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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezept- Privatadresse oder Arbeitsstellen-Adresse?



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Sebastian Schneider
23.01.2010, 10:08
gesagt wird viel...;-)

Also gilt das definitiv für Privatrezepte nicht?

Relaxometrie
23.01.2010, 10:11
gesagt wird viel...;-)
Das ist richtig. Aber durch erneutes Nachfragen im gleichen Forum wirst Du keine andere, oder zumindest keine verlässlichere Antwort bekommen.
Frag bei der zuständigen Zahnärztekammer oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung nach, oder such Dir die Paragraphen schwarz auf weiß.

lara162
23.01.2010, 14:03
Zahnärzte dürfen echt Rezepte über alle Medikamente ausstellen?! Hätte ich ja nicht gedacht...kann mir ja nicht vorstellen, dass die Medikamentenlehre dort im Studium derart weit gefächert ist.

Da hätte ich mir ja auch von meinem KFO Vater jahrelang Pille und Co. ausstellen lassen können (ich glaube der weiß davon aber selbst nichts).
Ich habe bisher auch noch von keinen rezeptausstellenden Zahnärzten (abgesehen von Ibu und Co. nach kleinen Eingriffen) gehört. Liegt aber vllt auch daran dass ich sozusagen immer familienintern betreut wurde.

hennessy
23.01.2010, 15:37
Zahnärzte dürfen echt Rezepte über alle Medikamente ausstellen?! Hätte ich ja nicht gedacht...kann mir ja nicht vorstellen, dass die Medikamentenlehre dort im Studium derart weit gefächert ist.

Da hätte ich mir ja auch von meinem KFO Vater jahrelang Pille und Co. ausstellen lassen können (ich glaube der weiß davon aber selbst nichts).
Ich habe bisher auch noch von keinen rezeptausstellenden Zahnärzten (abgesehen von Ibu und Co. nach kleinen Eingriffen) gehört. Liegt aber vllt auch daran dass ich sozusagen immer familienintern betreut wurde.
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung wird zwar der ZA nicht expressis verbis eingeschränkt, sehr wohl aber im Zahnheilkundegesetz. Darin wird die zahnärztliche Tätigkeit als "Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten" definiert. Die Verordnung von z.B. "Pille" ist durch die zahnärztliche Approbation nicht abgedeckt, somit darf dies nicht verordnet werden und der Apotheker darf es auch laut Apothekenbetriebsordnung nicht ausgeben. Egal, ob Kassen- oder Privatrezept.

hennessy
23.01.2010, 16:10
noch was zum Ausstellen von Privatrezepten:
§ 12 BO bestimmt, dass der Arzt an die GOÄ gebunden ist, wenn er Privatpatienten behandelt. Nur Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf der Arzt das Honorar ganz oder teilweise erlassen.

Das heißt, Ihr müsst ein Honorar verlangen, wenn Ihr ein Privatrezept ausstellt. :-) Wenn nicht, so ist das ein Verstoß gegen die Berufspflicht und kann eine Warnung, einen Verweis oder eine Geldbuße bis zu 50.000,- € zur Folge haben.

Ausserdem stellt das Ausstellen eines Privatrezeptes eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit dar. Also empfielt es sich, dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen. I.d.R. wird es kein Problem geben.

Ophtalmoplegie
23.01.2010, 17:23
Nochmal zum Thema Arztsuche im Internet.
Also hier in MV kann man einfach auf der Seite der ÄK nach allen gemeldeten Ärzten suchen...

http://www.aek-mv.de/arztsuche/

Weiß ja nicht, wie es in den anderen BL so aussieht...

Sebastian Schneider
23.01.2010, 18:38
Zahnärzte verschreiben aber sehr wohl die Pille etc.. Ich kenne etliche, die das seit Jahrzehnten ohne Probleme machen.
Auch Morphine, Benzodiazepine etc. kein Thema.

Wir hatten 1 Jahr lang Pharmakologie-Vorlesung mit Anwesenheitspflicht und hatten auch im Staatsexamen nochmal eine Pharmakologie-Prüfung.

Einzige Einschränkung ist laut unserem Pharma-Professor Methadon zur Heroin-Substitution.

Ein operativ tätiger Zahnarzt/Oralchirurg muss auch mal Schmerzmittel gegen stärkste Schmerzen etc. verschreiben können. Grosse Ops, Tumore, grosse Zysten, Abszesse betreffen das Gebiet der "Zahnärzte"(eigdl. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde).
Das ist in der Zahn-Mund-Kieferheilkunde garantiert eher Bedarf als bei einem Augenarzt oder Psychiater.

Aber das muss doch eigdl. alles irgendwo schriftlich festgehalten sein, oder?

Kann der Zahnarzt denn z.B. die Pille oder eine Kortikoid-Creme mit seinem Arztausweis für sich selber in der Apotheke holen?

Wäre doch wohl lächerlich, wenn er dafür zum Hausarzt dackeln müsste!

Sebastian Schneider
28.01.2010, 11:52
4711










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Pherenike
28.01.2010, 18:30
Ein Arzt darf grundsätzlich nur (auch privat) innerhalb seines Fachgebiets verschrieben - das ergibt sich aus der Approbation und ist nicht in der AMVV festgelegt.

Also ein Tierarzt nur für Tiere, der Humanmediziner nur für Menschen und der Zahnarzt nur was in seinen Bereich fällt und dazu zählt die Pille zum Beispiel nicht!

Als Zahnarzt darfst du also Antibiotika, LA, Schmerzmittel (allerdings BTMs mit best. Einschränkungen was Höchstmengen und ähnliches angeht) und ähnliches verschreiben.Der Übergang ist allerdings fließend.

Kassenrezepte können sogar nur innerhalb des Fachgebiets ausgestellt werden, aber da meckert später die KV.


Also hier in MV kann man einfach auf der Seite der ÄK nach allen gemeldeten Ärzten suchen...


Aber da sind doch auch nur die niedergelassenen aufgeführt, oder?

Sebastian Schneider
29.01.2010, 06:44
Hab mich jetzt nochmal weiter informiert-> Auch fachbereichsfremde Medikamente scheinen kein Thema zu sein auf Privatrezept.

Mit dem Arztausweis für Eigenbedarf erst recht nicht.


Danke an alle!

Ophtalmoplegie
30.01.2010, 00:06
Aber da sind doch auch nur die niedergelassenen aufgeführt, oder?

Nee, ich z.B. find mich da auch wieder... :-nix

Peter_1
31.01.2010, 10:52
Zahnärzte verschreiben aber sehr wohl die Pille etc.. Ich kenne etliche, die das seit Jahrzehnten ohne Probleme machen.
Auch Morphine, Benzodiazepine etc. kein Thema.

Wir hatten 1 Jahr lang Pharmakologie-Vorlesung mit Anwesenheitspflicht und hatten auch im Staatsexamen nochmal eine Pharmakologie-Prüfung.

Einzige Einschränkung ist laut unserem Pharma-Professor Methadon zur Heroin-Substitution.

Ein operativ tätiger Zahnarzt/Oralchirurg muss auch mal Schmerzmittel gegen stärkste Schmerzen etc. verschreiben können. Grosse Ops, Tumore, grosse Zysten, Abszesse betreffen das Gebiet der "Zahnärzte"(eigdl. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde).
Das ist in der Zahn-Mund-Kieferheilkunde garantiert eher Bedarf als bei einem Augenarzt oder Psychiater.

Aber das muss doch eigdl. alles irgendwo schriftlich festgehalten sein, oder?

Kann der Zahnarzt denn z.B. die Pille oder eine Kortikoid-Creme mit seinem Arztausweis für sich selber in der Apotheke holen?

Wäre doch wohl lächerlich, wenn er dafür zum Hausarzt dackeln müsste!

Moin Sebastian, erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem bestandenen Examen. Ich fasse Dein Posting mal so auf, dass es in der Freude der dazugewonnenen Rechte geschrieben ist. Natürlich kannst du als Zahnarzt alle möglichen Privatrezepte ausstellen, wo kein Kläger, da kein Richter. Erst recht kannst du mit deinem Arztausweis an Dir selber alle möglichen Medikamente ausprobieren. Ehrlich gesagt nutzt einem aber die Pharmavorlesung nur bedingt was um mit Medikamenten verantwortungsvoll umzugehen! Dazu braucht es dann doch etwas Berufserfahrung und die erwirbt man halt in seinem Gebiet. Alles andere wäre dann zumindest als fahrlässig aufzufassen. Wenn etwas passieren sollte musst Du Dich als Zahnarzt, oder auch als Arzt frisch von der Uni ziemlich warm anziehen, falls Du irgendwem Rezepte ausgestellt hast ohne wirklich zu wissen was Du da tust und um zu wissen was man tut reicht die Pharmavorlesung gewiss nicht! Ich denke auch bei 10 Jahren Berufserfahrung als z.B. Zahnarzt, Augenarzt, oder Facharzt für Biochemie wirds schwer vor Gericht eine Rechtfertigung zu finden wenn man der Nachbarin die Pille verschreibt und die an einer Lungenembolie stirbt weil man die Kontraindikationen nicht bedacht hat! Klar Ärzte sind wir alle, seine persönlichen Grenzen sollte man dann aber als Arzt doch kennen. Ich denke Dir ging es aber ums Prinzip, dass Du theoretisch unbeschränkt bist in Deinen Verschreibungen, klar dass stimmt, so lange nichts passiert.

Schnatti
31.01.2010, 18:41
Hallo,

es geht hierbei nicht um "darf, schwer wird's aber bei Prüfung im haftungsrechtlichen Fall" - es geht hierbei um die Kenntnis des eigenen Horizontes. Und dabei nicht um den selbst eingeschätzten Horizont, der dafür weit genug sein mag, sondern um den staatlich anerkannten Horizont in Form der Approbation als *Zahn*mediziner.

Du hast als solcher KEINE rechtliche Grundlage für das Ausstellen eines Privatrezeptes über die Pille.

http://www.zaek-nr.de/pdf/termine_news/aktuelle_mitteilungen/rezeptierung_durch_zahnaerzte.pdf

No offense meant!

Gruß,
Schnatti

Sebastian Schneider
01.02.2010, 12:15
Ja in der Theorie sollte man sich auf seinen Fachbereich beschränken.
In der Praxis sieht das aber wirklich anders aus.

Die Beschränkung auf seinen Fachbereich bezieht sich aber nur auf die Verschreibung und nicht auf das was man selber mit dem Arztausweis holen darf, oder?


Wie siehts denn mit der Adresse auf dem Privatrezept-Block aus?

Ist das jetzt ok, wenn man da die Privatadresse nimmt?

FirebirdUSA
01.02.2010, 13:54
Ja Privatadresse ist okay.

Sebastian Schneider
01.02.2010, 19:04
Und bei persönlichem Besuch in der Apotheke ist es kein Problem z.B. die Pille zu bekommen?

Oder gilt die Fachbereichsbeschränkung generell auch für die eigene Person als Arzt?

lara162
01.02.2010, 21:28
Bist du jetzt Arzt oder Zahnarzt?
Irgendwie steige ich durch die Diskussion langsam nicht mehr durch...

Logo
01.02.2010, 21:31
Ja in der Theorie sollte man sich auf seinen Fachbereich beschränken.
In der Praxis sieht das aber wirklich anders aus.


Kann es sein, daß du "Praxis" und "Grauzone" ein bißchen durcheinander wirfst?

Gruß LOGO

EDIT: Er ist Zahnarzt. Vielleicht will seine Freundin ja die Pille haben...?! "Wozu hast du denn studiert Schatzi?!!" ;-)

horsedoc
02.02.2010, 06:48
Und bei persönlichem Besuch in der Apotheke ist es kein Problem z.B. die Pille zu bekommen?

Oder gilt die Fachbereichsbeschränkung generell auch für die eigene Person als Arzt?

die gilt noch nicht mal beim Tierarzt ;-)
lg

Sebastian Schneider
02.02.2010, 12:33
Na dann...