PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GKV: Zuzahlung für Kunststofffüllungen



ehem-user-02-08-2021-1033
22.12.2009, 19:14
Wie sieht es aus?
Wann muss man Zuzahlungen leisten?

holtman
23.12.2009, 06:18
Wann muss man Zuzahlungen leisten?
müssen tut man gar nicht - der vertragszahnarzt ist verpflichtet, dir eine füllung anzubieten, die nach dem SGB 'ausreichend und wirtschaftlich' ist - in der regel amalgam oder irgendein zement. alles, was darüber hinausgeht (composite, keramik, gold etc.) kostet extra.

ehem-user-02-08-2021-1033
23.12.2009, 10:30
Kann das sein, dass es bis vor ca. 10 Jahren anders war und man die Kunststofffüllungen "gratis" bekommen hat?
Oder sind Kunststofffüllungen nur bei Personen unter 18 Jahren kostenlos?

Muriel
23.12.2009, 12:58
müssen tut man gar nicht - der vertragszahnarzt ist verpflichtet, dir eine füllung anzubieten, die nach dem SGB 'ausreichend und wirtschaftlich' ist - in der regel amalgam oder irgendein zement. alles, was darüber hinausgeht (composite, keramik, gold etc.) kostet extra.

Ach, das scheint nur kein ZA zu wissen oder umzusetzen und mit dem Unwissen der Patienten zu spielen, wenn ich mir das so ansehe, was ich erlebe und von anderen höre. Sehr interessant.

Hoppla-Daisy
23.12.2009, 13:16
Dann ist mein Zahnarzt ein guter :-).

Er bietet mir alles an (außer Amalgam, das hat er nicht mehr im Programm) und sagt mir, was es dann kostet (oder eben nicht).

hennessy
23.12.2009, 13:36
Im Sozialgesetzbuch V steht ganz klar drin, was Sache ist und was unserer Laienspielgruppe in Berlin die Zahngesundheit der Bürger wert ist:
"Die Leistung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

Das sind die Vorgaben, nach denen wir (und auch Ihr Ärzte) unsere Kassen-Patienten behandeln müssen.
Alles, was darüber hinaus geht, muss der Patient selbst bezahlen.
So, nun wieder zurück zum Thema Kunststofffüllungen. Dabei muss man unterscheiden, ob die Füllung im Frontzahnbereich ist oder im Seitenzahnbereich.
Einfache Kst-Füllungen im Frontzahnbereich sind schon immer eine Kassenleistung gewesen. Aufwändigere Füllungen mit z.B. individueller Charakterisierung oder spezieller Farbgebung nicht.

Anders verhält sich die Sache im Seitenzahnbereich. Falls hier Kunststoff zur Anwendung gebracht werden soll, so geht dies weit über das Maß des Notwendigen hinaus. Deshalb spricht man auch nicht mehr von einer Füllung, sondern von einer Kauflächen-Restauration. Selbstverständlich hat der Patient nach wie vor das Recht, nach den Regularien des SGB V behandelt zu werden. Wünscht er eine darüber hinaus gehende Versorgung, so muss er die zusätzlichen Kosten selbst bezahlen. Bei diesen Kosten kann sich der Zahnarzt allerdings keinesfalls frei bewegen, sondern ist an die GOZ gebunden. Da bei der Erstellung der GOZ 1988 eine Kauflächen-Restauration mit Kunststoff jedoch noch gar nicht erfasst wurde, weil es dieses Verfahren noch nicht gab, muss eine sogenannte Analog-Berechnung erstellt werden. Die Kosten, die eine Amalgam- oder Zement-Füllung gekostet hätte, werden von der Gesamtsumme abgezogen und so bezahlt der Patient nur diejenigen Kosten, die über eine Kassen-Füllung hinaus gehen.