Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : pharmaziestudium
Hi,
ich würde mal gerne wissen, ob ich zum Beispiel eine Pharmaziestudium ab der Hälfte auslassen kann, und als pta weiter arbeiten kann?
also ob man da evtl. eine Absicherung haben kann?
mfg
Mustafa
Heinz Wäscher
09.01.2003, 17:36
wenn Du das erste Stex bestanden hast,mußte noch ein Praktikum machen,und dann darfste als PTA arbeiten
Aber:wenn Du schon so weit gekommen bist,warum dann aufhören? :-blush
Hallo!
Weisst Du auch, wie lange das Praktikum dauern muss. 1. Staatsexamen hätt ich fast...
und: muss man dann noch ein prüfung machen?
Heinz Wäscher
14.03.2003, 22:43
Das sind 160 Stunden,also ca 5 Wochen
Ich weiß aber nicht genau,ob das an einer öffentliche Apotheke sein MUß oder ob auch zB eine Krankenhausapotheke in Frage kommt (für letztere könnte ich Dir ne supergeniale Apo in Aachen empfehlen!)
Danke für Deine schnelle Antwort.
Hm. 5 Wochen. Gar nicht so schlimm! Und dann ne Abschlussprüfung?
Woher hast Du denn diese Infos? Hab pers. noch nie was davon gehört...
Hast Du evtl. eine Internetadresse? Wär super!
Danke nochmal,
Sebastian
Heinz Wäscher
15.03.2003, 21:41
Jep!
www.arbeitsamt.de unter "Kurs" dann "freie Suche" dann Eingabe "PTA",aussuchen und ganz ganz unten steht unter Anrechnung das Pharmastudium
Soweit ich das sehe,gibts keine Prüfung,aber dat Ganze muß bestimmt vom LPA abgesegnet werden
NICHT WUNDERN! NACHTS FUNKTIONIERT "KURS" OFT NICHT!
habs zwar nicht gefunden! aber trotzdem danke...
sebastian
Hallo!
Also Deine Info war Unsinn!
Hier der Orginaltext von der Abda:
"Das bestandene 1. Staatsexamen des Pharmaziestudiums berechtigt nicht
zur Ausübung einer Tätigkeit als pharmazeutisch-technischer Assistent
(PTA) und erlässt nicht die in der Ausbildung zur PTA vorgeschriebene
staatliche Prüfung. Es können jedoch Teilbereiche des Pharmaziestudiums
auf den zweijährigen Lehrgang an einer PTA-Lehranstalt angerechnet
werden. Die dafür zuständige Behörde können Sie direkt bei der
PTA-Lehranstalt erfragen.
Eine Anrechnung der während des Pharmaziestudiums durchgeführten
Famulatur auf das Praktikum von 160 Stunden innerhalb des zweijährigen
Lehrganges und auf die praktische Ausbildung von sechs Monaten in einer
Apotheke können jedoch nach § 16 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für PTA (PTA-APrV) nicht angerechnet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und
schicken Ihnen mit getrennter Post eine Übersicht der PTA-Schulen in
Deutschland und die für Sie interessanten Gesetzestexte. Bei Rückfragen
stehen wir gern weiterhin zur Verfügung und verbleiben"
Trotzdem danke für Deine Mühe!
Sebastian
Heinz Wäscher
18.03.2003, 10:46
kann nur das widergeben,was ich auch oben gepostet hab!
Da stehts nämlich anders drin
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