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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufserlaubnis für (noch)NICHT-EU Ausländer



world_hold_on
25.01.2010, 22:14
Hallo an alle....

ich bin in Deutschland aufgewachsen, bin nicht-EU-Ausländer, habe mein Medizinstudium im nicht-EU-Ausland abgeschlossen, hier auch ein Jahr AiP gemacht und Staatsexamen abgeschlossen. Ich würde jetzt gerne in Deutschland (Oberbayern) eine Weiterbildung machen....

Ich habe schon tausende von Internetseiten durchgelesen und das meiste weiß ich schon, nur eine Sache nicht:

1) Muss ich mich erst um eine Stelle bewerben, und DANACH eine Berufserlaubnis beantragen, oder erst die Berufserlaubnis und dann die Stelle????

Mir scheint es dass ich keine BE bekomme ohne eine Stellenzusage, und auch keine Stelle ohne eine BE??? Circulus viciosus.....

Ich wäre um jegliche Antwort außerirdisch, transzendental, wahnsinnig dankbar... :-))

gnuff
25.01.2010, 23:01
In der Regel gibt es fuer solche Probleme nur eine Lösung: Anrufen & fragen...
Da hast Du dann eine definitive Aussage, in Foren wird ja doch meistens ziemlich viel gemutmasst...

Deine Ansprechpartner in Bayern findest Du hier:

Adressen Approbationsbehörden (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Approbationsbehoerden20090831a.pdf)

Viel Glueck!

Albaner
25.01.2010, 23:47
Auf jeden Fall, zunächst Stellenzusage und dann der Rest. So war es bei mir. Die Bezirksregierung prüft dann die sogenannte ärztliche Versorgung der jeweiligen Abteilung und gibt dir Bescheid. Bei der Stellensituation dürfte allerdings kein Problem sein, wobei du in Bayern mit mehr Bürokratie rechnen musst. Eins ist wichtig: Die Klinik die dich einstellen will, muss Druck auf die Bezirksregierung ausüben damit die Dinge schneller vom Tisch gehen.

Espressa
26.01.2010, 12:28
...Änderung der Staatsangehörigkeit?
...eine/n Deutsche/n heiraten?

könnte helfen.

gnuff
26.01.2010, 12:49
...Änderung der Staatsangehörigkeit?
...eine/n Deutsche/n heiraten?

könnte helfen.

... aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass das Studium im Nicht-EU-Ausland stattgefunden hat. Wenn ich in Japan (Mongolei, Brasilien, Elfenbeinkueste, whatever...) studiert hätte, muesste ich ja auch den gleichen Weg gehen um eine deutsche Berufserlaubnis zu bekommen, da hilft die Staatsangehörigkeit wenig.