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Elham
02.11.2009, 21:31
Ich habe das gleiche Problem und bin am durchdrehen !
188 habe ich gezählt, die 2 rausgenommene Fragen habe ich richtig.
Also liegt meine persönliche Grenze bei 191 und ich habe 190
Was soll ich machen

miniway
02.11.2009, 21:36
@feuerball
ich kenne mindestens 3 Fälle in denen die Bestehensgrenze im Nachhinein noch gerichtlich geändert wurde, darunter 2 Physikum und einer 2 Stex! Ich bin glücklicher Besitzer des Buches Prüfungsrecht von Zimmerling und Brehm dort sind 2 Fälle geschildert der Dritte der das 2te Stex betrifft findest du hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html also solltest du dich mit der Demotivation von Studenten mit durchaus möglichen erfolgreichen Klageaussicht auch zurückhalten!

Zu meiner Berechnung wegen des Nachteilsausgleichs: Nehmen wir mal die fiktive Frage Nr. X welche aus der Wertung genommen wird, richtig gewertet werden Aussage A welche 25% der Studenten gewählt haben und weiterhin Aussage D welche von 65% der Studenten (beides male die Referenzgruppe) gewählt wurde! Je nachdem ob man A oder D gewählt hat kann die Bestehensgrenze unterschiedlich sein, denn jede Aussage an sich ist alleine zu Bewerten man darf nicht sagen 90% haben die Aussagen A/D Richtig! Auch hier darf es dir nicht zum Nachteil gerreichen wenn die Frage einfach aus der Wertung genommen wird, sondern es MUSS eine individuelle Bestehensgrenze errechnet werden. Ich gebe zu der Sachverhalt ist nicht einfach und schwer zu erklären.

Ich wünsche euch das Beste

miniway
02.11.2009, 21:44
Egal ob man klagt oder nicht, wen es nicht der letzte Versuch war führt kein Weg am erneuten Lernen vorbei! Ich klage nicht um zu bestehen sondern werde wegen ggf zivilrechtlich festzulegenden Kosten klagen die für mich dadurch entstehen, dass ich noch einmal die Ehrenrunde drehen muss.
Ich hab mein Studium voll selbst finanziert inkl 2 Kinder, ich hab bis 3 Wochen vorm HEX arbeiten müssen, ich wollte keine 3 oder 2, ich wollte nur bestehen und trotzdem werde ich an einer Referenzgruppe gemessen die nicht im geringsten mit meiner und der Situation vieler Anderer vergleichbar ist. Ist ja schön und gut irgendwo muss man ja die Messlatte ansetzen. Das einzige was ich dafür erwarte sind faire Prüfungsbedingungen und faire Fragen! Ich werde wieder ranmüssen und beim nächsten mal auch bestehen ich dann ja 3 mal so viel Zeit wie diesmal jedoch kämpfe trotzdem für mein Recht und das ist mein gutes Recht!

SDWI
02.11.2009, 21:46
Demotivation von Studenten...?!

Nun ja, es ist durchaus legal gegen die Wertung dieser Prüfung zu klagen. Aber ich muss zugeben, ich finde es irgendwie traurig, wenn jemand es auf diese Weise schafft.
V.a. wenn ich den Spiegel-Artikel recht verstehe. Es heißt da ja "...Dem Kläger selbst nützte das jedoch nichts: Er war später sowohl an den Wiederholungsprüfungen als auch am Medizin-Examen gescheitert und hatte auf Zahnmedizin umgesattelt. Deshalb sei er offenkundig für den Arztberuf ungeeignet und die Fehlentscheidung bei der Vorprüfung nicht kausal für seinen Verdienstausfall, so die Richter. Und so kam das IMPP mit einem blauen Auge davon. "

Also macht doch die Prüfung erstmal ein zweites oder drittes Mal. Sonst kann ich mich nur der Meinung des Richters anschließen...

andrea82
02.11.2009, 21:51
Also verstehe ich richtig. Ein Prüfling der mit 189Punkten besteht ist ein besserer Arzt und besser für den Beruf geeignet als ein Prüfling, der mit 188 Punkten durchgefallen ist?

Sehr logisch...Meine hochachtung

DrHouse1978
02.11.2009, 21:56
Kann man noch nicht mal Bestehensgrenzen akzeptieren???
Sehr schwach die ganze Diskussion hier...es nervt einfach nur wie manche leute hier zum zehnten Mal dieselben Artikel hervorkramen..man man.
Akzeptiert einfach mal das irgendwo die Grenze gezogen werden muss, sowas weiss man schliesslich vorher.

Hellequin
02.11.2009, 21:57
@feuerball
ich kenne mindestens 3 Fälle in denen die Bestehensgrenze im Nachhinein noch gerichtlich geändert wurde, darunter 2 Physikum und einer 2 Stex! Ich bin glücklicher Besitzer des Buches Prüfungsrecht von Zimmerling und Brehm dort sind 2 Fälle geschildert der Dritte der das 2te Stex betrifft findest du hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html also solltest du dich mit der Demotivation von Studenten mit durchaus möglichen erfolgreichen Klageaussicht auch zurückhalten!

Um überhaupt abschätzen zu können, welche Aussage man anhand von 3 erfolgreichen Klagen treffen kann, müsste man erst mal wissen wieviele Klagen insgesamt verhandelt worden sind. Insgesamt kann man wohl eher davon ausgehen, das es Ausnahmen sind. Außerdem dauert die Gerichtsentscheidung länger als die Dauer bis zum nächsten Examen und man sollte im Hinterkopf behalten, das solche Verfahren einen auch an die Nerven gehen. Sofern es sich nicht um den Drittversuch handelt, würde ich klare Prioritäten setzen und mich vorrangig auf das lernen für den nächsten Versuch konzentrieren. Die Chancen damit seine Approbation zu erhalten sind sicher um Welten größer als durch eine Klage.

orome
02.11.2009, 22:05
Also verstehe ich richtig. Ein Prüfling der mit 189Punkten besteht ist ein besserer Arzt und besser für den Beruf geeignet als ein Prüfling, der mit 188 Punkten durchgefallen ist?

Sehr logisch...Meine hochachtung

ja, er ist ganz klar besser für den beruf geeignet, denn er hat das examen bestanden! und schöner ist er sicher auch noch (zumindest ich)

wenn ich 30kmh zu schnell fahre handel ich vernatwortungsbewusster als jemand der 31kmh zu schnell fährt und darf deshalb meinen führerschein behalten.

man sieht ja schon zu wievielen klagen klare grenzen führen, bein wischiwaschiverschwommenen grenzen wär das bestimmt viel besser und es würd sich niemand benachteiligt vorkommen.
sehr logisch...meine hochachtung

Elham
02.11.2009, 22:07
Das war mein 3.Versuch, Mündlich habe ich eine 2 gemacht

andrea82
02.11.2009, 22:09
Schade, ich hätte hier etwas mehr Mitgefühl für diejenigen erwartet, die nach dem heutigen Tag nicht feiern können!


Nur darum geht es mir! Das Grenzen gelten, das ist wohl jedem klar

SDWI
02.11.2009, 22:10
Also verstehe ich richtig. Ein Prüfling der mit 189Punkten besteht ist ein besserer Arzt und besser für den Beruf geeignet als ein Prüfling, der mit 188 Punkten durchgefallen ist?

Sehr logisch...Meine hochachtung

Hm...wenn man so argumentiert, stellt sich auch die Frage, ob jemand mit 10 Fehlerpunkten, der eine theoretische Führerscheinprüfung besteht, ein besserer Fahrer ist als jemand, der mit 11 Fehlerpunkten durchfällt.

Tatsächlich muss irgendwo eine Grenze sein. Und jemand, der um einen Punkt eine Prüfung nicht besteht, hat sicherlich viel Pech gehabt und das ist auch traurig in jedem Einzelfall.

Aber, wie schon häufiger gesagt, es waren in diesem Fall dann 130 Fehler, nicht nur einer. Das wird immer wieder vergessen in dem Zusammenhang. Ich würde sagen: Better luck next time! (Wahrscheinlich auch eine größere Chance als eine Klage.)
Aber niemand, der ernsthaft klagen will, wird sich von den Diskussionen hier davon abbringen lassen.

Basches74
02.11.2009, 22:33
Vielen Dank Leute, dass meine ernst gemeinte Frage in gegenseitige Beschimpfungen, Diskussionen über Führerscheinprüfungen usw mündet. Aber: nach irgend einer Auslegung der StVO hatte ich nicht gefragt.

Ernst gemeinter Dank auf jeden Fall an all diejenigen, die mir weitergeholfen haben. Morgen rufe ich den Rechtsanwalt Karasek an, der mit Medi-Learn zusammen arbeitet und werde mich informieren.

Euch allen alles Gute!!

Nils

miniway
02.11.2009, 22:42
Viele sehen nur Schwarz oder Weiss, dem ist nicht so und das weiss auch das IMPP. Wer bereitwillig alles schluckt was einem serviert wird ist selbst schuld, jedoch ist dies eine Entscheidung die jeder selbst treffen muss, ich urteile nicht über die die anderer Meinung sind!
In diesem Thread geht es um eine Ausgangsfrage und diese sollte beantwortet werden es geht nicht um die Meinungen derer die meinen Klagen bringt nichts, dafür könnt ihr einen eigenen Thread eröffnen also bleibt mal beim Thema!

Übrigens ist die Bestehensgrenze über eine Klage eines Studenten festgelegt worden, vorher gab es sowohl im Physikum als auch in den Staatsexamina nur eine feste Bestehensgrenze von 60%, wohin die beim ersten HEX geführt hätte kann jeder selbst nachschauen, aber das interessiert ja keinen, denn die Trennungsschärfe ist ja schliesslich irrelevant! Wer also hier urteilt sollte sich mal überlegen welche Note er hätte hätte es damals keine Klage gegeben und die Notengrenzen wären nicht von dem Schnitt einer Referenzgruppe abhängig gewesen, dann argumentieren hier aber einige vierer Kandidaten mit die nur aufgrund einer Klage eines einzigen "Mutigen" heute eine drei haben!

che
02.11.2009, 23:20
natürlich ist es euer (und unser aller) recht zu klagen, wogegen auch immer. leider mit der kleinen einschränkung, daß man entweder eine versicherung hat die so einen spaß bezahlt, oder eben selbst das nötige kleingeld.
ich hoffe wirklich, daß ihr, die ihr so knapp an der grenze seid, eine gute lösung für euch findet, mit klage oder ohne. allerdings finde ich es prinzipiell schlecht, wenn gerichte darüber entscheiden, wer die approbation bekommt und wer nicht. das wäre - trotz aller spezial- und fangfragen - eine weitaus schlechtere lösung, als die aktuelle mit dem IMPP.

jive
03.11.2009, 00:26
motassefam!!!

Muriel
03.11.2009, 08:42
Ganz unabhängig von meiner Meinung über das Klagen in solchen Fällen, finde ich es doch erstaunlich, dass Dich Du, Miniway, zuerstbeschwerst, dass Du an einer Referenzgruppe gemessen wirst, um Dich dann ein paar Posts weiter darüber auszulassen, welch Segen genau diese Referenzgruppe doch sei.

Feuerblick
03.11.2009, 08:52
Zum einen heiße ich FeuerBLICK und nicht "Ball" (man lese bitte richtig, dann ist man nicht nur in Foren sondern vielleicht auch bei MC-Fragen im Vorteil) und zum zweiten finde ich es immer wieder erstaunlich, dass man gegebene Bestehensgrenzen nicht akzeptieren kann sondern meint, es auf jeden Fall besser zu wissen und dagegen klagen zu müssen. Hochinteressant... aber diese Diskussion führen wir seit Jahren mindestens viermal pro Jahr hier im Forum - gewöhnen kann ich mich an diese Einstellung jedoch nicht. Noch weniger aber kann ich mich daran gewöhnen, dass es bei jedem Examen wieder Leute gibt, die die Vorerfahrungen anderer Studenten in diesem Bereich abtun und der Meinung sind, dass IHRE Klage ganz sicher Erfolg haben wird.

@Basches: Nix für ungut - dich zu informieren steht dir natürlich frei. Aber hast du dich hier im Forum mal in den entsprechenden Threads umgeschaut? Es gibt viele Leute, die sich informiert haben und ihre Erfahrungen hier im Forum mitgeteilt haben. Vielleicht hilft dir das ja weiter? Suchfunktion lässt grüßen! :-top

fettsack
03.11.2009, 08:59
Also ich habe jetzt gezählte Fragen 189 Punkte.

Habe beide rausgenommenen Fragen richtig !

würden diese nicht rausgenommen werden 191 Punkte.

Habe ich jetzt bestanden oder nicht?

haemo
03.11.2009, 09:09
Also, wenn Elham versucht, zu klagen, kann ich das verstehen. Schließlich gibt's für ihr keine andere Möglichkeit. Irgendwie auch ne bescheuerte Idee, dass man dann die ganzen Jahre umsonst studiert haben soll.
Prinzipiell habt ihr das mit dem "fair play" aber zum Teil noch nicht so ganz verstanden, oder? Jeder hatte die gleiche Chance, die meisten haben sie genutzt. Klar würde ich mich ganz schön ärgern, wenn ich's nicht gepackt hätte, aber: Ich würde MICH SELBST in den Hintern beißen und nicht in erster Linie das IMPP dafür verantwortlich machen! Das ist kein Angriff an irgendwen, nur eine Tatsache. Ich fand das Examen machbar und es haben genug bestanden, was diese Tatsache beweist. Klar gibt es bescheuerte Fragen, aber auch immer noch genug, was man wissen kann und sollte!
Wenn hier einige neben Arbeit und Familie ernähren noch ihr Studium durchgezogen haben, dann kann ich nur sagen: Respekt. Keine Ahnung, ob ich das so hingekriegt hätte. Trotzdem ändert das doch nichts an den Anforderungen an einen Arzt und auch nicht an den Regeln, die für uns alle gelten. Klar können wir wieder das ganze System in Frage stellen, in wie weit jetzt das Examen uns zu nem guten Arzt macht ... aber wir haben nun mal dieses System, das wussten wir alle vorher und können uns danach richten.
Und ich find's echt ne geniale Idee, dass dann andere für den Verdienstausfall bezahlen sollen, weil man's selber verbockt hat ... die Deppen, die das zahlen, sind nämlich WIR alle mit unseren Steuern.
Abschließend: Viel Glück für den nächsten Versuch.

Pumato
03.11.2009, 09:19
@ Fettsack

Jup Punktlandung. Aber das ist doch irgendwie klar.
189 Punktlandung.
1 gestrichene richtig hinzugezählt also 190 neue Bestehensgrenze, wieder Punktlandung
2 gestrichene richtig hinzugezählt also 191 neue Bestehensgrenze, wieder Punktlandung