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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestehensgrenze und Nachteilsausgleich



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kat66
03.11.2009, 10:07
Hallo, ich bin am verzweifeln.

ich habe 188 Punkte gezählt (habe bei 2 gestrichene Fragen beide richtig)
Auf 188 Punkte komm ich mit den 2 Punkten aus den 2 gestrichenen Fragen.

Bin durchgefallen oder?

Kann mir bitte jemand helfen?

Danke!

Schnatz
03.11.2009, 10:12
1. Fall:
Jemand hat beide gestrichenen Fragen falsch / gar nicht beantwortet => Bestehensgrenze bei 189 Pkt. D.h. er braucht 189/318 = 59,43%.

2. Fall:
Jemand hat eine der beiden gestrichenen Fragen "richtig" beantwortet => Bestehensgrenze bei 190 Pkt. D.h. er braucht 190/319 = 59,56%.

3. Fall:
Jemand hat beide gestrichenen Fragen "richtig" beantwortet => Bestehensgrenze bei 191 Pkt. D.h. er braucht
191/320 = 59,69%



So, und genau deshalb verstehe ich den sog. Nachteilsausgleich nicht. Zwischen 59,43% und 59,69% liegen zwar nur 0,2% Punkte, aber dafür wird jemand, der die eliminirten FRagen richtig hatte bestraft, weil er mehr Prozent erreichen muss.
Dadurch entsteht doch erst ein Nachteil. Ich versteh´s nicht.

Coxy-Baby
03.11.2009, 10:14
So, und genau deshalb verstehe ich den sog. Nachteilsausgleich nicht. Zwischen 59,43% und 59,69% liegen zwar nur 0,2% Punkte, aber dafür wird jemand, der die eliminirten FRagen richtig hatte bestraft, weil er mehr Prozent erreichen muss.
Dadurch entsteht doch erst ein Nachteil. Ich versteh´s nicht.

Lesen:


Rechne dochmal andersrum

Bestehensgrenze bei 189 Pkt. D.h. er braucht 189/318 = 59,43%

Dann nimm mal 59,43 % von Deinen 320 Fragen und du kommst auf
190,176 du brauchst also 191 zum bestehen ist doch ganz einfach.

fatman
03.11.2009, 12:36
Dann nimm mal 59,43 % von Deinen 320 Fragen und du kommst auf
190,176 du brauchst also 191 zum bestehen ist doch ganz einfach.

190,176 könnte man aber auch wohlwollend abrunden. Tut mir leid für die, die es so knapp erwischt hat.

Coxy-Baby
03.11.2009, 12:43
190,176 könnte man aber auch wohlwollend abrunden.

Mann kann beim Staatsexamen nichts WOHLWOLLEND abrunden / aufrunden ist
nunmal so,( und bei uns anner Uni ja auch)

fatman
03.11.2009, 13:15
Mann kann beim Staatsexamen nichts WOHLWOLLEND abrunden / aufrunden ist nunmal so,( und bei uns anner Uni ja auch)

Dass man hier nicht in einer Art Einzelfallentscheidung in diesem Fall "wohlwollend" abrunden kann Stelle ich in keinster Art und Weise in Abrede, aber ich denke, dass IMPP hätte bei der Erstellung der ursprünglichen Regeln durchaus ein wenig Ermessensspielraum gehabt. Aber die Regeln, die erstellt worden sind, gelten natürlich.

haemo
03.11.2009, 13:39
Naja, ob jezt x,005 oder x,999: heißt doch, man braucht mehr als x ganze Punkte. Insofern schon schlüssig.

Schnatz
03.11.2009, 15:09
Kulanterweise wird ja bei den Endnoten "wohlwollend" sogar noch bei X,5 abgerundet.
Über Vor- und Nachteile des sog. Nachteilsausgleichs kann man unterschiedelicher Meinung sein. Gerecht wäre es nur dann (und dann könnte man es auch als Nachteilsausgleich bezeichnen), wenn eine einheitliche Bestehesngrenze gilt und die gestrichenen, richtug beantworteten Fragen gezählt werden OHNE dass sich die Bestehnsgrenze erhöht.
Aber egal, kümmert mich nicht mehr :-))

Hellequin
03.11.2009, 19:25
Dass man hier nicht in einer Art Einzelfallentscheidung in diesem Fall "wohlwollend" abrunden kann Stelle ich in keinster Art und Weise in Abrede, aber ich denke, dass IMPP hätte bei der Erstellung der ursprünglichen Regeln durchaus ein wenig Ermessensspielraum gehabt. Aber die Regeln, die erstellt worden sind, gelten natürlich.
Das IMPP erstellt ja nicht die Regeln. Die sind in der AO festgeschrieben. Das IMPP ist ein reines Serviceunternehmen.

Schnatz
04.11.2009, 07:03
Das IMPP ist ein reines Serviceunternehmen.

...leider wird wenig Komfort und Kundenfreundlichkeit geboten :-blush

haemo
04.11.2009, 09:09
*lach* jo, wär das mal freie Wirschaft, denen würde allen gekündigt :-party Und zwar mit sofortiger Wirkung und nix mit Abfindung :-top

gforce2001
04.11.2009, 10:28
@feuerball
ich kenne mindestens 3 Fälle in denen die Bestehensgrenze im Nachhinein noch gerichtlich geändert wurde, darunter 2 Physikum und einer 2 Stex! Ich bin glücklicher Besitzer des Buches Prüfungsrecht von Zimmerling und Brehm dort sind 2 Fälle geschildert der Dritte der das 2te Stex betrifft findest du hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html also solltest du dich mit der Demotivation von Studenten mit durchaus möglichen erfolgreichen Klageaussicht auch zurückhalten!

Zu meiner Berechnung wegen des Nachteilsausgleichs: Nehmen wir mal die fiktive Frage Nr. X welche aus der Wertung genommen wird, richtig gewertet werden Aussage A welche 25% der Studenten gewählt haben und weiterhin Aussage D welche von 65% der Studenten (beides male die Referenzgruppe) gewählt wurde! Je nachdem ob man A oder D gewählt hat kann die Bestehensgrenze unterschiedlich sein, denn jede Aussage an sich ist alleine zu Bewerten man darf nicht sagen 90% haben die Aussagen A/D Richtig! Auch hier darf es dir nicht zum Nachteil gerreichen wenn die Frage einfach aus der Wertung genommen wird, sondern es MUSS eine individuelle Bestehensgrenze errechnet werden. Ich gebe zu der Sachverhalt ist nicht einfach und schwer zu erklären.

Ich wünsche euch das Beste

Würdest du so viel Zeit mit MEDIZIN lernen verbringen, wie mit potentiellen Klagen gegen das System, hättest du wohl sicher bestanden.

fettsack
06.11.2009, 11:15
Mann kann das ein schönes Gefühl sein:)

Punktlandung !

Jetzt noch mdl.

Allen noch viel viel GLück.

Und Kopf hoch!

Hauptsache Ihr glaubt daran!:-angel

miniway
06.11.2009, 13:07
Würdest du so viel Zeit mit MEDIZIN lernen verbringen, wie mit potentiellen Klagen gegen das System, hättest du wohl sicher bestanden.

Das sagt der Richtige, ich weiss wer du bist und ich weiss was die ganze Uni von Dir denkt! Also halt dich mal lieber zurück!

DrHouse1978
06.11.2009, 13:24
Wenn ich die Kommentare einiger Leute hier so lese so scheint es mir doch besser, dass gerade diese nochmal ein bisschen lernen dürfen und ihre Einstellung so vll überdenken können.
Hört auf mit eurer Sch...Klagerei und verdient euch euren Abschluss!!!
Und ja, die Leute die mit Punktlandung bestanden haben haben es eher verdient als diese, die sich im Nachhinein über diverse Regeln aufregen und ihr Examen einklagen wollen.
Werdet mal erwachsen, iher werdet schliesslich Ärzte und das Anerkennen von Regeln und Grundsätzen ist gerade dafür Grundvoraussetzung.

miniway
06.11.2009, 13:48
Ich kenne ja die Einstellung der meisten die sich hier über "Klager" aufregen, ich war lang genug im Asta und der Fachschaft, immer schön Kopfnicken und brav den Einheitsbrei schlucken, Veränderung? Ne du lass mal die anderen machen!
Was geht es dich an wenn andere Klagen und wenn sich jemanden über seine Rechte aufkläre? Interessiert es dich? Beschränkt es deine Rechte?
Was hat einer hier gepostet, ich würde bei einer Verdienstausfallklage seine Steuergelder verschwenden, da kann ich nur lachen ich hab mehr Steuern bezahlt bis heute als ich auch nur annähernd "zurückklagen" könnte und nebenbei mein Studium durchgezogen. Hört auf alle über einen Kamm zu scheren.
Kleines Beispiel:
Wenn man geblitzt wird gibt es 2 Möglichkeiten, a) Man hält die Klappe und zahlt brav ohne zu prüfen ob man zu Recht geblitzt wurde oder b) Man prüft sowohl das Blitzgerät und die Ausrichtung und siehe da, man ist zwar zu schnell gefahren aber den Lappen kann man behalten denn die Polizei hatte das Gerät falsch ausgerichtet!
Aber ihr meint sicher man sollte seinen Lappen freiwillig abgeben denn sich auf seine Rechte zu berufen gehört sich nicht!

miniway
06.11.2009, 13:54
Ganz unabhängig von meiner Meinung über das Klagen in solchen Fällen, finde ich es doch erstaunlich, dass Dich Du, Miniway, zuerstbeschwerst, dass Du an einer Referenzgruppe gemessen wirst, um Dich dann ein paar Posts weiter darüber auszulassen, welch Segen genau diese Referenzgruppe doch sei.

Ich habe einigen hier vor Augen führen wollen wie die Grenze zu Stande gekommen ist und dass durch die Klage eines Einzelnen alle profitiert haben!
Vielleicht liest du dir den Post noch einmal genau durch!

Feuerblick
06.11.2009, 13:55
Man könnte aber auch in den Wissen, deutlich zu schnell gefahren zu sein, einfach mal akzeptieren, dass man bei einem Regelverstoß erwischt wurde, froh sein, dass man nicht mit erhöhter Geschwindigkeit ein Kind plattgemäht hat und die Strafe für das Fehlverhalten akzeptieren. Zu schnell bleibt halt zu schnell...
Analog dazu kann man auch einfach akzeptieren, dass man anscheinend falsch oder nicht ausreichend gelernt und damit nicht die nötige Punktzahl erreicht hat. Ich kanns verstehen, wenn man klagen will, weil es der letzte Versuch ist. Allerdings sollte man sich auch in diesem Fall mal an die eigene Nase fassen und sich fragen, warum eine Menge andere Leute ausreichend Punkte gemacht hat und man selbst nicht... Ein bißchen Selbstkritik hat noch niemandem geschadet. :-meinung

miniway
06.11.2009, 14:16
Man könnte aber auch in den Wissen, deutlich zu schnell gefahren zu sein, einfach mal akzeptieren, dass man bei einem Regelverstoß erwischt wurde, froh sein, dass man nicht mit erhöhter Geschwindigkeit ein Kind plattgemäht hat und die Strafe für das Fehlverhalten akzeptieren. Zu schnell bleibt halt zu schnell...

Nein eben nicht! Man kann auch jemanden zu schnell messen ohne dass er zu schnell war! Messungsfehler, Fehler im System, Ausrichtungsfehler, Defekt des Gerätes! Wir reden hier über die Trennschärfe bei Überschreiten der erlaubten 50 kmh von 0.28% z.Bsp. Wir reden über niemanden hier der mit 120 durch die Spielstrasse rast!


Analog dazu kann man auch einfach akzeptieren, dass man anscheinend falsch oder nicht ausreichend gelernt und damit nicht die nötige Punktzahl erreicht hat. Ich kanns verstehen, wenn man klagen will, weil es der letzte Versuch ist. Allerdings sollte man sich auch in diesem Fall mal an die eigene Nase fassen und sich fragen, warum eine Menge andere Leute ausreichend Punkte gemacht hat und man selbst nicht... Ein bißchen Selbstkritik hat noch niemandem geschadet. :-meinung
Weil eine Menge anderer nur lernen müssen und sonst nichts, nur leider vergessen eine Menge anderer, dass nicht jeder diese perfekten Rahmenbedingungen hat und obwohl man gleichzeitig mit dem PJ fertig war, hat der eine doppelt bis dreifach so viel Zeit zum lernen. Aber ob du es jetzt verstehst weiss ich auch nicht, mein Fazit ist übrigens nicht ich hätte zu wenig gelernt, mehr ging nicht da der Tag nur 24 Stunden hat, das Fazit ist beim nächsten Mal mehr zu lernen! Ich beschneide mich aber nicht selbst in meinen Rechten nur weil einige hier Klagen "doof" finden während Papa oder Vater Staat übers Bafög noch ihr Studium bezahlt über Steuern übrigens die Ich bislang bezahlt habe, ich hab bislang nämlich noch keinem auch nur einen Cent gekostet ob ich mir das jetzt zurückholen möchte, das in Erwägung zu ziehen ist mein gutes Recht!

Schnatz
06.11.2009, 14:32
Man kann auch jemanden zu schnell messen ohne dass er zu schnell war! Messungsfehler, Fehler im System, Ausrichtungsfehler, Defekt des Gerätes!

...oder vielleicht ein Übertragungsfehler!?
Es gibt eindeutig zu viele Menschen, die andere für ihr Schicksal verantwortlich machen wollen!!

Du musst dir mal vor Augen führen, dass DU falsch gekreuzt hast, weil DU dich verlesen hast, weil DU unkonzentriert warst oder weil DU schlicht die Antwort nicht gewusst hast. Vor Abgabe des Prüfungsbogens hast DU deine Antworten kontrolliert und nur DU hast eventuelle Übertragungsfehler nicht entdeckt!
Und deshalb bist auch nur DU daran schuld, dass DU nicht bestanden hast!

Und dass nun ausgerechnet nur bei dir das Auswertegerät des IMPP versagt haben soll...sorry, aber dieses Denken finde ich äußerst bedenklich!!

DU solltest an dir arbeiten! Und zwar am besten jetzt schon, sonst schaust DU im April wieder in die Röhre!