Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis



Seiten : 1 [2]

glücksdrache
28.12.2009, 16:14
Hallo,
mal ne kurze Frage. Von einigen Personalern hab ich gehört, daß man 1 Jahr Anspruch auf das Zeugnis hat, wenn man sich nicht meldet und 3 Jahre ,wenn man sich dazwischen mal beim Arbeitgeber meldet laut § 195 BGB
Warum wird hier immer von 6 Monaten gesprochen ?

Danke und bis dann,
Drache

abcd
28.12.2009, 17:02
Wie ist das eigentlich im umgekehrten Fall, wenn der Chef die Klinik verlässt mit den Zeugnissen für die zurückbleibenden Mitarbeiter, wenn diese eines gewünscht haben?

hennessy
28.12.2009, 17:13
Hallo,
mal ne kurze Frage. Von einigen Personalern hab ich gehört, daß man 1 Jahr Anspruch auf das Zeugnis hat, wenn man sich nicht meldet und 3 Jahre ,wenn man sich dazwischen mal beim Arbeitgeber meldet laut § 195 BGB
Warum wird hier immer von 6 Monaten gesprochen ?

Danke und bis dann,
Drache
Der o.a. Paragraf gibt eine allg. Verjährungsfrist für Ansprüche wider und dieser spricht von 30 Jahren. Trotzdem kann der Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses untergehen, wenn eine anwendbare Ausschlussfrist versäumt wird (wenn dies z.B. im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag erwähnt wird).
Desweiteren kann der Anspruch verwirkt sein, wenn der Arbeitnehmer den Anspruch nicht zeitgemäß geltend gemacht hat. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Zeitraum von 10 Monaten in einem Fall ausreichen lassen (in einem anderen Fall 2 Jahre!) Andere Gerichte waren jedoch der Meinung, dass bereits nach 6 Monaten der Grundsatz der Verwirkung erfüllt sei.
Der Gesetzgeber macht hier keine eindeutigen Aussagen.

Mein posting erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit und ist keinesfalls rechtsverbindlich.