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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestehensgrenze und Nachteilsausgleich



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Basches74
02.11.2009, 18:28
Liebe Komillitonen,

wer kann mir helfen/einen guten Tipp geben?

Ich habe 190 Punkte gezählt, aber habe dabei beide rausgenommenen Fragen richtig und schon mit gerechnet.

Also statt 189 Punkten bei 318 gewerteten Fragen (die zum Bestehen reichen) habe ich 190 Punkte bei 320 gewerteten Fragen.

Nach der Homepage vom IMPP
http://www.impp.de/index.php?id=26
und in einem Telefonat, das ich eben mit dem IMPP geführt hatte, bin ich damit durchgefallen.

Wie kann das sein???

Ich habe mal eine Rechnung aufgemacht:

189:318= 59,43 % (Bestehensgrenze)
190:320= 59,38 % (mein Prozentrang)

Kann es wirklich sein, dass man wegen 0,05 % durchgefallen ist??
Das wäre 1/8 Frage zu wenig!!
Wo ist denn da der Nachteilsausgleich??

Was würdet ihr empfehlen?
Kennt ihr einen Fall, in dem es ähnlich gelaufen ist?
Habe ich Mitstreiter?

Danke für eure Meldungen!!

Nils

Coxy-Baby
02.11.2009, 18:37
Ja man kann wegen 0,05% durchfallen, einzige Möglichkeit: Klagen, dafür einfach mal
die SuFu nutzen..........

Basches74
02.11.2009, 19:06
Ja man kann wegen 0,05% durchfallen, einzige Möglichkeit: Klagen, dafür einfach mal
die SuFu nutzen..........

Was ist denn SuFu? :-???

Feuerblick
02.11.2009, 19:09
Na, die Suchfunktion (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/search.php)! :-)

miniway
02.11.2009, 19:13
SuFu ist die Suchfunktion!

Willkommen im Club übrigens ich hab 188 Punkte und bin somit mit einem Punkt durchgefallen!
Ob eine direkte Klage zur Approbation durchgeht weiß ich nicht, ich werde jetzt Widerspruch einlegen und eine Klage anstreben um irgendwann die entgangenen Gehälter einzuklagen aber darum soll sich der Anwalt kümmern, dank meiner Rechtsschutzversicherung welche auch den Verwaltungsrechtschutz mit abdeckt mach ich das neben dem Lernen!

selfi
02.11.2009, 19:21
Is das nicht so, dass die Referenzgruppe ohne die herausgenommen Fragen bewertet wird und daran die Bestehensgrenze ermittelt wird?
Somit wärst du laut Nachteilsausgleich mit individueller Grenze, also 6/10tel im Soll und hättest bestanden! Korrigiert mich!

Muriel
02.11.2009, 19:28
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht, Selfi :-nix

Coxy-Baby
02.11.2009, 19:30
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht, Selfi :-nix

Wie hiess es in einem Lied: "Du bist nicht allein......"

zum Thema:http://impp.de/index.php?id=26 Hier steht EINDEUTIG wer wieviele Punkte braucht.

selfi
02.11.2009, 19:37
@ Muriel, ich hab ihn grad selbst durchgelesen und ehrlich gesagt ich auch nicht mehr....
Ich dacht das, die erreichte Punktzahl MIT herausgenommenen Fragen anhand der Grenz OHNE herausgenommene gewertet wird. Aber laut www.impp.de lieg ich da wohl falsch.
EGAL, ich bin Arzt! :-party

bugs
02.11.2009, 19:45
Folgende Möglichkeiten:

1. Fall:
Jemand hat beide gestrichenen Fragen falsch / gar nicht beantwortet => Bestehensgrenze bei 189 Pkt. D.h. er braucht 189/318 = 59,43%.

2. Fall:
Jemand hat eine der beiden gestrichenen Fragen "richtig" beantwortet => Bestehensgrenze bei 190 Pkt. D.h. er braucht 190/319 = 59,56%.

3. Fall:
Jemand hat beide gestrichenen Fragen "richtig" beantwortet => Bestehensgrenze bei 191 Pkt. D.h. er braucht
191/320 = 59,69%

Braucht ein Teilnehmer der die gestrichenen Fragen richtig beantwortet 0,26% mehr Pkt um zu Bestehen, als ein Teilnehmer, der die Fragen falsch oder gar nicht beantwortet hat??!?!?!?!
Bitte um Erklärung!

Danke

Feuerblick
02.11.2009, 19:48
*seufz* Nachdem dieses Thema bei jedem Examen hier durchgekaut wird, würde ich auch hier zur Benutzung der Suchfunktion raten.:-meinung
Und ja, braucht er...

Coxy-Baby
02.11.2009, 19:55
Bitte um Erklärung!
Danke

Rechne dochmal andersrum

Bestehensgrenze bei 189 Pkt. D.h. er braucht 189/318 = 59,43%

Dann nimm mal 59,43 % von Deinen 320 Fragen und du kommst auf
190,176 du brauchst also 191 zum bestehen ist doch ganz einfach.

miniway
02.11.2009, 21:21
So einfach ist das nicht, in dem Nachteilsverbot bei Fragen mit 2 Richtigen Antworten muss auch der Beantwortungsanteil der jeweils zugelassenen richtigen Lösung mit einfliessen wenn also 25% für die zugelassene Lösung a und 65% für die zugelassene Lösung b waren, muss für beide Antwortmöglichkeiten anhand der Referenzgruppe eine individuelle Bestehensgrenze errechnet werden! Es lohnt sich also in jedem Fall hier einen Anwalt einzuschalten, denn das IMPP behauptet zwar immer großspurig es sei bei keinem zu einem Nachteil gekommen, hierfür müssten sie aber zur Überprüfung die Item Analyse zugänglich machen, das tun sie jedoch nicht ohne Gerichtsverfahren!

Feuerblick
02.11.2009, 21:32
Meinst du nicht, dass die knapp durchgefallenen Studenten in den Jahren vor diesem Hex nicht auch schon auf die schlaue Idee gekommen sind, einen Anwalt einzuschalten. Und meinst du nicht, dass man in einem Forum wie diesem davon gehört hätte, wenn eine solche Klage bahnbrechenden Erfolg gehabt hätte?
Fakt ist doch, dass man schneller zur Approbation kommt, wenn man das Examen wiederholt als wenn man auf den ungewissen Ausgang einer Klage wartet...:-meinung

Muriel
02.11.2009, 21:35
Ich verstehe allerdigs nicht, was miniway da so genau meint. Kannst Du das bitte noch mal verstädlich erklären?

christian79
02.11.2009, 22:00
Also, soweit ich weis, hat jeder der 189Punkte erzielt hat, egal mit oder ohne die gestrichenen Fragen, bestanden. Jeder der z.B. bei der Aufgabe 39Gruppe A die Antwort B oder C gekreuzt hat, bekommt den einen Punkt, die Bestehensgrenze bleibt immer noch bei 189Punkten und steigt nicht auf 190. Letztes Examina hatte eine Freundin genau das gleiche Problem gehabt und hat es mir dann erklärt wie das ganze abläuft. Sie hat mit der gestrichenen Frage Ihren Punkt bekommen, die ihr fehlte und hat auch damit bestanden.

Coxy-Baby
02.11.2009, 22:03
Also, soweit ich weis,

..... dann weißt du du nicht weit genug.

christian79
02.11.2009, 22:04
was soll das heissen

Kikki
02.11.2009, 22:06
was soll das heissen

Das soll heißen, dass deine Information falsch ist. Die Bestehgrenze wird neu berechnet, wenn gestrichene Fragen doch mitberechnet werden und bleibt eben dann NICHT bei 189.

Coxy-Baby
02.11.2009, 22:07
Es hat NICHT JEDER mit 189 Punkten bestanden.