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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Studium nach Dienst



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Robin06
07.01.2010, 19:23
Also...


Als Dienst gilt:
* ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
* ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
* ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst oder das Förderprogramm „Weltwärts“ , von mindestens sechsmonatiger Dauer,
* ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
* eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.


Du musst dein FSJ nicht als Dienst (im Sinne von Wehr-Ersatzdienst) anerkennen lassen. Es gilt für die ZVS als geleisteten Dienst, sobald du 6 Monate geleistet hast, Ende aus ;-)

Autolyse
07.01.2010, 19:58
[...]
So wie so: Es irritiert mich, dass man durch freiwillige (nicht wehrdienstabhaengige) Arbeit zurueckgestellt werden kann. Bei dieser Regelung geht es ja eigentlich nur und ausschliesslich darum, dass dem Wehrdienstpflichtigem nach § blah keine beruflichen Einschraenkungen durch seine erzwungene Ableistung des selbigen enststehen. Eine Frau, die ein FSJ macht, kann sich auf diesen Paragraphen nicht berufen!
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ein FSJ förderungswürdig ist(JFDG) und gewährt damit einen Nachteilsausgleich. Begründung: Die mit den vier Buchstaben.

leofgyth77
07.01.2010, 20:01
ja, fsj ist ein dienst, und das finde ich auch gut. auch wenns freiwillig ist, leisten die menschen ja wirklich nen dienst für die soziale umwelt.
und manche bekommen halt nen studienplatz, wollen aber diese erfahrung trotzdem noch zu ende machen.

Mr. Pink online
07.01.2010, 20:43
und manche bekommen halt nen studienplatz, wollen aber diese erfahrung trotzdem noch zu ende machen.

Spricht da jemand aus Erfahrung?! ;-)

leofgyth77
08.01.2010, 06:50
ooooch..vielleicht ein klitzekleines bisschen ;-)

Anna-C
08.01.2010, 14:11
also nachdem wir das FSJ / Dienstthema ja geklärt hätten^^ hab ich auch nochmal ne Frage:
angenommen ich bekomme zum SoSe 2010 eine Zusage, kann diesen Platz aber zum Sommer aufgrund von FSJ noch nicht annehmen, dann hab ich ja wie am anfang gesagt den Platz zum WS 2010 sicher. Kann ich mich dann aber zum WS 2010 gleichzeitig neben der erneuten Auswahl nach Dienst mich "normal" bewerben?
Mit guten TMS hätte man zum WS ja auch Chancen auf einen Platz an einer Uni, die zum sommer leider keine Plätze anbietet.

Robin06
08.01.2010, 14:27
Du kannst schon, aber dann vefällt dein Platz, der dir sicher war.

Mr. Pink online
08.01.2010, 14:43
bist du dir sicher? Ich denke mal der Platz verfällt nur wenn du woanders nen Platz bekommst. Bewerben kannst du dich ja trotzdem.

Anna-C
08.01.2010, 15:32
also so wie dus sagst Mr. Pink wärs natürlich besser, vllcht weiß jmd das sicher? :-))

konstantin
08.01.2010, 16:42
So weit ich das verstanden habe, kannst du dich entweder erneut bewerben (mit Anspruch auf einen vorher zugesagten Studienplatz), oder eben neu. Alternativ koenntest du dich zum WiSe neu bewerben, wuerdest du dann keinen Studienplatz kriegen, haettest du zum darauf folgenden SoSe immernoch Anspruch auf den dir ehemals zugesprochenen Studienplatz (zumindest steht es ja so in der Zusage).

Strodti
08.01.2010, 20:38
Ich dachte, dass man zur erneuten Auswahl nach Dienst, die Hochschule, an der man den Studienplatz hat, auf Ortspräferenz 1 setzen muss. Damit kannst du doch gar nicht woanders zugelassen werden (also wenn deine 1. OP erfüllt wird/erfüllt werden muss, werden OP 2-6 gar nicht mehr berücksichtigt).

Oder hab ich da einen Denkfehler drin?

Mr. Pink online
08.01.2010, 22:50
ne stimmt, aber wie gesagt, das gilt nur dann, wenn man erneuten Anspruch auf den Studienplatz erhebt. Das kann man ja theoretisch auch noch 2 Semester später und sich dazwischen woanders bewerben!

konstantin
09.01.2010, 08:38
Dazu mal eine andere Frage: Ich habe zum WS 09/10 einen Platz in Rostock ergattert, und jetzt wundere ich mich, ob ich sogar noch im WS 11/12 Anspruch auf diesen Platz haette?! In dem Bescheid ist ja von "den naechsten zwei Vergabeverfahren" die Rede, allerdings wird Rostock ja nur zum WiSe angeboten, demnach waere das zweite Vergabeverfahren fuer Humanmedizin in Rostock tatsaechlich das WiSe 11/12? Nicht, dass ich das vorhabe - ich moechte alsbald mit meinem Studium anfangen ;) - aber waere dem theoretisch so?

Mr. Pink online
09.01.2010, 09:37
den bescheid hast du ja von der zvs und die hat bis zum wise10/11 zwei vergabeverfahren!

stef1
09.01.2010, 19:30
Sofern man "zu Beginn oder während eines Dienstes" (darunter ist auch das FSJ zu fassen) eine Zusage für einen Studienplatz erhält, hat man in einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Dienstes (=FSJ) einen Anspruch auf erneute Auswahl. Das allerdings nur an der Hochschule, an der du vorher zugelassen wurdest.
Du könntest auch mal der ZVS eine E-Mail schreiben, falls du noch Fragen hast, mir haben die damals nämlich sehr schnell und gut geholfen ;)

leofgyth77
10.01.2010, 14:25
mir haben sie damals die falsche aussage gegeben und ich musste noch ein semester länger warten (:
kannst dich auch gern mit ner pn an mich wenden.