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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eine Frage der Ehre... oder des Geldes?



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airmaria
01.02.2010, 19:29
erneut gibt es eine cd im angebot, diesmal nicht aus liechtenstein, sondern aus der schweiz.
frankreich hat bereits gekauft, deutschland möchte kaufen:

kosten: ca. 2,5 mio eus
gegenwert: ca. 100 mio eus?
verkäufer: ein datenklauer
die daten: steuerhinterzieher

das hört sich zunächst nach klarem kauf an: deutlicher gewinn... und dann trifft es noch die bösen reichen! so weit so gut!

wo ist der haken? da gibt es so ein unschönes wort in der deutschen rechtsprechung: hehlerei! bereits der versuch ist strafbar!

allerdings bezieht sich die hehlerei ursprünglich nur auf "sachen" nicht auf "daten"... es ist und bleibt trotz der spitzfindiglkeit eine zwickmühle, die womöglich datenklau in grossem stil und geschäfte mit zwielichtigen gestalten fördert...
ist am ende der schaden gegebenenfalls grösser?
airmaria

Trojan
01.02.2010, 20:32
Ein Mensch pflückt, denn man merkt es kaum,
ein Blütenreis von einem Baum.
Ein andrer Mensch, nach altem Brauch,
denkt sich, was der tut, tu ich auch.
Ein dritter, weil's schon gleich ist, fasst,
jetzt ohne Scham den ganzen Ast.
Und sieh, es folgt ein Heer von Sündern,
den armen Baum ganz leer zu plündern.
Von den Verbrechern war der erste,
wie wenig er auch tat, der schwerste. (...)

Eugen Roth

Autolyse
01.02.2010, 21:11
1)Fehlt es nicht an der Absetzung des erworbenen Gutes um den Tatbestand zu verwirklichen?
2)Fruit of the poisenous tree gibt es nicht

Kackbratze
01.02.2010, 22:25
Wenn man sich in der Rechtsprechung auf "gestohlene Daten" verlassen soll, warum dann nicht auch gleich auf Daten aus Folterungen?
Ist zwar auch illegal, könnte aber doch helfen bei der Strafverfolgung...

Autolyse
01.02.2010, 22:57
Die Fälle in denen im Strafrecht ein Verwertungsverbot gilt kannst du an einer Hand abzählen.
Die Hausdurchsuchung war rechtswidrig, weil der Richtervorbehalt umgangen wurde?
Das führt nicht zu einem Verwertungsverbot.
Warum sollte das hier anders sein?

Freierfall
01.02.2010, 23:06
Die Hausdurchsuchung war rechtswidrig, weil der Richtervorbehalt umgangen wurde?
Das führt nicht zu einem Verwertungsverbot.

Ist das ernsthaft so?
Ein Unding... und dabei hieß es mal, wir lebten in einem Rechtsstaat...

Ansonsten: Für mich ist die Lage recht klar. Unrechtmäßg Erworben darf nicht verwendet werden.
Davon, dass man die Integrität der Daten nicht gewährleisten kann, ganz abgesehen.

DeSeal
01.02.2010, 23:23
Ich bin ziemlich zwigespalten bei dieser Sache... Einerseits sollten wir als Rechtsstaat nicht erpressbar sein und kriminelle Machenschaften frustrierter Ex-Banker unterstützen.

Andererseits finde ich es mindestes genauso schlimm (eher: schlimmer), wenn Menschen, die soviel Geld besitzen, dass sie es kaum ausgeben können, ihren Beitrag zur Gesellschaft nicht leisten. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Rezession ist so etwas doch das letzte. Der Staat (und damit wir alle) ist verschuldet ohne Ende, und diejenigen, denen es an gar nichts fehlt, tragen das wenigste zur Besserung bei...

Das ist doch echt armseelig :-wand

fiktiver Kompromiss: CD "beschaffen lassen" (d.h. nicht kaufen, wozu gibts den BND?), den Hehler dingfest machen und der Justiz vorführen, die beschafften Daten schließlich zur Strafverfolgung nutzen

Autolyse
01.02.2010, 23:29
Ist das ernsthaft so?
Ein Unding... und dabei hieß es mal, wir lebten in einem Rechtsstaat...

Ansonsten: Für mich ist die Lage recht klar. Unrechtmäßg Erworben darf nicht verwendet werden.
Davon, dass man die Integrität der Daten nicht gewährleisten kann, ganz abgesehen.
Ja, im Einzelfall verbiegen sich die Revisionsinstanzen zwar ganz ordentlich, aber normalerweise gibt es kein Verwertungsverbot, siehe 2).

Relaxometrie
01.02.2010, 23:36
Bei allem nicht vorhandenen Respekt für Steuerhinterziehung:
Ich fände es falsch, die Daten zu kaufen. Das Zurverfügungstellen solcher Daten wirkt auf mich, wie:" Ich habe das Verbrechen beobachtet und kann aussagen. Aber nur, wenn ich Kohle bekomme." Wenn ich Zeuge einer Straftat werde, dann bringe ich das entweder sittengemäß zur Anzeige, oder ich lasse es bleiben. Aber solches Wissen zu verkaufen, finde ich armselig. Es zu kaufen, auch.

Gersig
01.02.2010, 23:43
Daten kaufen und ermitteln :-meinung

Linda.1001
01.02.2010, 23:49
Kann ja sein, dass ich da nen Denkfehler hab, aber könnte man nicht ankaufen und dann wegen Behinderung der Justiz anklagen? Oder wird demjenigen sozusagen Immunität in diesem Fall zugesichert? :-nix

Freierfall
02.02.2010, 00:19
Das ist doch vollkommen irrelevant. Der Händler hätte die Daten nicht haben dürfen. Wenn ich keine Helerware kaufen kann (unschuldig, bei eBay beispielsweise) und behalten, soll es der Staat auch nicht dürfen.
Er soll keine Verbrechen begehen dürfen, AUF KEINEN FALL. Es gibt *KEINEN* Fall, indem es Legitim wäre, dass eine Staatliche Institution willentlich ein Gesetz bricht. Das würde das ganze Rechtssystem ad absurdum führen.
Natürlich könnte man die CD theoretisch auch durch James Bond besorgen lassen... *augenroll*
Das Problem hierbei ist doch gar nicht, ob man die CD *kaufen* soll, sondern, ob man sie hinterher irgendwie *benutzen* darf.
Wer stellt sicher, dass die Daten darauf nicht manipuliert sind? Sie sind auf nicht nachvollziehbare Weise zum Datendealer gekommen, könnten dort beliebig verändert oder gefälscht worden sein. Damit Anklage gegen irgend jemanden zu erheben wäre irrwitzig.

Gersig
02.02.2010, 00:59
(d.h. nicht kaufen, wozu gibts den BND?)Ich muss lachen: Seit wann operieren Nachrichtendienste auf dem Boden der Rechtstaatlichkeit? :-oopss

Zum Thema: Ich finde es erstaunlich, das gerade diejenigen, die gegen V-Männer und schmierige Kronzeugen nichts auszusetzen haben, jetzt auf die Barrikaden gehen. Unabhängig von der juristischen Komponente, die außer Frage umstritten und zweifelhaft ist, wiegt für mich deutlich schwerer die moralische: Jede Ordnungswidrigkeit wird in Deutschland härter verfolgt, als eine Steuerstraftat (siehe die Zwangspensionierung (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672866,00.html) von zu erfolgreichen Steuerfahndern in Hessen). Es gilt das Motto: Die Großen laufenlassen, die Kleinen hängen :-meinung

Kackbratze
02.02.2010, 07:50
Die Frage die sich dabei trotdem stellt ist: muss man "die Großen" um jeden Preis hängen, auch wenn es den endgültigen Abschied vom Rechtsstaat bedeutet?

Wie schon gesagt, dann kann man auch Folterprotokolle verwenden...woher die Informationen stammen, ist ja dann egal, hautpsache "sie helfen" bei den Ermittlungen.

konstantin
02.02.2010, 08:41
Loesegeld an Geiselnehmer zahlen waere demnach auch eine Unterstuetzung der Kriminalitaet? Natuerlich muss man die Verhaeltnismaessigkeit abwaegen, handelt es sich allerdings um hochsensible Daten koennte das den Kauf dieser CDs durch den Staat durchaus rechtfertigen.

Die Verwendung der Daten zur Unterstuetzung der Strafverfolgung halte ich aber, aehnlich wie viele meiner Vorredner, fuer ein juristisches Disaster. Ich weiss nicht, wie der Staat dieses Vorgehen legitimieren moechte, aber meiner Meinung nach wuerde es zumindest eine Zustimmung der Judikative voraussetzen - welche ja im Falle von illegalen Hausdurchsuchungen, oder beispielsweise Tonbandaufnahmen, die ohne Zustimmung aller Beteiligten aufgenommen worden sind, oftmals nicht gewaeht wird.

Ich lasse da mal irgendwelche Bundesrichter entscheiden; die sind fuer sowas ausgebildet. :-nix

Relaxometrie
02.02.2010, 09:23
Das Problem hierbei ist doch gar nicht, ob man die CD *kaufen* soll, sondern, ob man sie hinterher irgendwie *benutzen* darf.
Wer stellt sicher, dass die Daten darauf nicht manipuliert sind? Sie sind auf nicht nachvollziehbare Weise zum Datendealer gekommen, könnten dort beliebig verändert oder gefälscht worden sein. Damit Anklage gegen irgend jemanden zu erheben wäre irrwitzig.

Ich bin zwar der Meinung, die CD nicht kaufen zu dürfen. Aber das Argument "die Daten könnten manipuliert sein", lässt sich leicht widerlegen: man dürfte die gekauften Daten selbstverständlich nicht für absolut richtig halten, sondern dürfte sie nur als Grundlage für weitere, seriöse (*hüstel*) Recherche nutzen. Daß dabei fette Steuersünden zu Tage gefördert werden würden, halte ich für ziemlich eindeutig. Aber die Vorgehensweise halte ich trotzdem für falsch.

pottmed
02.02.2010, 09:27
Die FAZ hat das Ganze Geschehen sehr nett kommentiert. Siehe hier http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E22BD3BEE69C047BF88FD67DC8DFD79DF~ATpl~Ecommon ~Sspezial.html

Relaxometrie
02.02.2010, 09:40
Danke, pottmed. Interessanter Artikel!

Strodti
02.02.2010, 09:49
Hinter manche Delikte kommt der prinzipientreue Rechtsstaat nicht... deswegen gibt es "Deals" wie Testkäufe bei Drogendelikte oder Kronzeugenprogramme. Natürlich muss der Staat strenge Regeln befolgen und darf nicht machen was er will. Trotzdem: Die Steuerverbrecher können ohne Insiderwissen nicht verfolgt werden.

Hoppla-Daisy
02.02.2010, 11:47
Naja, die Schweiz, wo die meisten hinterzogenen Steuergelder auf netten Konten lagern, hat ihre Kooperation verweigert, wie ich eben im Radio in den Nachrichten hörte.

Ich sehe es wie Gersig. Wenn ich hier bei meinem Wohngeldantrag (fällt mir grad als Beispiel ein, weil ich den Bescheid gerade erhalten habe *jubel*) "Schmu" machen und es herauskommen würde, müsste ich mit mind. 2000 Euro Geldstrafe rechnen. Aber ne Steuerhinterziehung im großen Stil soll nur deswegen ungeahndet bleiben, weil die Daten auf seltsamen Wegen zu den Ermittlern gelangten? Nee nee.