PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög-Anrecht trotz Ausbildung zum Rettungssanitäter



harrypotter9
15.11.2009, 12:58
Hi an alle.

Ich bin seit kurzem auch Medizinstudent und wollte jetzt Bafög beantragen.

Bin gerade vor den Formularen un habe eine Frage bezüglich der Anlage 1 zu Formblatt 1 wo nach meinem Schulischen und beruflichen Werdegang gefragt wird.

Ich habe kurz vor meinem Studium eine 3 monatige Ausbildung zum rettungssanitäter gemacht.

Wenn ich die angebe, wie sieht das aus? Habe ich dann noch Anrecht auf Bafög?

Linda.1001
15.11.2009, 13:15
Warum denn nicht? Während der Ausbildung hattest du ja keinen Bafög Anspruch.

Sofern du nicht schon ein Studium nach dem 4. Semester abgebrochen oder über 30 bist, hast du Bafög Anspruch.

Lg

harrypotter9
15.11.2009, 13:28
nee bin 22 und hatte während der Ausbildung oder sonst vorher kein Bafög.

Ja meine befürchtung war, dass die dann sagen, ja sie haben ne Ausbildung sie könnten theoretisch arbeiten usw.

Danke für deine Antwort

LotF
15.11.2009, 13:38
es ist ja keine berufliche Ausbildung im eigentlichen Sinne, daher spielt das keine Rolle.

Linda.1001
15.11.2009, 13:48
Und auch wenn es eine wäre, so hätte er Anspruch auf Bafög, da die berufsausbildung nicht Bafög fähig gewesen wäre. Meines Wissens nach.

harrypotter9
15.11.2009, 13:51
Klingt vllt blöd aber soll ich die Ausbildung überhaupt dann erwähnen?
Ich denke mal besser ist n?

aber mein Krankenpflegepraktikum und 4oo euro job muss ich nciht erwähnen glaube ich, da ich unter der Freibetragsgrenze lag.

Linda.1001
15.11.2009, 13:54
Du musst beim Bafög Antrag alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen, aber warum quälst du dich mit der Frage....die Ausbildung war doch gar nicht Bafög fähig. :-nix Also macht es doch gar nichts.

LotF
15.11.2009, 15:07
und sie wird sicherlich deswegen nicht Bafög fahig sein, weil es eben keine richtige Berufsausbildung ist - ein Teufelskreis...

und ja, man kann sich bei solch einem Antrag auch zu viele Fragen stellen... Aufschreiben und gut ist.

der micha
15.11.2009, 15:18
sanitäter zählt glaube nicht als ausbildung sondern nur als qualifikation, somit wäre ein studium eine erstausbildung und, insofern keine anderen gründe dagegensprächen, auch förderungswürdig. rettungsassistent wäre eine berufsausbildung, ist förderungswürdig und innerhalb einer gewissen förderungsdauer, welche für das bafög amt entscheidend ist, ob du die 2t ausbildung - also das studium - finanziert bekommst im rahmen des studierendenbafögs.

einfach ma bissl beim bei bafög-rechner.de rumsurfen, die haben nen riesiges forum zu dem thema mit entsprechenden fachkräften :)

Linda.1001
15.11.2009, 15:27
Moment mal, ich habe eine richtige Berufsausbildung, Soll das jetzt heissen, ich kriege kein Bafög oder wie?
:-nix

Berufsausbildungen sind nach BAB förderungsfähig, nicht nach Bafög.

der micha
15.11.2009, 15:37
betriebliche ausbildungen = bab
berufsfachschulische ausbildungen = bafög,

ob man beim ra-studien-bafög-paket nun glück hatte weil der ra mindestens oder maximal 2 jahre gedauert hat weiss ich nich mehr, irgendwas war da :-nix

@linda
"...Erste Ausbildung war betrieblich (Lehre)

Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht durch BAföG gefördert werden (vgl. VwV 7.1.2 (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/7.php)). Daher erlöscht durch solch eine Ausbildung der BAföG-Anspruch nicht. Man kann also noch studieren oder zunächst an einem Kolleg oder einer FOS die Hochschulreife nachholen." (quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/weitere_ausbildung.php)

Alzheimer
15.11.2009, 16:52
Auch wenn man während einer schulischen Ausbildugn BaföG bekommt hat man im Studium anrecht auf BaföG, da die schulische Ausbildung über das Schüler- BaföG abgedeckt wird und beides nichts miteinander zu tun hat. Im Zweifel mal einen Beratungstermin beim BaföG- Amt machen.

LotF
15.11.2009, 17:01
Im Zweifel mal einen Beratungstermin beim BaföG- Amt machen.

Im Zweifel selbst im Gesetz nachlesen, Beamte erzählen auch gerne mal Dinge, die so nicht einwandfrei stimmen...

Strodti
16.11.2009, 05:48
@Harrypotter: Wichtig ist, dass du den Antrag bei Zeiten mal abgibst. Du bekommst nämlich nie rückwirkend Bafög, sondern erst nach Antragsstellung. Also am besten im November noch in den Briefkasten werfen. Ich habe vorher eine Krankenpflegeausbildung gemacht und hatte keine Probleme mit dem Bafög (also zumindest nicht wegen der Ausbildung).

der micha
16.11.2009, 07:22
ja, wie strodti sagt, rechtzeitig den arsch hochbekommen.
wobei man auch erst eine formlosen antrag stellen kann, ab welchem dann das bafög zählt, was aber nicht heisst, dass man auf den richtigen verzichten kann. is eher für den fall, dass irgendne unterlage fehlt, verdienstbescheinigung eltern oder son schnickschnack, sowas kann ja mitunter dauern.

][truba][
08.12.2009, 14:53
Ich habe auch mal eine Frage zum Bafoeg und hoffe das hier einige mit Erfahrung vorbeischauen und mir helfen können.

Ich nehme an im nächsten Jahr endlich mit dem Studium beginnen zu können und hab mich jetzt schonmal mit dem Thema Bafoeg beschäftigt um etwas vorbereitet zu sein.

Da meine Eltern beide berufstätig sind und ich somit aus dieser Schiene auf jeden Fall schonmal rausfalle hab ich mich also mit elternunabhängigem Bafoeg beschäftigt. Da kommen bei mir allerdings einige Fragen auf.

Also, da heißt es "Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:"

1. "Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind."

Ich wäre frische 26 (wie alt ich schon bin, wahnsinn) und somit ist hier alles klar!

2. "Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;"

Habe mein ABI nicht auf dem zweiten Bildungsweg gemacht. Daher auch hier alles klar!

3. "Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen."

So, ich habe, wenn ich nächstes Jahr Anfange, 3 Jahre Ausbildung und 2 Jahre gearbeitet. Also ist auch hier alles klar denn mir fehlt ein Jahr.

4. "Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;"

So, hier wirds für mich Interessant und undurchsichtig. Dazu wird folgendes weiter erläutert.

"5 Jahre Erwerbstätigkeit vor dem Studium

Das Einkommen Eurer Eltern bleibt unberücksichtigt, wenn Ihr zwischen Eurem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre gearbeitet habt. Im Einzelnen:

* Es müssen nicht 5 Jahre am Stück gewesen sein.
* Es kann sich um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen, selbstständige oder unselbstständige Beschäftigungen gehandelt haben.
* Ausbildungszeiten bleiben unberücksichtigt, auch wenn Ihr im Rahmen der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt bezogen habt.
* Eine Teilzeitbeschäftigung neben (= unabhängig von) der Ausbildung zählt jedoch als Erwerbstätigkeit.
* Ferienarbeit dagegen findet keine Berücksichtigung.

Erfüllt Ihr mit Eurer Erwerbstätigkeit die genannten Kriterien, so muss zusätzlich die Voraussetzung erfüllt sein, dass Ihr von dem verdienten Geld leben konntet. Davon wird dann ausgegangen, wenn Euer Brutto-Einkommen mindestens eine Höhe von 120 % des zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden BAföG-Bedarfssatzes für auswärtswohnende Studierende hatte (ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag und ohne erhöhte Mietkosten). Für die Monate von April 2001 bis Juni 2002 waren dies 1092 DM brutto, danach bis Juli 2008 560 Euro und seit August 2008 sind es 614 Euro. Wer die jeweils geltende Einkommensgrenze ganz genau wissen will, sollte sich an das BAföG-Amt wenden.

Wichtig: Unabhängig von diesen Regelungen zur Erwerbstätigkeit werden folgende Tätigkeiten berücksichtigt:

* die Haushaltstätigkeit eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter zehn Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat
* Wehr- und Zivildienst sowie diesen gleichgestellte Dienste
* ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr"

Also, das erste was ich gut finde ist, das der Zivildienst anerkannt wird.
Klingt schonmal gut denn den habe ich geleistet. Aber zählt dieser als vollständiges Jahr? Denn er ist ja nur 9 Monate lang.

Meine 2 Jahre als Arbeitnehmer nach der Ausbildung dürften auch kein Problem darstellen da ich auch über diesem ominösen Bafög Satz liege.

Allerdings habe ich neben dem Abitur für 3 oder 3 1/2 Jahre auf 400 Euro Basis gejobbt. Wieviel Jahre davon auf die Zeit nach meinem 18 Geburtstag entfallen müsste ich nachschauen.

Wenn wir aber mal annehmen es wären 2 Jahre, die mir ja bis dato fehlen würden, stellt sich mir die Frage ob diese Zeit angerechnet werden würde. Habe als Schüler ja noch bei meinen Eltern gewohnt und musste somit keine Miete zahlen. Hätte ich allein gewohnt hätte ich ja, rein theoretisch, Wohngeld beantragen können und wäre zusammen mit meinem Gehalt von 400 Euro über dieser Bafög Grenze gelegen.

So, und hier weiss ich ebend nicht wie es gerechnet wird. Hat denn jemand vielleicht von euch da einen Durchblick und kann mir helfen? Wäre nett. Danke! :)

P.S: Beim erneuten lesen fällt mir auf das der Punkt...

Wichtig: Unabhängig von diesen Regelungen zur Erwerbstätigkeit werden folgende Tätigkeiten berücksichtigt:

* die Haushaltstätigkeit eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter zehn Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat
* Wehr- und Zivildienst sowie diesen gleichgestellte Dienste
* ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

... so klingt als würde der Zivildienst auch für den Punkt 3 (siehe ganz oben) gelten. Also als 3tes Jahr Arbeit nach der Ausbildung? Wobei ich diesen allerdings vor der Ausbildung gemacht habe.

Für eure eventuelle Hilfe bin ich dankbar.

Nilani
08.12.2009, 22:04
puh, ganz schön kompliziert. Im Zweifelsfall würd ich einfach gucken, obs in deinem Wohnort oder in der Nähe ne Uni gibt, weil dann gibts auch ne Bafög-Beratungsstelle. Da würd ich einfach mal anfragen, wie das aussieht.

runderling
09.12.2009, 17:09
Wenn der Zivildienst n a c h deinem 18. Gebutdtag gewesen ist (was höchst wahrscheinlich so war) könntest du tatsächlich Glück haben...

ich würde aber auch bei einer Bafög-Stelle direkt vorsprechen, wobei allerdings die Bearbeiter vor Ort maches mal auch Blech erzählen...
bei meinem ersten persönlichen Kontakt sagte mir mein Bearbeiter nach Sichtung meiner Unterlagen, dass ich sowieso kein Bafög bekommen würde...
und dann bekam ich es doch!