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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum



hibbert
11.01.2003, 20:16
Ich dachte eigentlich, dass ich mein Pflegepraktikum jetzt so schön in der Wartezeit machen könnte, aber ich weiß doch gar nicht in welches Bundesland ich dann Studienplatztechnisch zugeteilt werde. Also weiß ich doch auch nicht welche Zeiten oder bestimmte Vorgaben ich erfüllen muß, oder hab ich da was Falsch verstanden? Die Länder legen daß doch fest.
Also leudde schreibt mir mal bidde! :-blush

Rugger
11.01.2003, 20:30
Nein, die Vorgaben sind bundeseinheitlich! Wäre ja auch massiv unfair, wenn die Zeiten nicht gleich wären...! Schau also in die für Dich geltende Approbationsordnung und mach es so, wie es dort steht. Solltest Du jemals auch nur im Entferntesten im medizinischen Bereich gearbeitet haben, solltest Du versuchen, dies anerkannt zu bekommen! Macht jedes LPA.

R.

hibbert
11.01.2003, 20:36
Zivildienst im Krankenhaus beim internen Patiententransport(hust hust)? Meinste die erkennen das an?

Rugger
11.01.2003, 20:52
Original geschrieben von hibbert
Zivildienst im Krankenhaus beim internen Patiententransport(hust hust)? Meinste die erkennen das an? Probiers! Immerhin wars im Krankenhaus! Und da hast Du doch bestimmt auch so einiges mitbekommen & mit Ärzten zusammengearbeitet, oder? :-top Die Prüfung ist nicht allzu teuer, bei mir warens ca. 10€, das wäre es mir allemal wert...!

R.

Nico
11.01.2003, 21:10
Ich hatte 6 Wochen Pflegepraktikum gemacht (reichte für meine damalige Ausbildung) und habe noch weitere 6 Wochen als Aushilfskraft dort gearbeitet.
Als ich dann 4 Jahre später das Pflegepraktikum für das Studium brauchte, bin ich einfach in die Personalabteilung und habe mir die 3 Monate als Pflegepraktikum bescheinigen lassen.
War kein Problem. ;-)

Probier es einfach in der Personalabteilung. Die wissen doch nicht, was du ganz genau gemacht hast und die Chance ist groß, dass sie es ausfüllen.

Gruß
Nico

hibbert
11.01.2003, 22:27
Vielen Dank für Eure Antworten! Das mit dem Prüfungsamt und/oder dem Personalbüro werde ich mal probieren!
:-top :-top :-top ;-)

Froschkönig
11.01.2003, 22:33
Am besten Du fragst in Deiner (künftigen) Arbeitsstelle, ob sie Dir diesen Wisch (http://www.ruhr-uni-bochum.de/fsmed/studium/Bescheinigung_Krankenpflegepraktikum.gif) dafür ausfüllen und unterzeichnen, wenn ja, ist alles Paletti....viel Spaß !

Nico
12.01.2003, 12:45
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:

1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst
der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,

2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes
zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,

3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,

4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger,
in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe.

Gruß
Nico

Ach ja....genau den Wisch, den Froschkönig angegeben hat ausdrucken und ausfüllen lassen.