PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Und wieder einmal: Einbürgerung



expredator
09.01.2010, 09:57
Hallo liebe Kollegen,

ich bin im 1. klinischen Semester und Nicht-EU-Bürger. Ich bin hier geboren, habe hier Abitur gemacht und studiere auch hier. Seit langer Zeit denke ich an eine Einbürgerung, jedoch, was mich bisher davon abgehalten hat: die Bundeswehr. In meinem Heimatland gibt es nur den Wehrdienst und den musste ich nicht machen, weil ich studieren wollte. Nun kriege ich so ja die Approbation nicht. Die möchte ich schon eher als eine befristete Berufserlaubnis. Vielleicht gibt es einige unter euch, die die selben Fragen, möglicherweise auch bereits mit Antworten, haben wie ich.

Meine Grundfrage ist: Was tun? Man kann ja bis 28 eingezogen werden und ich bin wohl mit 26 fertig mit dem Studium und nach dem Studium möchte ich direkt arbeiten und nicht bei der Bundeswehr sein oder irgendwo Zivi schieben. Zumal ich ja noch heiraten will. Aber ohne dt. Staatsbürgerschaft geht das nun auch nicht. Die brauche ich zwingend. Nun habe ich gelesen, dass man als Nicht-EU-Bürger auch die Approbation erhalten kann, es sei aber eine "Ermessensentscheidung" und ich möchte es nicht von der Laune eines Sachbearbeiters abhängig machen geschweige denn überhaupt es riskieren, dass es letztlich doch nicht klappt und ich dann ohne dt. Staatsbürgerschaft und Approbation da stehe. Und in meinem Fall dauert die Einbürgerung wohl 1-2 Jahre, weil mein Heimatland ziemlich langsam arbeitet....

Gibt es einige unter euch, die in letzter Zeit dasselbe erlebt haben ? Kann ich denn mich irgendwie mit dem Einzug absichern ? Also dass sie mich nicht mehr einziehen ? Darum geht es mir eigentlich hauptsächlich. Naja, das will ich auch nicht riskieren, dass sie mich eben in den 2 Jahren zwischen 26 und 28 Jahren noch einziehen könnten, auch wenn es immer heißt, es sei sehr unwahrscheinlich. Ich möchte kein Risiko eingehen.

Danke für eine Antworten bereits im Voraus. Ich hoffe, dass wir zu einem zufriedenstellenden Ende kommen :)


Gruß und schönes Wochenende weiterhin

PhysikumIchKomme
09.01.2010, 23:06
Das würde mich jetzt aber auch interessieren! Bin ebenfalls Nicht-EU-Bürgerin. Heißt das, man könnte mir die Approbation nur aufgrund meiner Staatsangehörigkeit verweigern?

SuperSonic
10.01.2010, 09:43
Heißt das, man könnte mir die Approbation nur aufgrund meiner Staatsangehörigkeit verweigern?
Der Konjunktiv ist hier fehl am Platz (man wird sie dir und allen anderen Nicht-EU-Bürgern verweigern). Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur Deutsche und andere EU-Staatsangehörige die Approbation als Arzt bekommen können (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BÄO). Alle anderen bekommen lediglich eine befristete Berufserlaubnis (§ 10 BÄO).



Man kann ja bis 28 eingezogen werden
Wie kommst du auf diese Zahl? Zum Grundwehrdienst kann man in aller Regel nur bis zum 23. Lebensjahr verpflichtet werden. Davon gibt es Ausnahmen mit den Altersgrenzen 25, 30 und 32. Ärzte können dabei möglicherweise aufgrund ihrer besonderen Qualifikation bis zum 32. Lebensjahr eingezogen werden, "wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden" (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WPflG). :-nix

Jedenfalls ist es angesichts der Musterungs- und Einberufungspraxis der letzten Jahre extrem unwahrscheinlich, dass man zu einem späteren Zeitpunkt doch noch "ran muss"!


Zumal ich ja noch heiraten will. Aber ohne dt. Staatsbürgerschaft geht das nun auch nicht. Die brauche ich zwingend.
Also heiraten kannst du auch als Ausländer! :-)) ;-)
Das hätte auch zur Folge, dass du vom Wehrdienst auf Antrag befreit werden könntest (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 WPflG).



Nun habe ich gelesen, dass man als Nicht-EU-Bürger auch die Approbation erhalten kann
Das ist nur in besonderen Einzelfällen (§ 3 Abs. 3 BÄO) möglich, darauf würde ich mich wirklich nicht verlassen...



Und in meinem Fall dauert die Einbürgerung wohl 1-2 Jahre, weil mein Heimatland ziemlich langsam arbeitet....
Ist (leider) nicht ungewöhnlich.
Kannst du aber überhaupt ausgebürgert werden, bevor du den Wehrdienst in deinem "Heimatland" abgeleistet hast? Ich nicht.



Gibt es einige unter euch, die in letzter Zeit dasselbe erlebt haben ? Kann ich denn mich irgendwie mit dem Einzug absichern ? Also dass sie mich nicht mehr einziehen ? Darum geht es mir eigentlich hauptsächlich. Naja, das will ich auch nicht riskieren, dass sie mich eben in den 2 Jahren zwischen 26 und 28 Jahren noch einziehen könnten, auch wenn es immer heißt, es sei sehr unwahrscheinlich. Ich möchte kein Risiko eingehen.
Heirate und/oder sorge für ein Kind, das ist die wohl risikoärmste Absicherung im Hinblick auf Einberufung zum Wehrdienst...


Mein Rat: Stelle den Einbürgerungsantrag auf jeden Fall und lieber heute als morgen, denn das ganze Prozedere kann sich wie in meinem Fall über 2,5 Jahre hinziehen (und wird sicher noch Monate dauern :-kotz ).

Muriel
10.01.2010, 12:11
Von welchen Heimatländern redet Ihr eigentlich? Nur so aus Interesse :-)

PhysikumIchKomme
10.01.2010, 17:30
Oooh, danke für die vielen Infos! Dann muss ich ja auch sobald wie möglich einen Antrag auf Einbürgerung stellen...

@Muriel: Ich besitze die türkische Staatsangehörigkeit :)

Muriel
10.01.2010, 17:31
Was genau dauert denn eigentlich so lange daran? Einfach laaaaaaaaaaaaaaangsames Arbeiten oder braucht man solch Unmengen an Krams, so dass es so lange dauert, bis man alles zusammen hat. Als Bildungsinländer muss man doch sicherlich nicht so alberne Dinge wie einen Sprachtest machen, oder?

SuperSonic
10.01.2010, 22:54
Was genau dauert denn eigentlich so lange daran?

Zum einen sind die Sachbearbeiter in den Einbürgerungsbehörden mit den vielen Anträgen, die gestellt werden, überlastet. So kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass ein Antrag erst mal eine Weile irgendwo Staub sammelt, bevor er bearbeitet wird. Dann müssen Anfragen an diverse Behörden und Institutionen gestellt werden (Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Justiz etc.), die wiederum eine gewisse Zeit für die Bearbeitung benötigen. Bei grünem Licht bekommt man nach mehreren Monaten (bei mir hat's 4 Monate gedauert, kann aber auch 6 Monate dauern) eine Einbürgerungszusicherung, mit der man bei seinen "Heimatbehörden" die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragen muss (sofern man Nicht-EU-Bürger ist). Das ist meistens der Teil des ganzen Prozederes, der sich am längsten hinzieht. Wenn man die benötigten Dokumente nicht "vor Ort" beschafft, sondern über das Konsulat, dauert es noch mal Monate länger.
Wenn man endlich die Ausbürgerungsbescheinigung in Händen hält und den Einbürgerungsbehörden vorlegt, müssen alle Überprüfungen von vorne durchgeführt werden, was wiederum einige Monate dauern kann (wahrscheinlich etwa so lang wie die Erteilung der Einbügerungszusicherung). Doch damit nicht genug: Manche Einbürgerungsbehörden überreichen die Einbürgerungsurkunde nur in feierlichem Rahmen - und das nicht einmal pro Woche, sondern vielleicht einmal im Monat... und schwupps sind zwei, drei Jahre vergangen, bis man endlich Deutscher ist!

Sehr frustrierend, wenn man hier geboren wurde und aufgewachsen ist.



Als Bildungsinländer muss man doch sicherlich nicht so alberne Dinge wie einen Sprachtest machen, oder?

Nein, die Sprachkenntnisse kann man auch mit Schulzeugnissen nachweisen. Und wenn man einen deutschen Hauptschul- oder höheren Schulabschluss hat, bleibt einem auch der Einbürgerungstest erspart... Nicht aber, wenn man stattdessen nur ein deutsches Hochschulzeugnis besitzt! :-))

Muriel
11.01.2010, 08:17
Hilfe! Ich glaube, ich bin sehr froh, die Staatsbürgerschaft zu haben, die ich auch haben möchte :-D

SuperSonic
11.01.2010, 18:10
Ja, du darfst sehr froh darüber sein! :-D