin studieren zu wollen kriegt man sie trotzdem angerechnet...
ich find das sollte keine rolle spielen ob
Ausbildung -> Abi
oder
Abi -> Ausbildung:-meinung

epeline
30.10.2009, 11:17
ja, da hast du recht.
mein vorschlag ist ja auch schon seit jahren, wartesemester ab dem zeitpunkt der erstbewerbung zu zählen.
dann würden nämlich ü30-spontanstudierer nicht die wartesemester für wirklich wartende hochdrücken.

hoffe es fühlt sich da jetzt keiner angegriffen ^^ (das muss man wohl neuerdings immer dazu sagen ;-) )

VERITAS
30.10.2009, 11:22
ja, da hast du recht.
mein vorschlag ist ja auch schon seit jahren, wartesemester ab dem zeitpunkt der erstbewerbung zu zählen.
dann würden nämlich ü30-spontanstudierer nicht die wartesemester für wirklich wartende hochdrücken.

hoffe es fühlt sich da jetzt keiner angegriffen ^^ (das muss man wohl neuerdings immer dazu sagen ;-) )

Genau die Aussage spricht mir aus dem Herzen!
Das wäre nämlich zur Abwechslung mal fair und gerecht :-meinung

Es kann ja nicht sein das man als Wartender ständig "überholt" wird und die Wartesemester von einem Jahr aufs andere plötzlich ansteigen und man mit der Angst leben muss, jedes Semester aufs neue mit dem warten überholt zu werden :-keks

schmuggelmaeuschen
30.10.2009, 11:35
volle zustimmung. Das man sicht jededs Jahr bewerben muss finde ich ok (vorallem jeder verschwitzt mal nen termin), aber WS erst ab erst bewerbung zählen :-top

SteffiChap
30.10.2009, 11:37
@epeline und Veritas

DANKE!!!! :-party

Das wäre wirklich mehr als gerecht!

Liebe Grüße von Steffi, die das Gefühl hat, den Wartesemestern ständig hinterher zu rennen :-heul

Jeremy
30.10.2009, 14:24
jep das wär echt gut so e regelung:-dafür
dachte sogar vor nem jahr das das so wäre :-oopss

langi211284
31.10.2009, 01:07
Danke für die Antworten!!


ich finde ja auch in der konstellation, hast du ja nicht gewartet während deiner ausbildung. du hast dich ja erst hinterher überhaupt für abi und studium entschieden.

Ich hab nach meinem erw. Realschulabschluss schon gewusst, dass ich ZM studieren will.
Nach dem Abschluss hatte ich nur 2 Möglichkeiten:
1. Fachabitur machen, wonach das ZM-Studium an einer Uni unmöglich wäre. 2. Ausbildung zum Zahntechniker, was Vorteil für ZM-Studium ist (abgeschlossene Berufsausbildung war Vorraussetzung, um die allgem. Hochschulreife nachholen zu können)

Ich bin also kein Spontanentscheider

venividivici
31.10.2009, 07:27
Du kannst da leider keinen Antrag auf Bonität oder dergleichen stellen. Am besten versuchst du doch noch durch den TMS-Test einen Platz zu ergattern, insofern dein Abischnitt nicht jenseits der 3, ist. Ansonsten gibts noch die Studienplatzklage oder das Auslandsstudium. Das wars. Hast du die Möglichkeit in der Zwischenzeit wieder in einem zahntechnischen Labor zu arbeiten?

WackenDoc
31.10.2009, 09:44
Ähm kann sein, dass ich da was falsch verstanden hab, aber du hast die Möglichkeit ZM zu studieren doch erst zu dem Zeitpunkt gehabt, wo du das Abi gemacht hast? Also zählen frühestens ab da die Wartesemerster.

Coxy-Baby
31.10.2009, 09:57
Ähm kann sein, dass ich da was falsch verstanden hab, aber du hast die Möglichkeit ZM zu studieren doch erst zu dem Zeitpunkt gehabt, wo du das Abi gemacht hast? Also zählen frühestens ab da die Wartesemerster.

Ach Schätzelein, wir verstehen uns...........

WackenDoc
31.10.2009, 18:30
Ach, dass mich jemand, der deutlich jünger ist als ich noch mal Schätzelein nennt :-love (Aber lass das mal meinen Freund nicht hören :-notify)

langi211284
02.11.2009, 09:18
Ähm kann sein, dass ich da was falsch verstanden hab, aber du hast die Möglichkeit ZM zu studieren doch erst zu dem Zeitpunkt gehabt, wo du das Abi gemacht hast? Also zählen frühestens ab da die Wartesemerster.

jup, schon klar.. aber wie ich gelesen habe, gab es mal die Regelung, dass die Ausbildungszeit auch vor dem Abitur als WS angerechnet wurden. Dies ist leider nicht mehr möglich. :-kotz

hier die Quelle (ZVS):

"Wer seine Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben und vor deren Erwerb eine Berufsausbildung
erlangt hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um ein Halbjahr für je volle sechs Monate Ausbildungszeit,
höchstens jedoch vier Halbjahre. Wurde die Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben, gibt es nur noch eine Wartezeitverbesserung von zwei Halbjahren. Wer die Studienberechtigung nach dem 15. Juli 2007 erworben hat, erhält für die Absolvierung einer Berufsausbildung keine Wartezeitverbesserung
mehr."