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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Vorstrafe?



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gandalf26
18.01.2010, 19:39
Hallo,

ich studiere grad Medizin im 7. Sem. und mach mir jetzt doch Sorgen:

ich wurde im Mai 2000 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe wegen Verstoß gegen das BtMG verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung verhängt (3 Jahre).

Jetzt meine Sorge:
bekomme ich unter diesen Umständen überhaupt eine Approbation? Oder eine Anstellung?
Ich habe schon vorm Studium als MTA an einer Uni gearbeitet, die hatten auch schon ein Führungszeugnis verlangt. Damals musste mein Chef unterschreiben, dass ich nicht mit BtM in Berührung kommen würde. Als Arzt gibt es solche Stellen wohl gar nicht (?), so dass ich trotzdem eine Approbation bekommen könnte?

Wie lange sind solche Strafen im Auszug des Bundeszentralregisters eingetragen?

Bevor ich einen Anwalt frage, hoffe ich, dass mir hier schonmal jemand eine Richtung weisen kann.

Danke schonmal

gandalf

THawk
18.01.2010, 19:46
Hast du schonmal hier geschaut? http://www.bundesjustizamt.de/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html

Stromer
18.01.2010, 20:07
Kommt auf die Schwere des Deliktes an, aber ein Eintrag wird je nach Relevanz nach 3 bis x Jahren gelöscht.
Ich würde zu deinem alten Anwalt gehen und nachfragen, wie er das sieht. Jeder andere müsste dir die Frage auch beantworten können.

Aus dem Führungszeugnis wird es jedenfalls relativ rasch getilgt. Anders sieht es mit dem Bundeszentralregister aus. DAS jedoch darf nur der Bundesstaatsanwalt einsehen. Behörden, private Einrichtungen oder Personen und auch die Polizei dürfen diese Daten nicht abfragen.

Wenn du es jetzt ruhig angehen lässt und dich regelkonform verhältst, wirds sicher klappen.

lg

gandalf26
18.01.2010, 22:06
Danke für die Antworten.

@THawk: hab mal auf deinen Link geklickt. Demnach wird mein Delikt erst nach 15 Jahren aus dem Zentralregister gelöscht! Ein Führungszeugnis, das ich mal 2002 beantragt hab war aber ohne Eintrag.

@Stromer: Um meine Approbation zu bekommen muss ich ja einen Antrag bei meiner Landesbehörde stellen.
Nach §32 Abs. 3 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister steht mein Delikt nicht im Führungszeugnis der Belegart "O", das die zuständige Landesbehörde dafür von mir will.
Jetzt steht aber im Antrag für die Approbation folgender Passus unter "Angaben zur Zuverlässigkeit":
"Ich versichere, dass ich mich bisher keiner Straftaten schuldig gemacht habe, aus denen sich ein belastender Eintrag in das Bundeszentralregister ergeben kann." Den Punkt kann ich ja nicht ohne zu lügen ankreuzen. Und laut Gesetz dürfen die obersten Landes- und Bundesbehörden einen uneingeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister holen.
Das heißt unterm Strich, dass ich zwar das Staatsexamen ablegen darf, weil die nur ein normals Führungszeugnis von mir wollen, ich aber dann nicht als Arzt arbeiten darf, mangels Approbation.

PANIK!!! hätt ich mich mal besser vorm Studium schlau gemacht!

Wie seht ihr das jetzt?

HILFE!

Hellequin
18.01.2010, 22:46
Am besten mal von einem Juristen beraten lassen, der sich damit auskennt. Der wird dir da sicher eine definitivere Antwort geben können.

Ulle
19.01.2010, 07:02
"Ich versichere, dass ich mich bisher keiner Straftaten schuldig gemacht habe, aus denen sich ein belastender Eintrag in das Bundeszentralregister ergeben kann."
Bedeutet aber nicht, dass Du keine Approbation bekommst, wenn Du das Kreuz nicht machen kannst, sondern dass man es wahrscheinlich erst im einzelnen prüfen muss. Wobei 18 Monate Freiheitsstrafe nicht verhängt werden, wenn man mit einem Joint in der Tasche erwischt wird...

Anwalt und zuständige Behörden fragen. Das kostet doch nur einen Telefonanruf. Das Resultat würde mich aber auch interessieren.

gandalf26
19.01.2010, 10:14
Hab grad beim zuständigen Landesprüfungsamt angerufen. Die sagten auch schon, wie ich es befürchtet hab, dass bis 90 Tagessätze wohl kein Problem wären. Darüber hinaus würden die Akten vom Amtsgericht angefordert und der Einzelfall geprüft. Ich hätte dann auch Gelegenheit persönlich Stellung zu nehmen.

Hab auch schon bei einem Anwalt angerufen, der war leider grad beschäftigt, ruft mich hoffentlich gleich zurück.

Werd dann nochmal posten, was der gesagt hat.

gandalf26
19.01.2010, 11:30
Hab jetzt auch mit nem Anwalt telefoniert. Er sagte, dass das wahrscheinlich kein Grund ist, mir die Approbation zu verwehren, da es ja auch schon 10 Jahre her ist. Allerdings hatte er diese Konstellation noch nicht. Er vertritt Ärzte, die schon eine Approbation haben, wenn sie ihnen aberkannt werden soll. Aber er ruft für mich beim Landesprüfungsamt an und klärt das erstmal anonym. Kostet mich natürlich ne Stange Geld, aber was solls...

Fürs erste bin ich bisschen beruhigt, aber jetzt kommt die Zeit des Wartens bis Freitag zum Termin.

danke für eure Antworten.

Muriel
19.01.2010, 13:08
Wenn es schon zehn Jahre her ist, das Ganze nach 15 Jahren erlischt und Du erst im vierten Semester bist, hättest Du doch eh maximal ein Jahr nach Beendigung des Studiums zu überbrücken. Das bekommt man doch hin.

Mbali
19.01.2010, 13:27
Hallo,

ich studiere grad Medizin im 7. Sem. und mach mir jetzt doch Sorgen:


gandalf

;-) ..

Muriel
19.01.2010, 13:49
Ok, ich war nach dem Profil gegangen ;-)

FirebirdUSA
05.02.2010, 08:19
Außerdem müsste er es trotzdem angeben. Du gibst ja eine eidestatliche Erklärung ab das du noch kein Strafverfahren hattest, oder trügt mich da meine Erinnerung?

KriZzy
06.02.2010, 00:18
ich vermute du wurdest nicht als jugendlicher verurteilt? da steht ja etwas von einer schnelleren entfernung aus dem register...

Justizia
06.02.2010, 07:18
Hallo Gandalf26!
Nun, wenn ich das richtig sehe ist die Bewährungszeit im Jahre 2003 abgelaufen. Die Tat selbst ist 10 Jahre her, wenn Du im Jahr 2000 verurteilst wurdest. Natürlich wird dies in Deinem Führungszeugnis (Jungejunge 18 Monate - das war aber dann nicht das 1. Mal - naja geht schnell -ich weiss). Aber es dürfte Dich wohl nicht daran hindert, die Approbation zu bekommen. Zu dem Zeitpunkt als das unterschrieben werden musste, dass Du nicht mit Btms in Kontakt kommst, war das noch innerhalb der Bewährungszeit? Dürfte eigentlich nicht.
Man geht ja davon aus, dass der Dilenquent nach verbüsster Strafe - in Deinem Fall nach Ablauf der Bewährungszeit - resozialisiert ist ;-) demnach wäre es nicht folgerichtig wenn man Dir nun, nachdem bei Dir die Bewährungszeit abgelaufen ist die Approbation verweigert. Darf eigentlich nicht sein. Ich weiss leider so jetzt nicht auf Anhieb, wann das Führungszeugnis wieder "sauber" ist. Du müsstest Dich vielleicht mal erkundigen oder recherchieren, ob und wann Du einen Anspruch auf Löschung der Eintragung in das Führungszeugnis hast. Ich bin keine Strafrechtsspezialistin aber vielleicht kennst Du einen/eine.
Viel Erfolg und weiterhin alles Gute!

Dr_deeds
14.05.2014, 18:50
Hey, wie ist es denn dann weitergegangen in deinem Fall? Gab es Probleme bei der Aprobation?? Bitte um Antwort!

Coxy-Baby
14.05.2014, 19:50
Gandalf war seit nem Jahr nicht mehr hier .......

Dr_deeds
15.05.2014, 08:07
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Gibt es Ärzte hier, die eine Vorstrafe hatten bei der Approbation?

Nurbanu
15.05.2014, 09:34
Na, was hast du denn auf dem Kerbholz?

Dr_deeds
15.05.2014, 09:54
nicht ich, aber mein Sohn.
Er studiert Medizin und macht sich nun Sorgen.
- Vorstrafe wegen Körperverletzung

Coxy-Baby
16.05.2014, 15:02
Und wie hoch war die Strafe des "Sohns"?