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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium oder Wartezeit???



Justizia
22.01.2010, 07:08
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage - die sich mir stellt, weil ich über einen Beitrag hier im Forum "gestolpert" bin.
Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen (Jura), dann ist es doch so, dass ich mich über die Zweistudienquote bewerbe und NICHT etwa über die Wartezeit ??? Ich hab das mal so vorausgesetzt - habe aber hier irgendwo gelesen in einem Betrag Wartezeit oder Zweitsudienquote...
Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt

pottmed
22.01.2010, 07:11
Wenn Du in Deutschland bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen hast, was bei Jura der Fall sein sollte, dann kommt für dich nur die Zweitstudienbewerber-Quote in Betracht.

Justizia
22.01.2010, 07:24
Dachte ich mir, das kann ich dann knicken.. dann gibt es für mich nur noch das Losverfahren...
Danke Dir für die schnelle Antwort!

Muriel
22.01.2010, 09:09
Wirst Du als Juraabsolventin, die selbst mit einem super guten Examen ja kaum was Besseres als eine 3 haben dürfte, eigentlich in den gleichen Pott geschmissen wie die Biologen, die mit 1,5 schon seeeeeeeeeeehr schlecht sind? Wenn ja, und ich fürchte es, verkehrte Welt...

pottmed
22.01.2010, 09:29
Ja, genauso ist es leider....

Justizia
22.01.2010, 09:54
jawoll - is so - naja, man sollte sich ja eigentlich auch entscheiden, ob man jurist oder mediziner werden will - konnte ich nur leider nich - weil ich spätzünderin bin - aber stimmt - ne drei - also nen vollbefriedigend ist bei uns schon selten.

dipidolo
22.01.2010, 10:03
@Justizia: Du kommst aber nur in das Losverfahren wenn du die benötigte Messzahl erreichst, oder nicht?! Und selbst dann sind die Chancen auf einen Studienplatz eher mau... :-(

pottmed
22.01.2010, 10:08
Nein, am Losverfahren kann jeder teilnehmen.

Ulle
22.01.2010, 10:15
Also besondere berufliche Gründe konstruieren - halte ich für eher erfolgsversprechend als das Losverfahren.

pottmed
22.01.2010, 10:18
Hmm, genau, wie wäre es z.B. mit Medizinrecht ? Machst Du irgendwas in der Richtung ?

Justizia
22.01.2010, 13:24
nee, berufliche Gründe sind das so nicht - hab mich schon erkundigt, ich krieg für die Begründung einen Punkt - den kriegen alle - und damit war es das. Von Jura zu Medizin ist ein ganz klarer Berufswechsel, dafür gibt es keine Gründe - also keine die für die ZVS von Bedeutung sind. Leider.