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Zweitstudium
27.11.2009, 17:45
Hallo,

ich weiß nicht, ob dieses Thema angesprochen wurde, gefunden habe ich nichts.

ist d. Kurs pflicht?
Ich wollte es spontan vor dem Pflegepraktikum machen (ich dachte, es wurde nicht schaden), jetzt habe ich gelesen, dass man es machen muss.

Stimmt es?

papiertiger
27.11.2009, 17:53
Ja, man braucht zur Physikumsanmeldung eine Bescheinigung über das Absolvieren eines Erste Hilfe Kurses, und zwar eines Richtigen (8 Doppelstunden, entsprechen 16 Unterrichtseinheiten), Sofortmaßnahmen am Unfallort (was man ja z.B. für die Führerscheinprüfung braucht) reichen nicht aus.

Schadet also auf keine Fall das jetzt zu machen, irgendwann im Laufe der Semester bis zum Physikum müsstest du dann eh mal ein paar Tage dafür opfern ;)

Zweitstudium
27.11.2009, 17:55
Ja, man braucht zur Physikumsanmeldung eine Bescheinigung über das Absolvieren eines Erste Hilfe Kurses, und zwar eines Richtigen (8 Doppelstunden), Sofortmaßnahmen am Unfallort (was man ja z.B. für die Führerscheinprüfung braucht) reichen nicht aus.

Danke.

Dann habe ich es richtig verstanden.

pottmed
27.11.2009, 18:16
Wie ist das denn eigentlich mit dem RA aus ? Läuft der sozusagen als Erste-Hilfe Kurs ab ? :-))

Strodti
27.11.2009, 18:21
Jo! RAs und Gesundheits- und Krankenpflegern wird der Kurs anerkannt. Für die Anrechnung vom Pflegepraktikum (keine Ahnung wieviel für den RA anerkannt wird, ist wohl auch vom LPA abhängig) gibst du sowieso eine Kopie der Urkunde mit ab.
-> Gilt zumindest für das LPA Hessen ;-)

papiertiger
27.11.2009, 18:22
jeglicher bundesgesetzlich geregelter Gesundheitsfachberuf mit erster Hilfe im Lehrplan sowie Pflegediensthelferausbildung, Erste Hilfe Kurse im Rahmen von Wehrdienst, Polizeiausbildung o. Ä. und Ausbildungen im Rettungsdienst sowieso zählen da, klar. (Wobei, so klar ist das ja nicht, wenn man sich so manche absurde Regelung ansieht :-peng )

Bjarne
27.11.2009, 21:17
für alle, die noch einen 1. hilfe kurs machen müssen empfehl ich mal bei den kommilitonen rumzufragen und dann geschlossen zu einer hi.org hinzugehen und da entweder direkt einen zu buchen oder einfach alle für einen angesetzten anzumelden. ist definitiv lustiger das im pulk zu machen als zusammen mit irgendwelchen frustrierten gelangweilten jugendlichen die das ding nur für ihren lappen brauchen oder sowas...
also ich für meinen teil organisier das grade für meine kommilitonen bei mir in der gliederung. natürlich parktisch, dass ich ausbilder für 1. hilfe bin, wird ein lustiges wochenende :)
lg

schmuggelmaeuschen
28.11.2009, 14:27
aber der 1. Hilfe scheint verfällt nicht wie das Kpp???
Dann hätte ic den als mta ja auch schon :-party

LotF
28.11.2009, 17:51
ja das mit dem Verfallen würde mich auch mal interessieren, insbesondere im Zusammenhang von RS/RA Ausbildung. Weitergehend wäre dann auch noch interessant, wie das mit dem KPP ist. Denn das verfällt ja normalerweise auch nach 2 Jahren, was ist denn aber, wenn ich vor 3 Jahren die Ausbildung gemacht habe? :-music

DeSeal
28.11.2009, 17:59
Mir kommt es so vor, als ob man teilweise der reinen Willkür einiger LPA-Mitarbeiter unterworfen ist. Auf unserem LPA gibt es ne ziemliche Koryphäe, mit dem ich auch schon nen netten Plausch bei Beantragung meiner RettAss-Urkunde hatte :-wand

Eine Freundin von mir (ebenfalls RettAss) muss nichts machen, ein Kumpel (sogar LRA) von mir durfte sich nur den EH-Kurs oder das KPP anerkennen lassen. Den akutellen EH-Schein hat er sich dann aber bei nem Bekannten schreiben lassen :-))

Da fällt mir nur ein:

Warum schimpfen denn alle über die Beamten? Die machen doch nix :P

LotF
28.11.2009, 18:10
uh dazu nette Story, die mir mal erzählt wurde:

LRA bei der Führerscheinstelle, um eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen:
Sie brauchen aber eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs!
- ja aber sehen Sie doch, das ist für den Rettungsdienst, ich bin Lehrrettungsassistent...
das ist völlig egal, Sie können hier nicht einfach was beantragen ohne eine Bescheinigung vom Erste Hilfe Kurs
- aber ich sagte Ihnen doch schon, ich bin Lehrrettungsassistent!
für diese Fahrerlaubnis müssen sie aber erst einen Kurs machen!

Da wurde ihm das dann zu dumm, er hat seine Tasche aufgemacht, ein Formular und Stempel rausgeholt, vor der Nase des Typen den Stempel und eine Unterschrift aufs Formular gedonnert und da wurde dem Beamten dann langsam klar, was der Begriff "Lehrrettungsassistent" bedeutet...

Mano
28.11.2009, 20:05
Nette Geschichte - nur leider mit dem Harken verbunden, dass ein Lehrrettungsassistent eben kein Erste Hilfe-Ausbilder ist. Er kann sich zwar (verkürzt) dazu weiterbilden, aber grundsätzlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

LotF
28.11.2009, 20:39
mach mir die Story nicht kaputt - ich liebe es mir das bildlich vorzustellen :-oopss

Bjarne
29.11.2009, 12:20
also ich könnte das ja genau so abziehen. bin zwar kein LRA aber A/P EH =) und wenn die mich beim physikum net zulassen wollen weil mein 1. hilfe schein zu lange her ist, werd ich das auch genau so machen....

Linda.1001
27.03.2011, 17:48
ja das mit dem Verfallen würde mich auch mal interessieren, insbesondere im Zusammenhang von RS/RA Ausbildung. Weitergehend wäre dann auch noch interessant, wie das mit dem KPP ist. Denn das verfällt ja normalerweise auch nach 2 Jahren, was ist denn aber, wenn ich vor 3 Jahren die Ausbildung gemacht habe? :-music

*Thread reanimier*
Oh wie passend. *grins* Nein, aber mal ernsthaft, wie siehts aus?

Ich habe damals auch den 8x2h Kurs gemacht.....2006, könnte ich mir den denn mal anerkennen lassen, müsste ich ihn neu machen oder auffrischen?

Cuba_libre
27.03.2011, 17:56
Ich würde sagen, dass man sich an das LPA seines Vertrauens wenden sollte (sprich: das für einen zuständige).
Für Baden-Württemberg kann ich zumindest sagen, dass der EH Kurs nicht verfällt. Steht bei denen ganz deutlich in einer Merkblatt-Datei, die man über die Homepage des LPA Ba-Wü einsehen kann.

Adenin
30.03.2011, 17:32
Ich habe auch schon ein paar Mal gesucht aber nichts dazu gefunden, ob der EH-Kurs nach einer Zeit verfällt oder ob nicht.

Ich bin EH-Ausbilderin und hoffe doch, dass das auch im Dschungel der Deutschen Bürokratie als EH-Kurs gilt. Nicht, dass ich an der Logik einiger Regelungen zweifeln würde...
Ich bin ca. alle zwei Wochen in einem Kurs. Nur bekomme ich keine Bescheinigungen, sondern stelle welche aus :-bee

LotF
30.03.2011, 17:34
dann ist es für dich ja kein Problem dir eine aktuelle neue auszustellen...

Stan.
31.03.2011, 16:22
@ Linda: Du kommst aus NRW, oder?

Auf der Seite des dortigen LPA´s steht:
Eine Teilnahmebescheinigung (gemäß § 5 Abs. 3 ÄAppO) kann nur anerkannt werden,wenn derenAusstellung nicht länger als 4 Jahre vor der jeweiligen Meldung zum Ersten Abschnitt liegt.


(siehe: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/pdf/1_HilfeBO1.pdf)


Und noch ein Tipp, hier sind die Adressen der jeweiligen Landesprüfungsämter aufgelistet:
http://www.thieme.de/viamedici/medizinstudium/adressen/landespruefungsaemter.html

Gazelle
04.08.2011, 19:23
Also ich hab meinen EH-Kurs jetzt schon (mit 15) gemacht, da ich ne JuLeiCa mache und den dafür brauche. Soweit ich das verstanden habe, kann man diesen Kurs auffrischen, also nicht so lange....??? Dann dürfte der doch nicht verfallen? Abgesehen davon, dass man sowieso regelmäßig auffrischen sollte weil man das gelernte eben nach diesen zwei Jahren fast vollständig vergessen hat. :-meinung