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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eure Berufshaftpflicht



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Relaxometrie
28.04.2010, 15:55
kann jemand bitte erklären wo hier alle vom 40-90 Euro pro Jahr redet
Naja, ganz einfach: die einen reden von der Berufshaftpflichtversicherung, die anderen von der Berufsunfähigkeitsversicherung :-))
Beide Versicherungen unterscheiden sich *hüstel* minimal in den Beitragszahlungen :-D

Shel
28.04.2010, 15:59
Ach so!!!! Na ja, ich bin eben unter enormen Stress, meine Mündliche ist noch vor mir, Berufserlaubnis muss beantragt werden, damit ich rechtszeitig anfange kann, solche Versicherungsqutsche wovon ich überhaupt keine Ahnung habe........ich drehe langsam durch!!

Danke für die Aufklärung :)

Relaxometrie
28.04.2010, 16:23
Wenn Du so gestresst bist, daß Du im Moment Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeit nicht auseinanderhalten kannst, dann schließ am besten erstmal nur eine Berufshaftpflichversicherung ab (falls Du jetzt sofort mit einer Arbeit als Arzt/Ärztin beginnst). Aber selbst diese Versicherung ist meist unnötig, weil man über das Krankenhaus, an dem man arbeitet, abgesichert ist.
Ich habe die Berufshaftpflichtversicherung nur abgeschlossen, weil:
1. die Privathaftpflicht (die einzig WIRKLICH wichtige Versicherung im Leben) mit drin ist
2. ich keine Lust habe, die Feinheiten auseinander zu klamüsern, wann die krankenhauseigene Versicherung gilt und wann nicht (Freundschaftsdienste, ich komme in der Freizeit an einem Unfall vorbei)
3. die kombinierte Berufs-/Privathaftpflicht für Assistenzärzte billig ist

Über eine doch eher teure Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich mit klarem und kühlen Kopf Gedanken machen, wenn man nicht zufällig Geld zu verschenken hat. Deswegen: mach in aller Ruhe Dein Examen, kühle den Kopf ab und überlege in aller Ruhe, welche Versicherung Du brauchst.

Haru
26.02.2013, 12:04
Kurze Frage : wie schließt man so eine Berufshaftpflichtversicherung eigentlich am besten ab ? Geht das auch online ?
Hab auf der DÄV Homepage so ein Formular gefunden, wo man eine Anfrage schicken kann, kann man sich das Angebot dann per Post zuschicken lassen und ggf einfach unterschreiben, wenn es einem zusagt ?
Oder sollte man lieber vor Ort eines der Büros aufsuchen und die Versicherung vor Ort abschließen ?

Danke

WalterSobchak
26.02.2013, 13:42
Hmm. Bin da zwar kein Experte, aber handhabe es mit fast allem, was man so kaufen und abschließen kann wie folgt: wenn ich GENAU weiß, was ich möchte, mach ichs auch online, wenns es geht.
Habe ich Zweifel, würde gern noch ne Meinung oder nen Tipp haben oder bin einfach nur unsicher, geh ich in den nächsten Laden, das Versicherungsbüro etc. und lass mich beraten...

LasseReinböng
26.02.2013, 16:21
Habe ich Zweifel, würde gern noch ne Meinung oder nen Tipp haben oder bin einfach nur unsicher, geh ich in den nächsten Laden, das Versicherungsbüro etc. und lass mich b(e)raten...

...fixed that for you ;-)

Moorhühnchen
02.12.2014, 19:18
Normalerweise bist du über deinen Arbeitgeber mitversichersichert als Angestellter. In welcher Form erfährst du meist bei zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung deines Krankenhauses. Aber eine private Berufshaftlichpflicht kann dennoch sinnvoll sein, wenn dir bei ärztlichen Äktivitäten außerhalb des Arbeitsplatzes ein Versicherungsfall auftritt, bei dem die Versicherung deines Arbeitsgebers dann nicht greift. (z.b. Erste Hilfe auf der Straße)

Für Angestellte ist so eine Versicherung eher zweitrangig und man sollte für sich selber genau abwägen, ob und in welcher Form man die dann abschließen möchte.So, nun bin ich Fachärztin und frage mich: wie soll es weitergehen mit der Berufshaftpflichtversicherung. Die DÄV hat mir mitgeteilt, daß mein bisheriger Vertrag mit der FA-Anerkennung seine Gültigkeit verloren hat. Da dieser auch eine Privathaftpflicht beinhaltete, bin ich also derzeit "versicherungslos" (habe mich aber auch leicht spät darum gekümmert..... :-))).

Von der DÄV habe ich ein neues Angebot bekommen: nur Berufshaftpflicht für ca. 72 Euro (glaube ich) und es ist kaum etwas versichert. Nur so Dinge wie Konsiliararzttätigkeit, Gutachtertätigkeit, KV Notdienste, Notarztdienste, Betreuung Koronarsportgruppe, Rückholtransporte - all das mache ich nicht. Habe heute mit der Dame telefoniert und gesagt, daß ich unter diesen Umständen den Vertrag nicht umstellen möchte.

Dann kam natürlich der Hinweis auf die "Restrisikoabsicherung", also wenn ich zum Beispiel zu einem Unfall hinzu kommen sollte... Aber ganz ehrlich: was sollte/kann passieren? Wenn ich kein Equipment im Auto/am Körper habe, dann kann ich im Ernstfall doch auch nicht mehr tun als Notruf oder CPR.... wofür sollte ich da Jahr für Jahr 72 Euro berappen?

Über meine jetzige Klinik bin ich abgesichert, die aktuellen Versicherungssummen lauten:
7,5 Mio. EUR für Personenschäden
1,0 Mio. EUR für Sachschäden
100 TEUR für Vermögenschäden
Bei grober Fahrlässigkeit wird kein Regress genommen.
Wie das bei der neuen Klinik ist, weiß ich noch nicht.

Wie macht ihr anderen Fachärzte das denn? Es gibt doch bestimmt noch mehr Leute, die keine Nebentätigkeiten haben. Also irgendwie zieht die Nummer mit der Absicherung für "Unfallhilfe" bei mir nicht.... :-nix

FirebirdUSA
02.12.2014, 23:07
Dann kam natürlich der Hinweis auf die "Restrisikoabsicherung", also wenn ich zum Beispiel zu einem Unfall hinzu kommen sollte... Aber ganz ehrlich: was sollte/kann passieren? Wenn ich kein Equipment im Auto/am Körper habe, dann kann ich im Ernstfall doch auch nicht mehr tun als Notruf oder CPR.... wofür sollte ich da Jahr für Jahr 72 Euro berappen?


Du solltest dich um eine Privathaftpflicht kümmern, Erste-Hilfe-Leistungen als Arzt sind ja keine berufliche Tätigkeit und ist somit auch durch die Privathaftpflicht abgedeckt laut der Info von dem Versicherungsmenschen meiner Bank.

Moorhühnchen
03.12.2014, 20:51
Ja, aber die Aussage der Versicherungstante, ich bräuchte eine Restrisikoabsicherung der Berufshaftpflicht ist doch Käse, oder?

Moorhühnchen
06.12.2014, 15:06
So, nun noch einmal zur Privathaftpflicht. Habe mich bei der HUK Coburg eben durch die Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung geklickt und bin über folgendes gestolpert:

Berufsgruppenverzeichnis zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Voraussetzung für die Übernahme der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist, dass der Dienstherr/Arbeitgeber der zu versichernden Person dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zugeordnet wird (mögliche Ausnahmen bei Lehrern, Kindergärtnern und Erziehern). Zum Kernbereich des öffentlichen Dienstes zählen insbesondere Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts – Berufe/Tätigkeiten der Berufsgruppe IV sind dabei jedoch nicht versicherbar.
Für Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen (beispielsweise Post und Bahn) sowie von allen anderen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes haben wir keine Versicherungsmöglichkeit.
Maßgebend für die Einstufung ist die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf. Übt eine Person – auch gelegentlich – Tätigkeiten mehrerer Berufsgruppen aus, ist die höchste Berufsgruppe maßgebend; fällt eine der Tätigkeiten unter die Berufsgruppe IV, besteht keine Versicherungsmöglichkeit. Personen, die sich in der Ausbildung befi nden, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen.
Und dann noch:

Berufsgruppe IV
– nicht versicherbare Berufe/Tätigkeiten –
(keine abschließende Aufzählung)
Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken,
Sanatorien oder Heilanstalten
Psychologen, Physiker oder Ingenieure in Krankenhäusern,
Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
medizinische Tätigkeiten (auch Krankenschwestern,
-pfleger)
auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie:
– Forschungstätigkeit oder wissenschaftliche Tätigkeit
– Leitung von Instituten, Einrichtungen, Betrieben o. Ä.
mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit
– Leitung (oder Teilnahme) von (an) Projekten mit
bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit
Architekten, Bauingenieure, Statiker und sonstige
Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig
sind
alle anderen Tätigkeiten, die nicht den Berufsgruppen I
bis III zuzuordnen sind
Bin verwirrt!! Aber maximal! Heißt das jetzt, die HUK schließt generell keine Privathaftpflichtversicherungen mit Ärzten ab? :-???

Shizr
06.12.2014, 16:19
Bin verwirrt!! Aber maximal! Heißt das jetzt, die HUK schließt generell keine Privathaftpflichtversicherungen mit Ärzten ab? :-???
Nein, verstehe ich nicht so.

Aber eine Berufshaftpflicht für Ärzte bietet die HUK wohl prinzipiell nicht mehr an.

Von der Provinzial hab ich auch mal gehört, sie würde sich aus diesem Gebiet komplett zurückziehen.

Brutus
06.12.2014, 16:56
Laut meinem Berater ziehen sich immer mehr Versicherer aus diesem Gebiet zurück. Auch die AXA. Neukunden werden nicht mehr genommen, und die alten Verträge nicht mehr geändert...
Ich hab zur Zeit meine Privathaftpflicht (noch) bei der AXA, beruflich bin ich bei der Janitos. Mal sehen, ob ich da noch was ändern sollte. :-nix

Moorhühnchen
07.12.2014, 11:01
Nein, verstehe ich nicht so.
Liegt's hieran?
Berufsgruppenverzeichnis zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ich versteh's halt einfach nicht, weil ich mit den oben genannten Begriffen nix anfangen kann... für mich hört sich das einfach so an, als sei es Teil der Versicherung und deswegen schließt die HUK generell gewisse Berufsgruppen aus. Meine Schwester meint, ich bräuchte keine Amts- und VermögensschadenHPV, aber sie hat auch keine Ahnung vom Fach.

Wie gesagt, geht's mir erstmal nur um die PRIVAThaftpflicht.

@ Brutus: Du fährst ja NEF und hast selbständig gearbeitet. Wenn Du so wie ich nichts dergleichen tun würdest, würdest Du dann trotzdem eine BERUFShaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, warum?

Habe nochmal folgenden Thread ausgegraben: Forenleiche (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=21744)