hennessy
06.12.2009, 16:27
ä1 oder ä3 kann ich ja nicht abrechnen, da es sich im Gespräch hauptsächlich um die Rechnung handelte und um kein med. Gespräch. Laut meiner Abrechnungsdame könnte ich das nicht abrechnen. Und wenn doch: dann gibts wieder ein Telefonat mit diesen Superprivaten....
wer sagt denn, dass eine Beratung immer nur medizinischen Inhalts sein muss? Das wäre mir neu. Und wenn: Meiner Meinung nach gehört bei einem homo privatus simplex auch die Liquidation zur Behandlung dazu. Du bist ja auch dazu verpflichtet, über die zu erwartenden Kosten aufzuklären.
Du könntest sogar zusätzlich noch eine Ä5 abrechnen. Und wenn Dein Wunschpatient oder dessen Angehöriger anruft und um Aufklärung bittet, dann kannst Du nochmal die Ä1 oder Ä 3 abrechnen, je nach Zeitdauer.
Wichtig: Dokumentation in der Kartei. Und wenn nicht bezahlt wird, ab zum Rechtsanwalt. Dann bist Du allerdings den Patienten los, aber das ist ja manchmal sogar erwünscht. :-top
wer sagt denn, dass eine Beratung immer nur medizinischen Inhalts sein muss? Das wäre mir neu. Und wenn: Meiner Meinung nach gehört bei einem homo privatus simplex auch die Liquidation zur Behandlung dazu. Du bist ja auch dazu verpflichtet, über die zu erwartenden Kosten aufzuklären.
Du könntest sogar zusätzlich noch eine Ä5 abrechnen. Und wenn Dein Wunschpatient oder dessen Angehöriger anruft und um Aufklärung bittet, dann kannst Du nochmal die Ä1 oder Ä 3 abrechnen, je nach Zeitdauer.
Wichtig: Dokumentation in der Kartei. Und wenn nicht bezahlt wird, ab zum Rechtsanwalt. Dann bist Du allerdings den Patienten los, aber das ist ja manchmal sogar erwünscht. :-top