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Eilika
23.12.2009, 09:29
Ich habe ein Problem mit einem ausstehenden Arbeitszeugnis. Die Situation ist folgende:
Ich hab von September 2008 bis Juni 2009, also 10 Monate, als Assistenzärztin in der Inneren Medizin einer deutschen Klinik gearbeitet. Dann habe ich weit vor fristgerecht gekündigt (im April, soweit ich mich erinnere). Bereits etwa drei Wochen vor Antritt meines Resturlaubes Mitte Juni habe ich bei der Sekretärin der Chefärztin nach meinem Arbeitszeugnis gefragt. Diese sagte mir, dass die Chefin jetzt in den Urlaub gehe, es danach dann gleich machen werde und ich es per Post erhalten werde. Habe da noch die Adresse meiner Eltern als Fixadresse hinterlegt. Dann hab ich da erstmal nicht mehr dran gedacht, Ende September hab ich dann eine Mail an meine Ex-Chefärztin geschrieben bezüglich des Zeugnisses. Diese antwortete mir, dass das Zeugnis bereits zur Gegenzeichnung beim ärztlichen Direktor sei. Auf eine weitere Nachfrage per Mail erhielt ich dann etwa 5 Wochen später keine Antwort. Ich habe dann Anfang November ein Einschreiben an den ärztlichen Direktor geschrieben. Als ich immer noch nichts gehört hatte, hab ich dessen Sekretärin letzte Woche Montag angerufen. Die versprach mir, sich drum zu kümmern und wenn ich nichts höre, soll ich diese Woche nochmals anrufen. Das hab ich gerade getan. Ergebnis: das Zeugnis ist noch nicht geschrieben. Die Sekretärin meiner Ex-Chefin redete dumm rum wie "Sie wissen ja, wie es hier ist... Urlaub, Krankheit, Fortbildungen etc. etc.". Mein Anliegen würde aber ganz oben auf dem Stapel liegen und bald bearbeitet werden.
Nun wollte ich einerseits mal fragen, wie da die rechtliche Grundlage ist. Ein Anrecht auf ein Zeugnis hat man, so weit ich weiss, 6 Monate lang. Die wären dann jetzt bald rum. Verlängert sich das, wenn man da zwischenzeitlich nachweislich nachfragt? Was wäre der nächste Schritt, wenn ich bis in - sagen wir mal - einem Monat immer noch nichts gehört habe? Was hab ich in der Hand?
Ich bilde mir ja ein, dass ich da keine schlechte Arbeit geleistet hab. Ich hab auch eigentlich immer recht positives Feedback von meiner Chefin und den OAs bekommen... und ich finde es extrem schade, dass das jetzt auf sowas rausläuft!!
Lg Eilika, die ihre Arbeit da in Zukunft einfach gern mit mehr als dem Wisch von der Verwaltung mit den Anstellungszeiten belegen würde...

WackenDoc
23.12.2009, 09:49
Hast du denn schon das Weiterbildungszeugnis? ODer meinst du das evtl.?
Ggf kann man seinen Unmut über die Verzögerung deutlicher machen. Personalrat ist grundsätzlich ein guter Ansprechpartner, die können auch noch mal Druck machen. Wenn alles andere nicht hilft, kann man sich auch an die Ärztekammer wenden.

Hab selber mal über ein Jahr auf ein Weiterbildungszeugnis warten müssen. Nach Einschalten des Personalrates, der den Chefarzt davon überzeugen konnte, dass ich über die Lage sehr "unglücklich" bin und mir weitere Schritte vorbehalten werde, falls es nicht klappt, hab ich es dann endlich bekommen.
War aber so ne Masche vom Abteilungsleiter, dass der sich nicht um sein Personal gekümmert hat und schon gar nicht AfA-Assis. Ich mein , so ein einfaches Weiterbildungszeugnis kann ja nicht so der große Aufwand sein. Letztendlich muss man doch nur die Daten des Assis ändern (lassen) und schauen mit welchem Schwerpunkt er eingesetzt war.

Hoppla-Daisy
23.12.2009, 09:52
Schnell die Fakten: Man hat Anrecht auf Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bis 6 Monate nach Ausscheiden. Wenn allerdings vorherigen Schreiben/Telefonaten/Mails keine Beachtung geschenkt wird, und man immer wieder vertröstet wird, dann verlängert sich meines Wissens die Frist, so dass der Anspruch nicht erlischt.

Allerdings sollte man zusehen, dass man hieb- und stichfeste Beweise hat, dass man das Zeugnis eingefordert hat, sollte es mal vor das Arbeitsgericht gehen.

Ich an deiner Stelle würde in einem Schreiben (höflich, aber bestimmt!) darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers eine Bringschuld des Arbeitgebers sei. Eine Frist darfst du ruhig setzen, denn die 6 Monate sind ja nun bald erreicht und somit ist der Arbeitgeber ja schon ziemlich an der Wand rechtlich gesehen.

Und dann noch den netten kleinen, aber meist wirksamen Satz hinschreiben:
"Sollte ich das Arbeitszeugnis nicht bis zum xx.xx.2010 erhalten haben, sähe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, was für beide Seiten unangenehm und vermeidbar wäre."

:-))

wildcoyote
23.12.2009, 16:48
Und dann noch den netten kleinen, aber meist wirksamen Satz hinschreiben:
"Sollte ich das Arbeitszeugnis nicht bis zum xx.xx.2010 erhalten haben, sähe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, was für beide Seiten unangenehm und vermeidbar wäre."

:-))

das ist ja grade nicht zu empfehlen...wenn man keine druckmittel hat dann sollte man die füße still halten. ich würd eher schreiben "für das problem wird es sicherlich eine lösung geben" bla bla :-meinung

Bille11
23.12.2009, 17:32
nun, man hat aber ein recht darauf, das dann in die hände seines anwaltes zu geben und dementsprechend würde ich diesen vermerk auch da rein bringen, wenn es kurz vor 6 M und nach einigen anrufen/nachfragen ist.

Evil
23.12.2009, 18:03
Vor einem Arbeitsgericht hat man da sicherlich gute Chancen; Füße stillhalten ist ja schön und gut, aber wenn es nötig ist, muß man auch mal auf den Tisch hauen, insofern würde ich durchaus rechtliche Schritte in Aussicht stellen.

wildcoyote
23.12.2009, 18:32
Und dann? Man verspielt damit die Chance auf ein gutes Arbeitszeugnis, die Zeit wird einem schon anerkannt (zur Not auch mit Anwalt)

Wie gesagt, ich denke dass man dadaurch etwas schlechtere Karten hat...und eine friedliche Lösung ist meist besser - ich würd mich mit meinem Chef auf keinen Fall anlegen - in ner kleinen Fachrichtung kennt jeder jeden und er hat seeeeehr viel Einfluß, ist in beihnahe allen Gremien usw. Das hieße dann bei jedem Kongress einen Lichtschwerterk(r)ampf - denn am am Anfang hat man ja eher ein Lichttaschenmesser....deswegen ja auch :-meinung

Hoppla-Daisy
23.12.2009, 18:44
Na, scheinst dich ja sehr gut auszukennen, wildcoyote ;-).

1. HAT man ein RECHT auf dieses Zeugnis.
2. HAT der AG die PFLICHT, eines innerhalb von 6 Monaten auszustellen.
3. Hat man mit einem zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausgestellten Zeugnis vor jedem Arbeitsgericht sehr gute Chancen, ein gutes zu erhalten. Glaub mir, ein schlechtes Zeugnis nach einer langen Einforderungsphase kommt bei keinem Arbeitsgericht gut an ;-).

Ich habe mal die Füße zu lange still gehalten. Mit dem Resultat, dass mein Recht auf ein Zeugnis letztlich dann erloschen war. Nicht sehr toll, das kann ich dir sagen!

Evil
23.12.2009, 19:14
ich würd mich mit meinem Chef auf keinen Fall anlegen
Das ist dann der Freifahrtschein und der Grund, warum viele Chefs noch immer meinen, sie seien ein kleiner Sonnenkönig.
Manchmal muß man eben auch mal Risiken eingehen und aufmucken, wenn man auf seine Kosten kommen will.

Ist nicht persönlich gemeint, coyote, aber es kann auf Dauer nicht gut gehen, den Schwanz einzukneifen. Ich sage nicht, daß man aus einer unterlegenen Position heraus dummdreist und unverschämt rumblaffen soll, das wäre im Gegenteil ausgesprochen dämlich.
In einer Situation wie der von Eilika jedoch ist eine höfliche aber bestimmte Aufforderung rechtens, und das weiß ein Chef normalerweise.

Hoppla-Daisy
23.12.2009, 19:21
Vor allem grenzt es an Unverfrorenheit, wenn zunächst behauptet wird, das Zeugnis sei schon geschrieben und müsse nur noch unterschrieben werden. Und dann erfährt man, dass dieses schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entspricht. Wenn sowas nicht Hinhaltetaktik ist, dann weiß ich es nicht!

Eilika
23.12.2009, 19:41
Also, ich habe mir das jetzt so gedacht... in zwei Tagen ist Weihnachten, dann ist Silvester, da gesteh ich der Frau ja sogar zu, dass sie anderes zu tun hat (Family mit Tochter, Enkelsohn und so weiter). Also gehe ich davon aus, dass sie Anfang Januar dazu kommen sollte. Wenn ich bis Ende Januar nichts gehört hab, dann erfolgt der entsprechende Brief...

wildcoyote
23.12.2009, 20:22
Das ist dann der Freifahrtschein und der Grund, warum viele Chefs noch immer meinen, sie seien ein kleiner Sonnenkönig.
Manchmal muß man eben auch mal Risiken eingehen und aufmucken, wenn man auf seine Kosten kommen will.

Ist nicht persönlich gemeint, coyote, aber es kann auf Dauer nicht gut gehen, den Schwanz einzukneifen. Ich sage nicht, daß man aus einer unterlegenen Position heraus dummdreist und unverschämt rumblaffen soll, das wäre im Gegenteil ausgesprochen dämlich.
In einer Situation wie der von Eilika jedoch ist eine höfliche aber bestimmte Aufforderung rechtens, und das weiß ein Chef normalerweise.

Hmm, eigentlich hatte ich mich bereits mit drei Arbeitgebern zerkracht (na gut, waren zwar Studentenjobs, waren aber alles Profs und son Zeugs) - hatte den Vorteil dass dies nicht in meiner Fachrichtung war, von dem Standpunkt her egal. Die Meinung sage ich den Leuten schon recht deutlich, das merkt man ja auch vielleicht an meinen Formulierungen :-wow. Dennoch - erst versuchen alles im Friedlichen zu belassen hat sich nun aus den o.g. Erfahrungen durchgesetzt, zumindest für mich.

Was halt blöd ist dass die meisten Gerichtssachen Ewigkeiten dauern und eine außergerichtliche Einigung so gut wie immer besser ist. Von daher fände ich "drohen" mit dem Anwalt irgendwie blöd. Nicht zuletzt weil diese Spezies in jeden Branchenbuch auch die meisten Seiten für sich beansprucht, egal in welcher Stadt man das Örtliche durchblättert...


Und ich würde immer wieder anrufen und am besten eine Art Frist aushandeln - das setzt die anderen nämlich unter Zugzwang, ist jedoch einfach diplomatischer. My 2c

teletubs
23.12.2009, 20:36
Bei mir hat es auch sage und schreibe ein ganzes Jahr gedauert! :-???

Sabbel
23.12.2009, 23:07
Darf man in DL in ein Arbeitszeugnis, das wörtlich ausformuliert ist, negatives schreiben? In Ö darf man das nicht, weil dir kein schlechtes Zeugnis ausgestellt werden darf... sicher, es finden sich dann diese doofen Floskeln... erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit, ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit, ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.... und so hat man auch eine Art Abstufung, aber nicht so offensichtlich.
Mich wundert a bissl, dass die Kliniken ned mehr an ihrem Ruf interessiert sind, denn der geht ja raus und erzählt von seinen Erfahrungen, und ich als Klinik will (sollte man meinen) zufriedene Abgänger. Der Wechsel muss ja ned beruflich bedingt sein, sprich so n **** Haus, kann auch privater Natur sein, was auch immer.
Du könntest dir auch selbst ein Arbeitszeugnis schreiben und dem KH zur Unterschrift vorlegen....*g* - nicht lachen, das ist schon vorgekommen... in den Alpen allerdings.

Solara
23.12.2009, 23:15
@ Sabbel


Du könntest dir auch selbst ein Arbeitszeugnis schreiben und dem KH zur Unterschrift vorlegen....*g* - nicht lachen, das ist schon vorgekommen... in den Alpen allerdings.

Gibt's auch hier (wobei ich zugegebenermaßen nicht auf Erfahrungen im ärztlichen Bereich zurückgreife, sondern im aussermedizinischen) - wäre vielleicht auch noch ne Alternative für Eilika.

Eine Klage vor dem Arbeitsgericht wegen schlechtem Zeugnis ist übrigens ausgesprochen häufig - und selbst wenn man tatsächlich Dreck am Stecken hätte muss es wohlwollend formuliert werden.

hennessy
24.12.2009, 10:17
... und selbst wenn man tatsächlich Dreck am Stecken hätte muss es wohlwollend formuliert werden.

genau so ist es. Und deshalb werden sogar eigene Kurse sowohl für das Verfassen eines AZ, als auch für das Lesen eines AZ angeboten. Eine Formulierung wie "... war bei den Kollegen sehr beliebt" heißt nichts anderes, als dass der scheidende Kollege eine Tratschtante war und sich für keine Peinlichkeit zu schade war. ;-)

John Silver
24.12.2009, 13:36
Man muss keine Kurse besuchen, alles Notwendige findet man auch im Internet.

Wichtig ist nicht nur das, was geschrieben ist, sondern vor allem das, was weggelassen wird. Beispiel: Eine Aussage wie "war bei Kollegen sehr beliebt" bedeutet mitnichten, dass die betreffende Person eine Quasselstrippe ist. Diese Aussage werden die meisten Personaler wörtlich nehmen. Das Negative an dieser Aussage ist das, was nicht erwähnt wurde, und das ist das Verhalten Vorgesetzten gegenüber. Was nicht erwähnt wird, wird grundsätzlich negativ bewertet; ergo wird jemand, in dessen Zeugnis der o.g. Satz steht, als respektlos gegenüber Vorgesetzten o.Ä. angesehen, und ein halbwegs guter Personaler wird einen Chef darauf hinweisen.

Wenn ein Zeugnis nachverhandelt wurde, wird meistens am Ende darauf verzichtet, das Bedauern über den Weggang des Arbeitnehmers, das Anführen vernünftiger Gründe für den Weggang, sowie Glückwünsche für die weitere berufliche Laufbahn zu äußern. Wenn diese Dinge nicht am Ende eines Zeugnisses stehen, wissen die betreffenden Personen, dass der alte Chef sich über den Weggang des Arbeitnehmers freut. Aber auch diesen Punkt kann man in die Nachverhandlungen miteinbeziehen.

Melon_Man
24.12.2009, 14:47
Ist alles sicher richtig was hier geäußert wurde, ich frage mich immer nur ob dass was evtl. in der Personalabteilung richtig ist, so auch für die von Chefärzten verfassten Zeugnisse gilt. Oft glaub ich hatt da jeder ein etwas anderen "Code". Demensprechend vorsichtig sollte imho mann bei der Bewertung von Zeugnissen sein.

Sabbel
24.12.2009, 15:20
Also ich hab mir von allen Famulaturen Zeugnisse sowie von meiner Arbeit im KH neben dem Studium schreiben lassen und festgestellt, das, was ich am Ende in der Hand hielt, war sehr ähnlich, egal ob es die Uni Innsbruck, Köln, Heidelberg oder auch Südafrika war. Alles, was ich am Ende in der Hand hielt war von ähnlicher Struktur, ähnliche Punkte aufgeführt beim Umgang mit Patienten, Mitarbeitern, Präsentation der Patienten beim Chef, ausgeführte Arbeiten mit einer Bewertung, meine Fähigkeiten, Lernfähigkeit und v.a. Lernwilligkeit, Interesse, Engagement ect. Und die abschließenden Worte mit dem "alles Gute für den weiteren Lebenswegs...-Bla". Insofern sind diese Zeugnisse gewissermaßen uniform.
Und wenn du nachher nicht nur ein Zeugnis hast, sondern eventuell ein zweites und dann dein Arbeitszeugnis und dieses wieder ähnlich wird, dann kann man schon was über dich rauslesen... was du in einer weiteren Bewerbung dazulegst, liegt an dir.
Aber John Silver hat schon recht, das was NICHT draufsteht kann durchaus sehr bedeutend sein, eben weil man nix negatives schreiben darf.

hennessy
25.12.2009, 10:38
.... Eine Aussage wie "war bei Kollegen sehr beliebt" bedeutet mitnichten, dass die betreffende Person eine Quasselstrippe ist. Diese Aussage werden die meisten Personaler wörtlich nehmen. ....

und genau das kommt eben darauf an. Wenn ansonsten nichts zum Verhalten des Mitarbeiters geschrieben wird, dann heißt es sehr wohl, dass er/sie eine Quasselstrippe ist. Eventuell sogar zusätzlich mit einem Alkoholproblem. Auch die Herrschaften in der Personalabteilung sind mitunter nicht sooooo fit im Lesen von versteckten Mitteilungen. Genauso auch die Ersteller eines AZ. Das artet manchmal in "Kleinkunst" aus. Vor allem, wenn eine Führungsperson beurteilt werden soll. Da kommt es auf jedes Wort und auch auf die Stellung des Wortes im Satz an. Oder auch auf die Nullstellen.
Wie Du ja auch bemerkt hast, ist es sehr bedeutend, wenn etwas weg gelassen wird oder verschlüsselt gesagt wird. Falls der Mitarbeiter beliebt war und dies der Chef auch im AZ ausdrücken will, so wird er sicher eine andere Formulierung wählen und dies auch deutlich ausführlicher erläutern.
Aber diese Floskeln sind nur Beispiele, die aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Wichtig ist der Gesamteindruck. Je kürzer das Zeugnis, umso negativer wird es allgemein gesehen.

Thema: Zeugnis selbst erstellen
Auch das ist möglich. Ebenso ein Ghostwriting. Ist auch rechtens. Wichtig ist dann jedoch, dass der Chef das Zeugnis aufmerksam durchliest und die Floskeln zu deuten versteht. Denn mit seiner Unterschrift wird das Zeugnis zum offiziellen Dokument.