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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benachrichtigung von Angehörigen in der Notaufnahme



ersti
19.12.2009, 01:01
Hallo.
Ich habe eine rechtliche Frage zum o.g. Thema,
also wenn ein Patient bewusstlos eingeliefert wird z.B. nach einem Verkehrsunfall, mittelschwer verletzt und ausser Lebensgefahr
- besteht da eine rechtliche Grundlage die Angehörigen sofort nach Einlieferung zu benachrichtigen? Das steht ja prinzipiell im Gegensatz zur Schweigepflicht.

Wie wird das generell gehandhabt, das ist mir nicht klar.

dreamchaser
19.12.2009, 12:08
Wenn der Patient bewusstlos ist, dann wird er dir wenig Angaben über Angehörige machen. Und man selbst ist ja mit der Versorgung der Patienten beschäftigt.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist ja auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet, die dann auch die Angehörigen ggf. informieren kann. Und wenn die Angehörigen dann im Krankenhaus sind, dann kann man sie vor Ort informieren.

WackenDoc
19.12.2009, 13:23
Naja, kommt drauf an. Wenn die Angehörigen gleich mitgekommen sind und derjenige nicht allzu schwer verletzt ist, wird man den Angehörigen nach der Erstversorgung nur nen groben Überblick über die Schwere der Verletzungen und über das weitere Vorgehen geben. Irgentwann wird derjenige ja wieder aufwachen und dann kann er seine Leute selber genauer informieren. Und man will von den ANgehörigen ja auch wissen, ob der Verletzte irgentwelche relevanten Vorerkrankungen hat.

Wenn die Angehörigen nicht dabei sind, wird man den Verletzten erstmal versorgen und erst wenn er auf Station ist versuchen herauszufinden, ob man Angehörige verständigen soll. Bei nem Unfall hat sich oft aber schon die Polizei drum gekümmert.

Ansonsten hängt das sicher von der Situation an sich ab. Bei nem ALleinstehenden und guter Prgognose wird man wohl eher nicht sofort Angehörige am anderen Ende Deutschlands informieren.
Bei nem Familienvater sollte die Familie schon Bescheid wissen wo er steckt und was mit ihm ist.

ersti
19.12.2009, 16:34
Wie ist es mit bei einem Selbstmordversuch mit ner Schachtel Benzodiazepinen; es besteht keine Lebensgefahr, der Patient schläft nun seinen "Benzo-Rausch" auf der Intensivstation aus. Kein Abschiedsbrief. Die Person ist volljährig, keine anderen Personen involviert (kein Apothekendieb o.ä.)

WackenDoc
19.12.2009, 19:20
Gibt an sich keinen Grund Angehörige zu informieren und schon gar nicht über die Hintergründe.

Wobei ich da auch differenzieren würde. Wenn er eine Familie hat, die mit ihm wohnt, da sollten die Angehörigen schon wissen, wo er/sie ist und dass es ihm soweit gut geht. Über die Hintergründe würd ich in dem Fall nix sagen- zumal derjenige ja auch bald wieder wach sein wird.
Bei nem Alleinlebenden kann man sich nach Angehörigen erkundigen wenn derjenige wach ist.

haemo
19.12.2009, 23:40
Interessante Frage. Allerdings argumentieren die Antworter alle mit "könnte, sollte, macht man ..." Ich glaube, die Frage war speziell nach den rechtlichen Hintergründen udn das würd mich auch interesseieren: Also macht man sich strafbar, wenn man im guten Glauben jetzt der Familie grob sagt, was los ist und dann der Patient hinterher sagt, dass er das gar nicht wollte? Macht man sich evtl. auch strafbar, wenn man niemanden benachrichtigt, obwohl ein Patient sich in akuter Lebensgefahr befindet?

Mano
20.12.2009, 00:38
Ich denke man sollte einfach im vermuteten Willen des Patienten handeln. Also einfach seinen gesunden Menschenverstand einschalten. Und der sagt mir, dass der Familienvater der einen Verkehrsunfall ahtte schon will das seine Angehörigen erfahren, wo er ist und was passiert ist. Beim Patienten mit dem Suizid-Versuch würde ich hingegen das Gegenteil vermuten.
Ich denke damit ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite - gesunder Menschenverstand ist toll :-dafür

wildcoyote
20.12.2009, 09:17
Ich glaube, die Frage war speziell nach den rechtlichen Hintergründen

die rechtlichen hintergründe sind von Fall zu Fall anders. es reißt einem keiner den Kopf ab wenn man im mutmaßlichen sinne des patienten handelt ;-)

ersti
20.12.2009, 10:28
hab hier noch was dazu gefunden.



Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein - Patientenschutz im Krankenhaus

Datenübermittlung

17. Auskunft:
Die Benachrichtigung von Angehörigen über die Tatsache der Einlieferung in ein Krankenhaus kommt dann in Betracht, wenn der Patienten auf Grund seines Zustandes dazu nicht in der Lage ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Patient in der Regel eine Benachrichtigung nächster Angehöriger wünscht, es sei denn, der entgegenstehende Wille des Patienten ist bekannt oder auf Grund der Umstände erkennbar.

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/krankenh/patdskh.htm

Kann ich persönlich rechtlich nicht genau einordnen, ich meine die Schweigepflicht gibt es ja nicht ohne Grund. So könnte jeder der in der Notaufnahme am Telefon arbeitet entschenden, ob er Angehörige informieren will, wenn seiner Meinung nach der Fall eingetreten ist dass man vom mutmasslichen Wille des Patienten ausgehen kann, sprich wenn es seinen moralischen/ethischen Vorstellungen entspricht.

wildcoyote
20.12.2009, 11:51
kinners, bevor hier weiterer stuss von studis geschrieben wird - vergisst eure märchen über "The White Vader" mit dem wehenden Kittel und Leben retten am laufenden Band. Kommt mal in der Realität an (halbes Jahr selber arbeiten reicht schon) und dann fallen diese fragen von alleine weg. die entscheidungen wird euch keiner abnehmen, es sind jedoch sehr viele leute um einen rum die euch beiseite stehen und dies einfacher machen ;-)

Feuerblick
20.12.2009, 12:05
Das Leben ist in der Regel ja auch keine Seifenoper, weshalb man in eben jener Regel auch davon ausgehen kann, dass ein Unfallopfer möchte, dass man seine Angehörigen zumindest darüber informiert, dass er im Krankenhaus liegt. Und selbst wenn das ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein sollte, so wird einem sicher niemand dafür den Kopf abreißen, denn der mutmaßliche Wille des Patienten zählt. Sollte der Patient sich mit seinen Angehörigen verkracht haben, werden die es einem schon mitteilen oder entsprechend reagieren. Hellsehen muss man dafür nicht können.

gnuff
23.12.2009, 02:03
Die Frage ist doch nicht "Ist das illegal?", die Frage ist "wer zum Geier wird mich anzeigen und welcher Staatsanwalt ist bescheuert genug das zu verfolgen???". Wenn ich Angehörige benachrichtige, dann habe ich dafuer einen Grund, fertig. Wenn irgendeine Pappnase nachher mit einer völlig verkorksten Familiengeschichte kommt und mich anzählt, weil Tante Frieda nicht, Onkel Paul aber schon angerufen wurde, dann ist mir das ziemlich egal. Darueberhinaus verliert man wegen sowas weder seine Stelle, noch die Approbation oder Nachtschlaf... :-sleppy

Logo
23.12.2009, 20:27
kinners, bevor hier weiterer stuss von studis geschrieben wird - vergisst eure märchen über "The White Vader" mit dem wehenden Kittel und Leben retten am laufenden Band. Kommt mal in der Realität an (halbes Jahr selber arbeiten reicht schon) und dann fallen diese fragen von alleine weg. die entscheidungen wird euch keiner abnehmen, es sind jedoch sehr viele leute um einen rum die euch beiseite stehen und dies einfacher machen ;-)

Der Einzige der Stuss schreibt, bist im Moment du selbst.

Schluck' deine Assistenzkaiser-Arroganz über die Feiertage doch einfach mal runter und lass' dich dazu herab ein paar sinnvolle Zeilen zu schreiben, warum denn "diese Fragen -selbstverständlich- entfallen"...

Ansonsten ist das so ein Moment, in dem man einfach mal schweigt, wenn nix Konstruktives dabei herüberkommt - kennst du sicher aus der Chefvisite... ;-)

Ein besinnliches Fest wünscht Euch allen
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wildcoyote
23.12.2009, 21:50
Der Einzige der Stuss schreibt, bist im Moment du selbst.

Ach nee...auch zuviele Arztserien geschaut???


Schluck' deine Assistenzkaiser-Arroganz über die Feiertage doch einfach mal runter und lass' dich dazu herab ein paar sinnvolle Zeilen zu schreiben, warum denn "diese Fragen -selbstverständlich- entfallen"...

Diese Fragen fallen bei vielen auch nach Paar Jahren Arbeit nicht weg...und dies hat nix mit der Arroganz zu tun...worum es in der Klinik geht begreift man erst nch einigen Monaten...Als Assi ist man lange kein Kaiser(vielleicht im Dienst :-))


Ansonsten ist das so ein Moment, in dem man einfach mal schweigt, wenn nix Konstruktives dabei herüberkommt - kennst du sicher aus der Chefvisite... ;-)

Ja, aus Studentenzeiten...mittlerweile bereite ich mich auf die Visite vor und da gibts es auch keine Fragen. Nur so als Tip(p)... :-lesen

Aber da jetzt Weihnachten ist haben wir uns ja alle lieb, oder :-love