PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RA-Ausbildung - Kein Abitur - Neue Regelungen



sebastian85
20.01.2010, 22:16
Hi,

Ich wollte mal hören ob sich für den RA (ohne Abitur) neue Möglichkeiten für die Bewerbung zum Studium durch die neuen Gesetze ergeben.

Der Link hier: http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAkQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fernuni-hagen.de%2Fimperia%2Fmd%2Fcontent%2Fstudium%2Frech tsgrundlagen%2Fzup_beschluss_kmk_vom_06.03.2009.pd f&rct=j&q=beschluss+2009+hochschulzugangsberechtigung&ei=nXFXS6_wE53UmgPFkYCKAw&usg=AFQjCNFC8-tMFqPzcQzAsWPJ17mW4ZK5PQ&sig2=H56zAeZ25560gVQ8MvJ9jA

In welchem Fall könnte man auf 1.5 zurückgreifen?
Könnte man so als RA eine Fortbildung machen?! Welche?! Um dann direkt die Hochschulzugangsberechtigung ohne weitere Prüfung zu bekommen? Wie ein Meister z.b. auch?

Strodti
20.01.2010, 22:19
Beim Rettungsassistenten sind mir keine entsprechenden Abschlüsse bekannt. In der Pflege ist es häufig die Fachkrankenpflegeweiterbildung. Diese neuen Regelungen sind (glaub ich) noch nicht wirklich erprobt und bisher war es Sache der Landesregierungen, welche Abschlüsse welchen Zugang (oder Zugang zu einer Zulassungsprüfung) erlauben. Erkundige dich am besten bei der Landesschulbehörde.