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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergriffe> Folge schwere psychische Erkrankung> Folge Verlust des Studiums



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Jürgen_W
26.01.2010, 20:54
Hallo :
Ich bin neu hier, lese hier das Forum seit langer Zeit.
Das Problem ist einwenig komplex. Ich versuche es kurz zu schildern. Mal sehen, ob es gelingt.

Ein Student (med) wird Opfer schwerer persönlicher Übergriffe (sexuelle Gewalt), als Folge der Übergriffe wird der Student schwer psychisch krank.
Der Student hatte vorher keine sexuellen Erfahrungen, niemals in seinem Leben!, Grund dazu ist, dass der Student unter Leistenhoden bis zum 14.Lebensjahr leidet und die Hoden (eigentlich beide Geschlechtsorgane) kein Wachstum erfahren haben, gar kein Wachstum.
Die Genitalien sind wie bei einem Baby geblieben.
Diese sexuelle Gewalt war seine erste sexuelle Erfahrung, sein ERSTES MAL, unter anderem war aus diesem Grund die Verarbeitung nicht möglich.
Wegen der psychischen Folgen hat er sein Studium verloren.

Er hat mit viel Mühe wieder „Fuß gefasst“ und will sein Studium wieder aufnehmen und es absolvieren.

Frage an das Forum: hätte der Student eine Chance vor Gericht seinen Studienplatz (sein Studium) wieder zu bekommen?
Gegen die Übergriffe könnte er sich nicht währen, die Übergriffe kann man so beschreiben:
Man wird auf der Strasse mit Pistole überfallen: Hände Hoch, Geld her oder ich schieße!!!

Was denkt ihr?
Danke
Jürgen

Coxy-Baby
26.01.2010, 21:05
Hallo und Willkommen im Board,

Wegen was sollte man denn die Uni verklagen??
Hat der Betroffene schon irgendwelche Leistungen in der Tasche ??
Zwangsgeext oder was ist passiert??

Hoffe es geht NICHT um Dich.

Grüße

Jürgen_W
26.01.2010, 21:09
Wegen was sollte man denn die Uni verklagen??
Hat der Betroffene schon irgendwelche Leistungen in der Tasche ??
Zwangsgeext oder was ist passiert??

Ja, er hat alle Leistungen von Physikum und die beiden Ersten klinischen Semester nach alter AO. Diese Scheine und Zeugnise hat er komplett.

Die Frage mit Zwangsex ist einwenig schwer zu beantworten, Ja und Nein, würde ich sagen.

Die Uni wollte ihn nicht mehr rückmelden lassen, mit der Auflage, er solle in einem andren Bundesland studieren. Das ist sozusagen, eine Vereinbarung zwischen Fakultät und dem Studeten, als der Geistige Zustand am Boden, Nein, im Keller war.

Feuerblick
26.01.2010, 21:12
Und warum bewirbt er sich dann nicht entsprechend dieser Vereinbarung mit den bereits gemachten Scheinen an einer anderen Uni? Ich glaube nicht, dass sich da vor Gericht irgendetwas erstreiten lässt. Interessant wäre auch, ob die Uni ihn exmatrikuliert hat oder er sich selbst... sprich: Was steht auf der Exmatrikulationsbescheinigung?

Coxy-Baby
26.01.2010, 21:14
Naja im Exmatrikulations-Bescheid (zumindestens an unserer Uni) steht nen Ex-Grund da
gibts so Ex-Grund wegen endgültiden Nichtbestehens oder Sonstige Gründe, was steht da??
Ansonsten könnte man sich ja an einer anderen Uni für ein höheres Fachsemester bewerben.... (gilt die alte AO überhaupt noch??)

EDIT: Da war Feuerblick schneller.....

Jürgen_W
26.01.2010, 21:15
Und warum bewirbt er sich dann nicht entsprechend dieser Vereinbarung mit den bereits gemachten Scheinen an einer anderen Uni? Ich glaube nicht, dass sich da vor Gericht irgendetwas erstreiten lässt. Interessant wäre auch, ob die Uni ihn exmatrikuliert hat oder er sich selbst... sprich: Was steht auf der Exmatrikulationsbescheinigung?

Er hat sich beworben, war zwecklos, weil die anderen Unis sagen, wieso studierst du an deiner alten Uni.

Es gibt keine Exma-Bescheinigung, weil sie zurückgenommen worden ist, nachdem diese Vereinbarung getroffen worden ist.

Coxy-Baby
26.01.2010, 21:16
Wenn du nicht eingeschrieben bist kriegst du ne Ex-Bescheinigung basta.

Jürgen_W
26.01.2010, 21:17
Naja im Exmatrikulations-Bescheid (zumindestens an unserer Uni) steht nen Ex-Grund da
gibts so Ex-Grund wegen endgültiden Nichtbestehens oder Sonstige Gründe, was steht da??
Ansonsten könnte man sich ja an einer anderen Uni für ein höheres Fachsemester bewerben.... (gilt die alte AO überhaupt noch??)

EDIT: Da war Feuerblick schneller.....

Die Exma-Bescheinigung wurde zurück genommen, so wollte man ihm entgegen kommen.

Die anderen Unis haben die Bewerbungen abgelehnt.

Ja, die Zeugnise der alten AO sind gültig.

Jürgen_W
26.01.2010, 21:18
Wenn du nicht eingeschrieben bist kriegst du ne Ex-Bescheinigung basta.

Diese Ex-bescheinigung sollte ich kriegen, dann hat die Fakultät es aber zurück genommen. Deswegen jetzt so ein Schwebezustand: weder eingeschrieben noch exmatrikuliert.

Coxy-Baby
26.01.2010, 21:19
Also, wenn du nicht mehr studierst kriegst du ja eine Ex-Bescheinigung und die brauchst du auch um so mal zum Beispiel bei der Rentenkasse Studienzeiten nachweisen zu können.
Desweiteren kannst du dich nicht an einer anderen Uni einschreiben wenn du keine Ex-Bescheinigung hast, da du sie bei der Neuimma brauchst.....

Feuerblick
26.01.2010, 21:19
Verstehe ich nicht. Ohne Exmatrikulationsbescheinigung ist er nicht offiziell exmatrikuliert. Dann sollte er das tun und sich danach woanders bewerben. ODER die Uni lässt ihn weiterstudieren. Ansonsten ist diese "Vereinbarung" doch ziemlicher Kokolores...

Jürgen_W
26.01.2010, 21:21
Also, wenn du nicht mehr studierst kriegst du ja eine Ex-Bescheinigung und die brauchst du auch um so mal zum Beispiel bei der Rentenkasse Studienzeiten nachweisen zu können.
Desweiteren kannst du dich nicht an einer anderen Uni einschreiben wenn du keine Ex-Bescheinigung hast, da du sie bei der Neuimma brauchst.....

Genau, das ist die Schwebelage. Eine Bescheinigung gibt es nicht ! siw wurde an dem Tag der Exmatrikulation zurück genommen und die Auflage erteilt, bewirb dich woanders.

Coxy-Baby
26.01.2010, 21:23
Genau, das ist die Schwebelage. Eine Bescheinigung gibt es nicht ! siw wurde an dem Tag der Exmatrikulation zurück genommen und die Auflage erteilt, bewirb dich woanders.

Wenn Keule jetzt ins Studentensekretariat geht und sagt: Hallo hier bin ich, welchen Status habe ich?
Dann müssen die Tanten ja was antworten und das kann nur binär sein,
entweder immatrikuliert oder geext..

Feuerblick
26.01.2010, 21:23
Tja, dann eben woanders bewerben... Wobei ich mich exmatrikulieren würde. Was soll dieser Schwebezustand denn besser machen???? Ist doch Käse...

Jürgen_W
26.01.2010, 21:24
Verstehe ich nicht. Ohne Exmatrikulationsbescheinigung ist er nicht offiziell exmatrikuliert. Dann sollte er das tun und sich danach woanders bewerben. ODER die Uni lässt ihn weiterstudieren. Ansonsten ist diese "Vereinbarung" doch ziemlicher Kokolores...

Ja ! Richtig!

Es ist so schade, dass die Gründe für diese Lage keine Rolle spielen (Übergriffe). sie sind auch hier einfach in den Hintergrund geraten.
Der Student ist ein sehr Guter, Abi-Note EINS, fleissig, weil er das Studium als Ausgleich für seine Erkrankung (Leistenhoden bis zum 14.) sieht.

Jürgen_W
26.01.2010, 21:25
Tja, dann eben woanders bewerben... Wobei ich mich exmatrikulieren würde. Was soll dieser Schwebezustand denn besser machen???? Ist doch Käse...

Der Schwebezustand ist eine Hoffnung !

Espressa
26.01.2010, 21:26
Was tut da der Kryptorchismus zur Sache? Verstehe nicht ganz.

Jürgen_W
26.01.2010, 21:26
Wenn Keule jetzt ins Studentensekretariat geht und sagt: Hallo hier bin ich, welchen Status habe ich?
Dann müssen die Tanten ja was antworten und das kann nur binär sein,
entweder immatrikuliert oder geext..

Ja, das ist eine Überlegung.

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26.01.2010, 21:27
Ich behaupte mal:
Keine Uni der Welt kann verweigern dich zu exen. Du bist ein mündiger & selbstbestimmter Mensch.
Nimm dir Rechtsbeistand, lass dich exen, bewirb dich mit deinen Zeugnissen an einer anderen Uni. Fertig.

@ Espressa: "Kryptorchismus" solle die sexuelle Unbedarftheit & die damit verbundene zusätzl. Traumatisierung beim Übergriff erklären, nehme ich an...

EDIT: Hab ich wohl mißverstanden... Egal. Wurde ja nun erklärt...

Feuerblick
26.01.2010, 21:28
Was hat das mit diesen ominösen Übergriffen zu tun? Der Student war gesundheitlich offensichtlich nicht in der Lage, sein Studium fortzuführen. Entweder er wird deshalb beurlaubt oder exmatrikuliert... oder exmatrikuliert sich selbst. Diese merkwürdige Vereinbarung ist doch etwas, was überhaupt nicht möglich ist. Du kannst nur immatrikuliert oder exmatrikuliert sein. "Schwebe" gibts nicht, denn dann könntest du ja weiterstudieren, weil man dir netterweise entgegen gekommen wäre und dich nicht geext hätte. Insofern: Ab zum Studienbüro oder sogar zum Studiendekan und diese höchst merkwürdige Regelung nochmal ganz genau besprechen... Und wenn das nix bringt: Offiziell exmatrikulieren und woanders bewerben für ein höheres Fachsemester...