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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Verbesserung der Wartezeit



lenni490
03.12.2009, 22:40
Hallo,

ich habe eine Frage zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.
Ich bin während des Endes der 10. Klasse für über 2 Jahre krankgeschrieben gewesen.
Ist es möglich, mir diese Zeit als Wartesemester anrechnen zu lassen?
Und ist es egal, wann diese Abwesenheit vom Unterricht gewesen ist, oder muss es zwingend in der Oberstufe (11.-13.) gewesen sein? :-nix

Danke für die Antworten und Gruß :-winky

Coxy-Baby
03.12.2009, 22:42
Es gibt Anträge auf Verbesserung der Wartezeit wegen Krankheit??????
Wo hast du das gelesen??

zvesda
03.12.2009, 22:43
wartezeit wird doch erst nach dem erwerb der hochschulzulassungsberechtigung gerechnet...

KoelnerMedizin
03.12.2009, 22:46
Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber es gibt doch so Härtefallanträge, die die Zulassung zum Studium begünstigen. Ich glaube da fällt auch Krankheit drunter, allerdings bin ich mir da über die genauen Vorraussetzungen nicht ganz sicher. Schau' doch mal auf www.zvs.de nach, da sollte es stehen ;-)

LG :-)

Coxy-Baby
03.12.2009, 22:53
Mit einem Härtefallantrag wirste sofort zugelassen aber da muß man im Durchschnitt sehr krank sein mit Tendenz zur Progredienz (schön gereimt...). Aber nicht durchgemachte und überstandene Krankheiten.
Hier die Links direkt zum Thema: http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S_07_-_04.2009.pdf
http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M07.pdf

lenni490
03.12.2009, 23:04
Ein Härtefallantrag, mit dem man sofort zugelassen wird, ist bei mir wohl nicht möglich.
Wohl aber könnte ich den Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, nachdem ich mein Abitur 2011 hab ;).
Der Punkt 'längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht' würde zutreffen.
Aber wie beschrieben, ist mir noch nicht klar ob diese Abwesenheit in der Oberstufe gewesen sein muss, oder ob es, wie in meinem Fall, nach Beendigung der 10. Klasse gewesen sein 'darf'.

Das habe ich nämlich auf einer Seite gelesen, auf der ZVS-Seite wird davon jedoch nichts erwähnt, von daher weiß ich grad nicht genau was Sache ist :-nix

Mr. Pink online
03.12.2009, 23:34
Mit einem Härtefallantrag wirste sofort zugelassen aber da muß man im Durchschnitt sehr krank sein mit Tendenz zur Progredienz
Aha ... und wenn man Glück hat erlebt man sogar noch das Examen. Interessante Regelung.

@Lenni
In solchen Fällen einfach die ZVS kontaktieren, da wird dir vermutlich schneller geholfen. Aber meld dich danach und erzähl was dabei rauskam ... interessiert mich nämlich! ;-)

Coxy-Baby
03.12.2009, 23:37
Ach du meinst nen Nachteilsausgleich..... da du ja nichts zu verlieren hast stell den Antrag doch einfach, Gutachten vom Arzt und Schulschreiben beilegen und gut ist.....

Mano
04.12.2009, 01:34
Wenn du 2011 dein Abi machst, dann machs doch einfach gut und spar dir den ganzen Umstand mit irgendwelchen Anträgen und blabla.... Jeder der halbwegs begabt ist (wenn du es nicht bist, such dir irgendeinen anderen Job) und es wirklich will, kann den erforderlichen Abischnitt schaffen. Also sieh zu das du was für die Schule tust anstatt dich auf irgendwelche unwahrscheinlichen Chancen zu verlassen...

Feuerblick
04.12.2009, 10:19
Meines Wissens ging es in diesem Nachteilsausgleich aber um die Durchschnittsnote im Abitur und darum, dass man in der Zeit, in der genau diese Durchschnittsnote durch die Noten in den einzelnen Fächern zusammengesetzt wird, zu lange gefehlt hat, um einen brauchbaren Durchschnitt zu erreichen. Ich glaube nicht, dass das Argument noch zieht, wenn man in der 10. Klasse lange gefehlt hat und normal in die 11. (wenn auch mit Verspätung) einzieht... Aber am besten bei der ZVS nach dem Nachteilsausgleich fragen (hat aber nichts mit den Wartesemestern zu tun!!).:-dafür

lenni490
04.12.2009, 14:07
Habe gerade bei der ZVS angerufen und ihr meine schulische Laufbahn mit 2-jähriger Krankschreibung geschildert, und sie sagte, dass es bei ärztlichen Gutachten keine Probleme geben sollte, mir diese 2 Jahre als Wartesemester anrechnen zu lassen. :-)

Dauert natürlich noch bei mir bis zum Abi, aber gut zu wissen, dass ich wohl 2 Jahre weniger warten muss :)

KoelnerMedizin
04.12.2009, 16:04
Wenn du überhaupt warten musst ;-)

pottmed
04.12.2009, 19:46
Habe gerade bei der ZVS angerufen und ihr meine schulische Laufbahn mit 2-jähriger Krankschreibung geschildert, und sie sagte, dass es bei ärztlichen Gutachten keine Probleme geben sollte, mir diese 2 Jahre als Wartesemester anrechnen zu lassen. :-)

Dauert natürlich noch bei mir bis zum Abi, aber gut zu wissen, dass ich wohl 2 Jahre weniger warten muss :)

Faszinierend was alles geht.... war ich auch mal länger krank... hmmm, muß nochmal nachschauen gehen :-lesen

Zählt Faulheit auch als Krankheit ? :-D

Xylamon
04.12.2009, 19:56
Wer zwei Jahre durch Krankheit nachweislich verloren hat, dem kann das auch ruhig als Wartezeit angerechnet werden.
Allerdings ist es immernoch der beste Plan in den verbliebenen drei Schulhalbjahren ordentlich Gas zu geben um den Abi-Schnitt nach oben zu heben. Das ist in der Zeit noch gut möglich und dürfte dir deutlich mehr bringen als die zwei Jahre, die du vielleicht angerechnet bekommst.

Die Wartezeit (man möge mich korrigieren) liegt momentan bei irgendwas zwischen 10-11 Semester mit steigender Tendenz...

pottmed
04.12.2009, 19:58
Abi bis 2,2 10 WS, alle anderen mehr.... Tendenz leider steigend

*milkakuh*
05.12.2009, 17:53
Nur als kleiner Tipp, lass dir die Aussage von der Mitarbeiterin der ZVS schriftlich geben, dann hast du später etwas in der Hand, wenn es wirklich um die Verbesserung deiner Wartezeit geht! :-meinung

leofgyth77
09.12.2009, 12:36
yep, mach das auf jeden fall!
ich hab dadurch, dass ich es mir nicht schriftlich geben hab lassen, ein semester verloren...das war schon echt nervig