Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Vorstrafe?
---edit --- hat sich erledigt
Da würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen. Vorstrafen, die nicht im allgemeinen Führungszeugnis (nur im behördlichen) stehen darf man vielleicht unter den Tisch fallen lassen (?) oder ggf. abwarten bis die Einträge gelöscht werden (kann dauern).
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