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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wundersame Rechnung



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EzRyder
19.11.2009, 17:06
Eine Frage an die praktizierenden ZÄ:

Habe heute die Rechnung meines Prophylaxetermins beim ZA bekommen. Mit zwei Punkten bin ich nicht einverstanden:

1.Darauf ist ne Beratung berechnet, die nicht stattgefunden hat. Ich war beschwerdefrei und hatte keine Fragen, Helferin machte PZR und fertig. Es gab nix zu beraten.

2. Parodontaler Screening Index: Ist das wenn mit der Sonde die Tiefe der Taschen ausgemessen und evtl. Blutungen beim Zahnfleisch für jeden Zahn registriert und notiert werden? Wenn ja, dieses fand auch nicht statt.

Ich würde die Rechnung eingentlich zurückgehen lassen und eine neue korrekte verlangen. Sehe es bei aller Kollegialität nicht ein, jemanden für nicht erbrachte Leistungen zu bezahlen.
Würde mich über einen Rat freuen. Danke

Feuerblick
19.11.2009, 17:18
Ich weiss nicht, ob die Zahnärzte-Gebührenordnung analog zu der von Humanmedizinern angelegt ist, aber wenn das so ist, dann ist eine "Beratung" der schlichte Kontakt zum Arzt. Sprich: Fragte er dich, ob du Beschwerden hast, dann ist das laut Gebührenordnung eine "Beratung" ...

shifty
19.11.2009, 18:35
PSI ist flott gemacht! Es ist halt ein screening und kann hinsichtlich der Untersuchungspunkte variieren! Die Sextanten müssen nicht zwingend komplett sondiert werde. Außerdem gibt es pro Quadrant nur einen Wert! Möglich, dass die Untersuchung einfach an der vorbeigegangen ist?

http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/PSI-Patientenratgeber.pdf

Gruß shifty

EzRyder
19.11.2009, 19:38
Danke schon mal für die ersten Antworten.

Ok,Punkt 1 Beratung scheint geklärt.

PSI aber nicht:
Die Möglichkeit besteht nicht, da er beim letzten mal erhoben wurde, diesmal aber nicht.

LotF
19.11.2009, 20:11
dann frag doch noch einmal nach?! Evt. macht die Buchhaltung ja auch jemand anderes in der Praxis und ist irrtümlicher Weise davon ausgegangen, dass dies gemacht wurde. Sollte nicht passieren, kann aber mal vorkommen.

Smibo
19.11.2009, 21:47
Ohjehohjehojeh... wie ich solche Patienten lieeebeeee......:-oopss

netfinder
19.11.2009, 22:00
Seit mir ein Neurologe an der Uni mal 2 Psychologische Veratungen berechnet hat, weil er mir sagte, dass mein Zoster nicht lebensbedrohlich sei, schau ich mir Arztrechnungen auch lieber zweimal an...

Muriel
20.11.2009, 09:24
Ohjehohjehojeh... wie ich solche Patienten lieeebeeee......:-oopss

Zahlst Du Deinem Klempner Leistungen, die er nicht erbracht hat?

LotF
20.11.2009, 09:48
klar, das schlägt er seinem nächsten Patienten dann wieder drauf :-peng

EzRyder
20.11.2009, 12:42
Ohjehohjehojeh... wie ich solche Patienten lieeebeeee......:-oopss

Si tacuisses philosophus mansisses....

Das scheint ja bei dir öfter vorzukommen, dz dz dz

hennessy
20.11.2009, 12:52
....PSI aber nicht:
Die Möglichkeit besteht nicht, da er beim letzten mal erhoben wurde, diesmal aber nicht.

dann würde ich auch nachhaken. Ist zwar schade, was der Kollege da fabriziert hat, aber man sollte durchaus kritisch hinterfragen, was denn nun in der Prophy-Sitzung alles durchgeführt wurde und was davon auch liquidiert wurde.

Zum Thema Ä1 (Beratung) hat Feuerblick vollkommen recht.

chris225
21.11.2009, 15:46
zum Thema PSI: Für den Fall, dass bei dir keinerlei Zahnstein vorlag und die Gingiva keine Rezession zeigte (was bei einem Patienten, der selbst Zahni ist ja nicht unwahrscheinlich ist), dann ist der PSI in Windeseile ermittelt, da er pro Sextant ja eigentlich nur 0 oder 1 sein kann. Trotzdem wäre es korrekter, die Sondierungstiefe zur Sicherheit trotzdem zu bestimmen.

Übrigens: Das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen ist ein so gut wie ausschließliches (wenn auch etwas zwielichtiges) Privileg des Arztberufes. Ich bekomme für meine eigenen Zahn- und KFO-Behandlungen jedesmal die Rechnung einer externen Abrechnungsstelle, die im Grunde keine Ahnung davon haben, welche Handgriffe der ZA tatsächlich vorgenommen hat. Aber da diese Abrechnungsstellen auf eine Maximierung des Rechnungsbetrages trainiert sind, steht da jedesmal Zeug mit drauf, welches nie passiert ist. Ich finde dieses Vorgehen unseriös und halte es für wünschenswert, dass es kritische Patienten gibt, die sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Auch wenn Ärzte wie Smibo das nicht wollen.

hennessy
22.11.2009, 10:43
ob dieses zweifelhafte Privileg ausschließlich den medizinischen Berufen vorbehalten ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Wenn ich mir da manche Handwerker-Rechnungen ansehe oder Reparatur-Rechnungen einer Automobil-Werkstatt, dann scheint mir dies doch eine relativ allgemein verbreitete Vorgehensweise zu sein. Es trifft nicht nur bei Medizinern zu, sondern ist im gesamten Dienstleistungsbereich zu finden.

Linda.1001
22.11.2009, 10:56
dann frag doch noch einmal nach?! Evt. macht die Buchhaltung ja auch jemand anderes in der Praxis und ist irrtümlicher Weise davon ausgegangen, dass dies gemacht wurde. Sollte nicht passieren, kann aber mal vorkommen.

Ich würde erstmal nachfragen bzw. das direkt mit dem ZA klären, sorry, aber die Assistentinnen (kann ja mal mitreden) wissen manchmal auch nicht klar Bescheid.

Ansonsten gibt es glaube ich auch eine Art Schlichtungsstelle bei der Zahnärztekammer. Bei der Ärztekammer gibt es sowas zumindest.

Das Problem mit den überhöhten Rechnungen bzw. den abgerechneten nicht erbrachten Leistungen kenne ich leider auch. Aber da hilft es meistens anzurufen und die Sache zu erläutern. Viel Schlimmeres habe ich hingegen mit Anwälten erlebt. Steigerungssätze bis zum Anschlag ausgenutzt, da musste man erst mit nem anderen Anwalt und der Anwaltskammer drohen. :-nix

Gruß

Präpmaus
22.11.2009, 18:34
Wie hoch war denn die Rechnung insgesamt?

Ich kenne den Fall, dass bei einem Pseudo-Promi für eine "Beratung" von circa einer Minute 500 € in Rechnung gestellt wurden.

EzRyder
24.11.2009, 19:02
xxxxx

Smibo
01.12.2009, 20:46
Si tacuisses philosophus mansisses....

Das scheint ja bei dir öfter vorzukommen, dz dz dz

Nö kommt nicht vor, nur dauernd die Rechnung wegen einer ä1 oder einem höheren Faktor als 2,3 zu erklären geht mir auf den Keks.

Bsp: ADS Kind mit extrem hoher Speichelfließrate. Versiegelung der Backenzähne mit 3,5 fachen Faktor abgerechnet (zwischen 2,3 fachen und 3,5 fachen Faktor knapp 5 Euro mehr).....hinterher knapp 30min Telefonat mit dem Vater.....

Bsp: Zst an einem durchbrechenden UK 1er eines Kindes berechnet (und auch gemacht).... Eltern sahen es nicht ein an einem durchbrechenden Zahn die Zst abzurechnen (Zahn sei ja noch ganz klein). Patient war zur Zahnreinigung einbestellt.


Das lustige ist: die Private/ Beihilfe hat die komplette Rechnung auch übernommen

Kann man diese verlorene Zeit auch irgendwie abrechnen????

Muriel
01.12.2009, 20:52
Kann man diese verlorene Zeit auch irgendwie abrechnen????

Unsere P-Sekretärin, die auch die entsprechende Abrechnung macht, hat uns mal gesagt, wenn wir ein P-Konsil machen und es sei ein Klischee-P-Patient mit entsprechender Frage- und/oder Verweigerungslaune, könnten wir eine bestimmte Ziffer (habe vergessen, welche das war) auf den Schein schreiben, das könne man dann sinngemäß unter "erhöhter Aufwand durch extrem anstrengenden Patienten" verbuchen und dementsprechend abrechnen :-D

hennessy
02.12.2009, 09:00
ich nehm da immer die Ä3.

Smibo
06.12.2009, 16:10
ä1 oder ä3 kann ich ja nicht abrechnen, da es sich im Gespräch hauptsächlich um die Rechnung handelte und um kein med. Gespräch. Laut meiner Abrechnungsdame könnte ich das nicht abrechnen. Und wenn doch: dann gibts wieder ein Telefonat mit diesen Superprivaten....