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Ehemaliger User 280111
16.12.2009, 21:49
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist sich für das nächste Semester (also z.B. das 2.Semester) an einer Uni neu zu immatrikulieren und sich dann doch noch schnell exmatrikulieren möchte um ein anderes Fach zu studieren, das nicht zulassungsbeschränkt ist? Ich wäre dann quasi ein paar Wochen Zahnmediziner an einer anderen Uni und würde mich dann exmatrikluieren um mich für Umwelttechnik einschreiben zu können. Jetzt mal ohne den Sinn der Sache anzusprechen...
Rein theoretisch müsste es ja möglich sein...Immatrikulationsschluss für NC-Fächer ist ja meistens so im Februar und für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge im März/April.

Nyen van Tok
16.12.2009, 23:27
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist sich für das nächste Semester (also z.B. das 2.Semester) an einer Uni neu zu immatrikulieren und sich dann doch noch schnell exmatrikulieren möchte um ein anderes Fach zu studieren, das nicht zulassungsbeschränkt ist?

Aaaalso.. wenn ich dich richtig verstanden habe, dann habe ich darauf folgende Antwort(en):
a) Zum Beispiel kann man bei zulassungsbeschränkten Fächern der Ruhruni Bochum den Studienplatz formal annehmen, ohne sich bereits immatrikuliert zu haben. Dort sagt man quasi dem Studiensek., dass man den Studienplatz annimmt und dann ist die Sache für die gegessen. Wenn man dann doch woanders noch einen Platz bekommt, reicht im Folgenden wieder eine Meldung, dass man den Studienplatz doch nicht annimmt, damit sie ihn für Nachrückverfahren einbeziehen können. (Uniintern unterschiedlich gehandhabt, nachfragen!!)
b) Die zweite Möglichkeit ist auch die, die bei einem Studienplatztausch zum tragen kommt. Ich habe in Kiel die Zulassung bekommen, mich immatrikuliert und dann nach Hamburg getauscht. Danach habe ich in Kiel einen Antrag auf Aufhebung der Immatrikulation gestellt, aber mich dadurch nicht exmatrikuliert, sondern nur die Immatrikulation ungeschehen gemacht. Das bedeutet, dass ich nicht in Kiel und HH studiert hab, sondern nur in HH. Dieses Verfahren lässt sich im Regelfall sogar bis in die ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit (in jedem Fach) durchziehen, muss dann also auch auf keinem Lebenslauf etc auftauchen, da die Immatrikulation formell ungeschehen gemacht wird. (Ebenso von Uni zu Uni evtl. unterschiedlich, ebenfalls beim Studiensek. nachfragen!!)

Ich hoffe man versteht mein Gewirr und ich hoffe, dass ich dein Gewirr richtig gedeutet habe.:-top

LG

doni
17.12.2009, 09:58
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist sich für das nächste Semester (also z.B. das 2.Semester) an einer Uni neu zu immatrikulieren und sich dann doch noch schnell exmatrikulieren möchte um ein anderes Fach zu studieren, das nicht zulassungsbeschränkt ist? Ich wäre dann quasi ein paar Wochen Zahnmediziner an einer anderen Uni und würde mich dann exmatrikluieren um mich für Umwelttechnik einschreiben zu können. Jetzt mal ohne den Sinn der Sache anzusprechen...
Rein theoretisch müsste es ja möglich sein...Immatrikulationsschluss für NC-Fächer ist ja meistens so im Februar und für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge im März/April.

Das hängt nur von den Fristen für das nicht-zulassungsbeschränkte Fach ab.
Also ja, du kannst das so machen, wie geplant.

Theoretisch kannst du es so machen, dass du dich per ZVS für ZM und auch für das andere Fach bewirbst, dich auch gleichzeitig bei beiden einschreibst und wenn dir ZM doch nicht gefällt du in den ersten Wochen dich exmatrikulierst und das andere Studium weitermachst. Wenn es dir doch gefällt machst du ZM weiter und das andere Studium fällt weg.
So oder so kannst du dich vor der Exmatrikulationsfrist bei einem der beiden exxen und so tun als wär das nie geschehen.

Ehemaliger User 280111
18.12.2009, 07:37
Wenn ich mich jetzt durch Tausch an einer anderen Uni in Zahnmedizin einschreibe und dann doch was anderes studiere könnte das doch dann für meinen Tauschpartner Folgen haben!?

Das wäre ja dann ein 'fingierter Tausch'? Will meinen evtl. Tauschpartner nicht ins Verderben ziehen...

epeline
18.12.2009, 14:38
aber wenn das fach,d ass du möchtest, nciht zulassungsbeschränkt ist, wieso bewirbst du dich nicht einfach so drauf? ohne tausch?

Ehemaliger User 280111
18.12.2009, 16:14
Weil ich meinem Tauschpartner dadurch nicht weiterhelfe. Für alle anderen, hab nachgefragt: der Tausch wird rückgängig gemacht wenn sich ein Partner direkt nach der Immatrikulation an der Tauschuni wieder exmatrikuliert! D.h. derjenige der dann noch eingeschrieben ist wird zwangsexmatrikuliert!!! Das ganze ist verwaltungsrechtlich vollkommen korrekt, also man kann dann auch nicht gerichtlich dagegen vorgehen!

Muriel
18.12.2009, 18:37
Wenn ich das Ganze jetzt richtig verstanden haben sollte (Du bewirbst Dich an einer bestimmten Uni für ein zulassungsbeschränktes Fach, das Du gar nicht studieren willst, um danach einen Tausch mit einem wahrscheinlich Kumpel durchführen zu können, der das Fach zwar studieren möchte, aber an der Uni selber durch gewisse Kriterien sonst keineChancen hätte), dann ist es meiner Meinung nach auch richtig so, dass dies unterbunden wird.