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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Studium nach Dienst



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ChaozMieze
05.01.2010, 14:22
Hallo!
Nachdem ich 2009 mein Abi gemacht habe,mache ich nun ein FSJ im Krankenhaus.
Es gibt ja die folgende Regelung:
Wenn man während des Dienstes eine Zulassung erhält, hat man nach Ende des Dienstes Anspruch auf diese Zulassung. Man bewirbt sich also nach einem Jahr erneut, schickt den Zulassungsbescheid mit ein und hat so bevorzugten Anspruch...
Wenn ich also jetzt zum Sommersemester eine Zulassung bekommen würde, könnte ich diese erst zum Sommersemester 2011 in Anspruch nehmen, da mein Dienst bis 31.7.10 geht und die Zulassung nur zum Sommersemester gültig ist.
Meine Frage ist jetzt, ob eine Bewerbung zum Wintersemester 2010/2011 diesen Anspruch aufheben würde oder sonst irgendwelche Nachteile hätte...

Es ist zwar eine ziemlich spezielle Frage, aber vielleicht hat ja irgendjemand genau diese Situation erlebt oder sich schon mal erkundigt...
Vielen Dank schon mal im Voraus!
LG

Mr. Pink online
05.01.2010, 14:45
du kannst auch schon zum wintersemester anfangen!

ChaozMieze
05.01.2010, 15:50
schon klar, aber dann ja nicht mit bevorzugter Zulassung, oder?
Und was passiert wenn ich zum SoSe einen Platz bekomme, den aber nicht nehme wegen des Dienstes, mich dann zum WiSe bewerbe und keinen bekomme...hab ich dann zum nächsten SoSe noch anspruch?

ludelron
05.01.2010, 16:04
mr pink hat doch grad gesagt,dass du natürlich auch direkt zum wintersemester anfangen kannst mit deiner zulassung!wo ist das problem?aber du kanns natürlich auch bis zum nächsten sommersemester warten und dann anfangen,und dich zum wintersemester normal bewerben,wär halt nur mega der unsinn ne;)

Mr. Pink online
05.01.2010, 16:04
doch du hast nach deinem Dienst Anspruch auf erneute Auswahl! Wenn dein Dienst zum Wintersemester endet, dann solltest du sogar zum Wintersemester anfangen!

schmuggelmaeuschen
05.01.2010, 16:09
also
ich steige zwar nicht ganz durch aber mal ein versuch...
Du davona aus einen Studiplatz im Sose zubekommen, kannst diesen wegen dienst nich annehmen.
Daher hast du vorrang der platz wird quasi "reserviert"
Jetzt möchtest du wissen ob du
1.) den platz nur an der Uni sicher hast und weil diese nur im SOse an fängt nur im SoSe anfangen kannst
2.) ob du schon im WiSe an einer anderen Uni studieren kannst

zu deiner letzten frage kann ich nur sagen, dass du falls es wirklich so ist, dass dein platz nur für das SoSe ist,geht auf keinen fall deinen Anspruchverlierst weil du im WiSe keinen bekommen hast...
Ich würd mich nach 7 WS langsam als ZVS "Checker" bezeichnen, zwar kann ich dir einen genauen Abschnitt nennen, aber ich nehme mal stark an, dass falls du nen PLatz wegen dienst nicht annehmen kannst dieser nicht Orts gebunden ist, sonst würden ja alle die nen platz an ner Uni haben die nur im WiSe anfangen ein Semester verlieren.

Allerdings ist es meines Wissens auch so, dass wenn du dich nach dem Dienst bewirbst und den Platz nicht annimmst, dein Anspruch erlischt...

Mr. Pink online
05.01.2010, 16:13
es gibt doch gar keine uni die nur zum SoSe anfängt, zumindest nicht für Medizin. Er kriegt den Platz also auch zum WiSe.

Medi2009
05.01.2010, 17:52
Wenn du im Dienst nen Platz bekommst , hast du 2 Semester lang Anspruch darauf. Selbst wenn du den Dienst über das Losverfahren bekommen hättest. Das heißt, wenn du jetzt im Sommer 2010 nen Platz bekommst, dann ist der Platz reserviert im Winter 10/11 und im Sommer 2011.

ChaozMieze
06.01.2010, 08:45
Vielen Dank für eure Antworten!
Die Dame, die bei uns in der Schule die Studienberatung gemacht hat, hat uns das so erklärt, dass wenn man den Platz zum SoSe bekommt, den Anspruch auch erst zum nächsten SoSe nach Dienst geltend machen kann und nicht zum WiSe...
Aber wenn ihr damit eure Erfahrungen gemacht habt und meint, dass das geht, bin ich beruhigt :)
Nochmal vielen Dank!:-)

Medi2009
06.01.2010, 14:02
Hat nichts mit Erfahrung zu tun, es steht so auf der ZVS Seite. Und wenn dir das nicht reicht, dann kannste anrufen und dir das bestätigen lassen.

schmuggelmaeuschen
06.01.2010, 16:57
ups stimmt hab soweit gar nicht gedacht...

konstantin
06.01.2010, 18:30
ChaozMieze: Aus deinem Namen entnehme ich mal, dass du weiblich bist? Waere dem so, dann leistest du ueberhaupt keinen Dienst! Das Freiwillige Soziale Jahr ist nur dann ein Dienst, wenn er als Wehrersatzdienst gewertet wird! Wenn du weiblichen Geschlechts bist, dann gilt fuer dich weder die allgemeine Wehrpflicht, noch wird dein FSJ als Wehrersatzdienst gewertet. Du hast daher keinen Anspruch auf die erneute Auswahl in den naechsten zwei Semestern, diesen haben naemlich nur die Wehrdienst- bzw. Wehrersatzdienstleistenden, die ansonsten in ihrem beruflichen Vorankommen eingeschraenkt waeren (sie haben naemlich nicht die wahl - sie müssen dienen).

Alles gute trotzdem,
- konstantin

Mr. Pink online
06.01.2010, 18:59
gutes Argument ... wenn TO tatsächlich weiblich ist

Autolyse
07.01.2010, 00:31
ChaozMieze: Aus deinem Namen entnehme ich mal, dass du weiblich bist? Waere dem so, dann leistest du ueberhaupt keinen Dienst! Das Freiwillige Soziale Jahr ist nur dann ein Dienst, wenn er als Wehrersatzdienst gewertet wird! Wenn du weiblichen Geschlechts bist, dann gilt fuer dich weder die allgemeine Wehrpflicht, noch wird dein FSJ als Wehrersatzdienst gewertet. Du hast daher keinen Anspruch auf die erneute Auswahl in den naechsten zwei Semestern, diesen haben naemlich nur die Wehrdienst- bzw. Wehrersatzdienstleistenden, die ansonsten in ihrem beruflichen Vorankommen eingeschraenkt waeren (sie haben naemlich nicht die wahl - sie müssen dienen).

Alles gute trotzdem,
- konstantin
Quatsch.
Die Tatsache der Wahlfreiheit begründet keinen Ausschluss von der bevorzugten Wiederauswahl(es wäre auch nicht mit höherrangigem Recht vereinbar). Siehe dazu Merkblatt 6.

konstantin
07.01.2010, 09:29
Nach wie vor: Dienst heisst Wehr- bzw. Wehrersatzdienst. Ein FSJ ist per se kein Wehrersatzdienst, wird aber bei wehrpflichtigen Maennern durch Sonderantrag (!) als solcher genehmigt! Eine Frau kann keinen Wehrersatzdienst leisten, und demnach das FSJ auch nicht als 'Dienst' anerkennen lassen.

Strodti
07.01.2010, 09:37
Ich habe mir mal das Merkblatt 6 durchgelesen (Danke für den Tipp, Autolyse). Auf den angehängten Bescheinigungen sind explizit auch Soldatinnen und bei Freiwilligendiensten auch Frauen erwähnt. Denke schon, dass Frauen mit Freiwilligendiensten oder Dienst bei der Bundeswehr Anspruch auf erneute Zulassung haben.

Merkblatt M06 (http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M06a.pdf)

konstantin
07.01.2010, 09:53
Wow... okay, das haette ich jetzt echt nicht gedacht. Dann revidiere ich selbstredend meine vorherigen Aussagen. ;-)

Mr. Pink online
07.01.2010, 10:01
Eine Frau kann keinen Wehrersatzdienst leisten, und demnach das FSJ auch nicht als 'Dienst' anerkennen lassen.

Eben. Geht ja auch nicht darum, das FSJ als Dienst anerkennen zu lassen, sondern nur um die Zurückstellung des Studienplatzes. Als geleisteter "Dienst" zählt das natürlich nicht.

Autolyse
07.01.2010, 13:36
Eben. Geht ja auch nicht darum, das FSJ als Dienst anerkennen zu lassen, sondern nur um die Zurückstellung des Studienplatzes. Als geleisteter "Dienst" zählt das natürlich nicht.
Darauf würde ich nicht wetten, zum einen wird das durch die Publikationen der ZVS nicht ausgeschlossen und wäre nur eine logische Fortsetzung von § 11 II 2f des Wehrpflichtgesetzes.

konstantin
07.01.2010, 17:41
"Geht ja auch nicht darum, das FSJ als Dienst anerkennen zu lassen, sondern nur um die Zurückstellung des Studienplatzes."

Der Zulassungsbescheid bezieht sich hinsichtlich der Zurueckstellung explizit auf 'Dienst'. Wenn es nicht irgendwelche Zusaetze gibt, die nicht auf dem Zulassungsbescheid stehen, dann ist es eben doch wichtig, das FSJ als Dienst anerkennen zu lassen.

So wie so: Es irritiert mich, dass man durch freiwillige (nicht wehrdienstabhaengige) Arbeit zurueckgestellt werden kann. Bei dieser Regelung geht es ja eigentlich nur und ausschliesslich darum, dass dem Wehrdienstpflichtigem nach § blah keine beruflichen Einschraenkungen durch seine erzwungene Ableistung des selbigen enststehen. Eine Frau, die ein FSJ macht, kann sich auf diesen Paragraphen nicht berufen!