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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : grad irgendwie von prüfungsfrage verwirrt...



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Encephallus
20.12.2009, 16:02
eine original-physikums-frage:
editiert, da Originalprüfungsfragen nicht gepostet werden dürfen


müsste meines erachtens nach ziemlich eindeutig "C" sein..in den lösungen steht jedoch "D"..hab ich einen knoten im hirn oder bin ich irgenwo verrutscht?

ich habe die frage von der folgenden seite: http://www.thieme.de/viamedici/schwarzereihe/physikum/2000-2005.html unter Examen Herbst 2005 , dann->Physikum Herbst 2005 1.Tag (neue AO) und es handelt sich um frage nummer 7

die lösung habe ich dem folgenden link entnommen: IMPP-Lösungen Herbst 2005 (Physikum, neue AO) und dann eben unter frage 7 nachgeschaut...

wäre froh, wenn ihr mir bei der fehlersuche helfen würdet...danke

gruß

roger rekless
20.12.2009, 16:12
Lass dich nicht verwirren, C ist definitiv richtig.

edit: steht doch auch so im Lösungsschlüssel =)

SuperSonic
20.12.2009, 17:08
Das ist Frage 7 von Tag 1 F05 (nicht H05). Im Lösungsschlüssel für Tag 1 F05 ist auch 7C als Lösung angegeben. :-))

Coxy-Baby
20.12.2009, 19:11
....nur so am Rande: Wenn möglich KEINE original prüfungsfragen posten, mags IMPP irgendwie nicht so....

Encephallus
22.12.2009, 11:11
Wenn möglich KEINE original prüfungsfragen posten, mags IMPP irgendwie nicht so....

lol,is mir ziemlich schnuppe ;)

Coxy-Baby
22.12.2009, 11:30
lol,is mir ziemlich schnuppe ;)

Das dachte ich mir und da es ja nicht in der Apotheken Umschau stand
konntest du es ja nicht wissen, aber jetzt weißt du es ja und hast gesehen,
daß dein Post editiert wurde.....

SteffiChap
22.12.2009, 12:02
Das dachte ich mir und da es ja nicht in der Apotheken Umschau stand
konntest du es ja nicht wissen, aber jetzt weißt du es ja und hast gesehen,
daß dein Post editiert wurde.....

böse, böse :-D

hennessy
22.12.2009, 15:56
lol,is mir ziemlich schnuppe ;)

wenn Du noch lange Spaß hier haben möchtest, würden wir Dich bitten, Dich an die Forenregeln zu halten. Das Einstellen von Original-Prüfungsfragen hier ins öffentliche Forum ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Oder übernimmst Du dann die Kosten eines Prozesses gegen das IMPP?
Also nochmals die Bitte: Keine Original-Prüfungsfragen im öffentlichen Forum.
Danke.

hennessy, Moderator MEDI-LEARN Forum

Encephallus
22.12.2009, 16:02
ok,ok,...wusste ja nich dass das tatsächlich stimmt, dass die das nich so toll finden und dann gleich mit dem gericht kommen:-dagegen...aber die fragen sind eh online zu finden, von daher sollten die sich ma nich so anstellen..:-meinung..
was hat man außerdem davon, wenn man die alten fragen findet??wohl nich soooo viel....

da ich dieses forum jedoch nich in schwierigkeiten bringen wollte, entschuldige ich mich hiermit offiziell:-keks

Encephallus
22.12.2009, 16:07
@coxy-baby


und da es ja nicht in der Apotheken Umschau stand

woher weißt du das bloß?

übrigens bilden sich pta's bestimmt nich mit dieser zeitschrift fort...es gibt auch fachzeitschriften...und in solch einer meine ich sogar schon mal was davon gehört zu haben....also von dieser sache, dass das impp unter einer allergie leidet...

DocOZ
22.12.2009, 16:31
was hat man außerdem davon, wenn man die alten fragen findet??wohl nich soooo viel....



es geht darum, dass die fragen urheberrechtlich geschützt sind......:-oopss

Encephallus
22.12.2009, 16:48
bleibt nur noch die frage, warum das ganze theater???

hennessy
22.12.2009, 16:55
bleibt nur noch die frage, warum das ganze theater???
versuch bitte mal, nachzudenken und zu eruieren, worum sich alles auch in Deinem späteren Leben drehen wird: Geld. :-))
Man kann inzwischen mit Anwälten die Straße pflastern, die sich auf gebührenpflichtige Abmahnungen mit Unterlassungsklausel spezialisiert haben. Ist schnell verdientes Geld. Da sind bereits vor dem eigentlichen Prozess Summen in 5-stelliger Höhe zu liquidieren. Wenn Du dann derjenige wärst, der dies alles zu bezahlen hat, wärs Dir vielleicht nicht mehr ganz so schnuppe. :-D

Encephallus
22.12.2009, 17:14
Man kann inzwischen mit Anwälten die Straße pflastern, die sich auf gebührenpflichtige Abmahnungen mit Unterlassungsklausel spezialisiert haben.

wie meinen?

hennessy
22.12.2009, 17:24
wie meinen?

o.k., also die Langversion:
Du bekommst vom Anwalt einen Brief. Darin steht, dass Du durch Dein Verhalten (Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Dokuments in ein öffentlich zugängiges Forum, ohne Lizenzgebühren bezahlt zu haben) ein Gesetz verletzt hast bzw. gegen sonstige Regelungen verstoßen hast. Es wird ein Streitwert von 100.000,- Euro (diese Summe ist jetzt von mir nur beispielhaft benannt worden) in Ansatz gebracht. Um einen Prozess zu vermeiden, wird Dir angeboten, eine gebührenpflichtige Abmahnung zu bezahlen, deren Wert ca. 12.000,- Euro beträgt. Gleichzeitig musst Du eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass Du das o.a. Vergehen nicht mehr durchführen wirst. Falls doch, kommts unweigerlich zum Prozess.

So in etwa. Man möge mir die evtl. nicht juristisch korrekte Terminologie verzeihen.
Alles klar?

Encephallus
22.12.2009, 17:40
:-))
also juristisch bin ich mal so gar nich bewandert...

jetz is alles klar, bis auf das mit dem straßenpflastern...



ich werde nieeeee wieder eine original-impp-prüfungsfrage hier reinsetzen!!!:peace:

hennessy
23.12.2009, 14:00
:-))
...
jetz is alles klar, bis auf das mit dem straßenpflastern...

uff! Wenn Du in Deinem Studium den Dozenten auch immer dergestalt ein Loch in den Bauch frägst, dann brauchst Du nicht mehr zu lernen, denn die geben Dir das Physikum freiwillig, nur um Dich los zu werden. :-)) Sorry, aber das war mir jetzt ein Bedürfnis. Tschuldigung, bitte!

Also, der Ausdruck: Man kann mit Anwälten die Straßen pflastern, soll eigentlich nur verdeutlichen, dass es sehr viele Anwälte gibt, die das angegebene Verfahren durchführen. Tut mir leid, wenn ich Dich mit dieser flappsigen Formulierung irritiert habe.

Gruß
hennessy

Autolyse
23.12.2009, 14:47
o.k., also die Langversion:
Du bekommst vom Anwalt einen Brief. Darin steht, dass Du durch Dein Verhalten (Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Dokuments in ein öffentlich zugängiges Forum, ohne Lizenzgebühren bezahlt zu haben) ein Gesetz verletzt hast bzw. gegen sonstige Regelungen verstoßen hast. Es wird ein Streitwert von 100.000,- Euro (diese Summe ist jetzt von mir nur beispielhaft benannt worden) in Ansatz gebracht. Um einen Prozess zu vermeiden, wird Dir angeboten, eine gebührenpflichtige Abmahnung zu bezahlen, deren Wert ca. 12.000,- Euro beträgt. Gleichzeitig musst Du eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass Du das o.a. Vergehen nicht mehr durchführen wirst. Falls doch, kommts unweigerlich zum Prozess.

So in etwa. Man möge mir die evtl. nicht juristisch korrekte Terminologie verzeihen.
Alles klar?
Darf ich ein kleines bisschen Klugscheißen? Im vorliegenden Fall sollte wohl §97a II des Urheberrechtsgesetzes greifen, dass im einfachen Fall die Anwaltskosten auf 100€ deckelt, ganz so massiv wäre das Kostenrisiko mithin nicht. ;-)

hennessy
23.12.2009, 15:08
Darf ich ein kleines bisschen Klugscheißen? Im vorliegenden Fall sollte wohl §97a II des Urheberrechtsgesetzes greifen, dass im einfachen Fall die Anwaltskosten auf 100€ deckelt, ganz so massiv wäre das Kostenrisiko mithin nicht. ;-)
das wäre ja schön, allerdings triffts halt den Sachverhalt nicht ganz. Man geht nicht von einem einfachen Fall aus und das Ganze bekommt durch dass www einen internationalen touch, so dass die Summen, die ich genannt habe, durchaus der Realität entsprechen können. Leider schon mehrfach miterlebt. Wobei ich mit der Juristerei absolut nichts am Hut habe und die entsprechenden Paragrafen nicht kenne. Meines Wissens stellen aber die Anwaltskosten nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten dar.

Autolyse
23.12.2009, 16:05
das wäre ja schön, allerdings triffts halt den Sachverhalt nicht ganz. Man geht nicht von einem einfachen Fall aus und das Ganze bekommt durch dass www einen internationalen touch, so dass die Summen, die ich genannt habe, durchaus der Realität entsprechen können. Leider schon mehrfach miterlebt. Wobei ich mit der Juristerei absolut nichts am Hut habe und die entsprechenden Paragrafen nicht kenne. Meines Wissens stellen aber die Anwaltskosten nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten dar.
Das ist primär die Ansicht des LG Köln, die bei den einfach gelagerten Fall auch bei wenigen Dateien bereits verneint(faktisch geht es derzeit nur um Tauschbörsenfälle), hinsichtlich des astronomischen Streitwerts auch schon mehrmals vom OLG zurechtgestutzt wurde. Die Kosten sind im wesentlichen Anwaltskosten, da dem Urheber grundsätzlich nur die Erstattung einfacher Lizenzgebühren zustehen. Das im Rahmen der "Turn piracy into profit"-Veranstaltung andere Summen dabei rumkommen steht auf einem anderen Blatt.