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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwischen Examen und erster Stelle: was ist nötig?



trubadix
19.01.2010, 17:05
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der ich sonst nicht viel gefunden habe.

Also ich schreibe im April Examen, bin dann offiziell Ende Juni fertig. Ich bin über meine Eltern, die beide Beamte sind, privat mit Beihilfe krankenversichert.

Am 1. Juli bin ich dann ja kein Student mehr, also nciht mehr in der Ausbildung und daher nicht mehr beihilfeberechtigt, oder?

Kann ich dann im Anschluss sofort in ne gesetzliche Kasse? Aber dann in einen nicht Studententarif?

Muss ich mich dann arbeitslos melden?

Im Prinzip weiß ich nicht wie ich die 2-3 Monate rechtlich überbrücken muss. Was für einen Status besitze ich, wo muss ich mich für was ummelden usw.
Damit ich ordentlich Krankenversichert bin und das alles geordnete Bahnen geht.

Vielen Dank

lara162
19.01.2010, 17:45
Zum Thema Krankenkasse: war auch immer privat bei meinen Eltern versichert. Unser Versicherungstyp hat mir gesagt, dass wir die Krankenkasse (privat) zwischen Examen und Arbeitsbeginn (waren bei mir immerhin 6 Monate) auf Beihilfebasis weiter laufen lassen, also alles wie gehabt. Hätte ich in der Zeit eine ärztliche Behandlung/Krankenhausaufenthalt nötig gehabt, hätten wir die private Krankenversicherung dann durch einen Anruf auf den Vollbeitrag umgestellt. War aber nicht nötig.

In die gesetzliche musst du dann erst mit Antritt der neuen Stelle wechseln. Ich habe meine alte private Versicherung in dem Zuge in Anwartschaft und statioäre Zusatzversicherung umgewandelt.

Arbeitslos habe ich mich nicht gemeldet. Den Aufwand war mir die wenige Zeit nicht wert. Ich glaube du kannst zwar Zuschüsse zur Bewerbung und Co. beantragen, aber wenn du finanziell nicht drauf angewiesen bist, würde ich den Akt nicht machen.

neroxita
19.01.2010, 18:13
du kannst auch einfach noch ein promotionssemester anhängen. da bekommt man, zumindest in würzburg, die studiengebühren zurück. und dann hast du in aller ruhe bis oktober zeit, dich um alles zu kümmern. gerade wenn man nachem examen noch ins ausland will, ist das die einfachste lösung. und arbeitslos braucht man sich auch nicht sofort zu melden.
zumal ja viele nach dem examen noch was für die dr.arbeit tun und sei es nur dir verteidigung inklusive vorbereitung.

Kathi.86
25.04.2012, 04:01
Hallo,

ich hab auch noch eine Frage zu der Zeit zwischen Examen und 1. Stelle.
Weiß jemand wie das mit einem Studentenjob ist? Eine Freundin meinte, dass man die Approbation nicht beantragen darf, solange man noch seinem Studentenjob nachgehen möchte. Weiß da jemand mehr?
Ich mache im Mai meine mündliche Prüfung, bin dieses Semester noch als Studentin eingeschrieben und habe vor im Oktober meine erste Stelle anzufangen. Dazwischen wollte ich gern etwas reisen und Doktorarbeit schreiben. Doch dafür brauche ich Geld und wollte noch meinen Studentenjob im Uniklinikum weiter machen. Kann ich dann einfach meine Approbation erst später beantragen?
Ab wann genau ist man offiziell kein Student mehr?

Ich hoffe jemand weiß da etwas besser Bescheid, denn im Netz hab ich bis jetzt auch noch nichts brauchbares gefunden. Danke!

Lieben Gruß
Kathi

SuperSonic
25.04.2012, 06:53
Der Studentenstatus ist nicht hinderlich für die Approbation, man denke nur an die angehenden MKG-Chirurgen, die nach dem HM-Studium als approbierte Ärzte ZM studieren.

Du bist offiziell kein Student mehr, wenn dich die Uni aufgrund bestandener Abschlussprüfung exmatrikuliert... oft geschieht das erst zum Semesterende, außer man beantragt die sofortige Exmatrikulation.

Kathi.86
27.04.2012, 11:12
Hallo nochmal,

danke für die Antwort. Ich meinte das ganze aber eher versicherungstechnisch. Kann ich dann bis Ende des Semesters noch meinem Studentenjob (ca 600-700€/Monat) mit den gleichen Konditionen nachgehen? Oder muss ich dann irgendwo mehr Versicherung (KV + RV) bezahlen? Gibt es irgendeinen Unterschied hinsichtlich der Versicherung, ob ich nur die Prüfung bestanden habe (aber noch keine Approbation (beantragt) habe) oder schon die Approbation in den Händen halte?

Lieben Gruß
Kathi

Blauer Engel
28.04.2012, 18:16
Hallo nochmal,

danke für die Antwort. Ich meinte das ganze aber eher versicherungstechnisch. Kann ich dann bis Ende des Semesters noch meinem Studentenjob (ca 600-700€/Monat) mit den gleichen Konditionen nachgehen? Oder muss ich dann irgendwo mehr Versicherung (KV + RV) bezahlen? Gibt es irgendeinen Unterschied hinsichtlich der Versicherung, ob ich nur die Prüfung bestanden habe (aber noch keine Approbation (beantragt) habe) oder schon die Approbation in den Händen halte?

Lieben Gruß
Kathi

Du kannst bei Deiner Versicherung (KV) ja nur einen Studentenstatus haben, wenn Du noch Student bist. Mit Abschluss des Examens wird die Uni dich aber automatisch (spätestens zum Semesterende exmatrikulieren). Da ist es egal, ob Du die Approbation beantragt hast oder nicht. Da zählt alleine die abgeschlossene mündliche und schrifltiche Prüfungsleistung.
Du kannst in gewissen Umständen weiter als Student eingeschrieben bleiben, wenn Du ein sog. Promotionssemester anhängst oder ein neues zweites Studium anfängst. Aber sonst endet leider Deine Zeit als Student mit dem Ende des Sommersemesters im September. Du bist aber bei Einreichung der Approbation nicht verpflichtet dich automatisch sofort zu exmatrikulieren.
Aus meiner eigenen Uni kenne ich das, dass das Studierendensekretariat einigen Studenten erzählt hat, man müsste sich automatisch am mündlichen Prüfungstag exmatrikulieren. Das ist aber falsch. Du kannst im Grunde sogar eine Stelle ab Juli beginnen und trotzdem dich regulär als Studentin zum Semesterende (September) exmatrikulieren.
Für deine Versicherung (KV) bist Du dann in dem Beispiel aber natürlich ab Juli nicht mehr Studentin sondern zahlst als normaler Arbeitgeber Deinen AG-Anteil an der KV.

Also, die Approbation an sich hat nichts mit dem Studentenstatus zu tun. Du bist Studentin bis Semesterende. Dein Versicherungsstatus ändert sich erst, wenn Du einen Arbeitsvertrag in einer Klinik unterschreibst und Du als normaler Arbeitnehmer arbeitest.

Kathi.86
30.04.2012, 14:41
Dankeschön!

ehem-user-19-08-2021-1408
06.09.2015, 16:16
Ich häng mich mal hier dran als privat Versicherter.
Diesen November habe ich mein mündliches Examen und beende wohl damit mein Studium. Immatrikuliert bin ich jedoch bis 31.03.

Angenommen ich fange zum 01.01. eine Stelle irgendwo an, was muss man tun, um in der PKV zu bleiben, in der ich jetzt bin?
Möchte ungerne in die GKV, da ich aktuell in einem der alten günstigen nicht-Unisex Tarife bin.
Die Grenze für die PKV liegt ja aktuell bei 55,000€ p.a. und die erreicht man nicht mal an der UniKlinik mit dem 2016er Tarif.

Kann man beim ersten Arbeitsvertrag irgendwelche Überstunden fix machen, um nachzuweisen, dass man mehr als diese 40h/Woche arbeiten wird? Hat jemand sowas schon mal gemacht nach Studiumsende?

Evil
06.09.2015, 19:20
Was soll das bringen? Solang Du unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht und angestellt bist, kommst Du wieder in die GKV, ohne Ausnahme. Da ändern auch Überstunden nix dran.
Frag lieber Deine Versicherung, ob Du Deinen jetzigen Tarif in eine Anwartschaft umwandeln kannst.

ehem-user-19-08-2021-1408
06.09.2015, 19:27
Danke für deinen Beitrag.
Was das bringt? Ich spare etwas Geld bei der Krankenversicherung.
Anwartschaft ist klar.

Das Problem ist nur, dass bei einer 40h die Grenze nicht überschreite.
Da in der Klinik jedoch sehr häufig Dienste anfallen, würde ich aber retrospektiv doch genug verdienen für die PKV.

Daher meine Frage, ob man die Überstunden irgendwie vor Arbeitsantritt mit in die Gehaltsberechnung einbeziehen kann, um nicht in die GKV zu rutschen.
Aus diesem Grund wollte ich wissen, ob es jemand im Forum hier geschafft hat bzw in der gleichen Situation war

Evil
06.09.2015, 19:54
Es bringt Dir nichts, glaube mir. Die Versicherungen interessieren sich nicht für irgendwelche vielleicht auftretenden Überstunden, sondern entweder für das Gehalt, was Du in den letzten 3 Jahren in diesem Job verdient hast (zählt für Dich als Anfänger nicht), oder für das, was Du laut Tarifvertrag garantiert verdienen wirst. Überstunden können logischerweise nicht schriftlich garantiert werden, zumal auch nicht garantiert ist, daß sie ausbezahlt und nicht in Freizeit abgegolten werden.

ehem-user-19-08-2021-1408
06.09.2015, 21:44
OK, danke für die Infos. Dann muss man wohl das eine Jahr durch .... :(