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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VBL befreien lassen? Entgeltumwandlung?



erdbeersoda
02.02.2010, 14:44
hallo ihr,
ich kenn mich ja mit diesen Sachen echt überhaupt nicht aus. Habe auf jeden Fall in der UKL angefangen und muss jetzt überlegen ob ich mich von der VBL befreien lassen soll. Ich weiß nicht, ob ich längerfristig an der UKL arbeite, kann sehr wohl sein, dass ich bald an ein anderes Haus (nicht UKL wechsel), aber wissen tu ichs nicht. Ist es in dem Fall besser, sich befreien zu lassen? Wie lukrativ ist die VBL überhaupt? Ist es eine empfehlenswerte Altersvorsorge?
Und wie ist das mit Entgeltumwandlung? Das macht ja auf jeden Fall Sinn, da sich somit das Bruttogehalt verringert oder?
Vielleicht kennt sich jemand ja aus...
danke schon mal und viele Grüße!

FirebirdUSA
03.02.2010, 09:13
Du wirst auf jedenfall bei der VBL versichert, du kannst dich aber von der Pflichtversicherung befreien lassen. Wenn du befreit bist zahlt dein Arbeitgeber in die "freiwillige" VBL und du musst nichts zuzahlen.

Befreien solltest du dich nicht wenn du mindestens 60 Monate an einem UKL arbeiten wirst. Bist du sicher weniger wie 60 Monate an einem UKL angestellt solltest du dich auf jedenfall befreien lassen.

Wenn du es nicht weißt ist es sehr schwer eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Nach spätestens 60 Monaten wirst du pflichtversichert, einen Anspruch auf Rente hast du aber erst nach 60 Monaten Beitragszahlung. Insofern könnte es sich z.B. lohnen erstmal sich befreien zu lassen und wenn du abschätzen kannst das du doch am UKL bleibst solltest du dich so früh wie möglich pflichtversichern lassen.

Die VBL hat im übrigen eine eigene Beratung.

lala
03.02.2010, 09:38
Bei Wechsel des Hauses werden aber i.d.R. die Beitragsmonate für den Renten-Anspruch von der späteren Zusatzversorgungskasse angerechnet!! (Habe dies umgekehrt von anderer ZVK auf VBL gemacht und daher nachgefragt). Lohnt sich daher m.E. auf jeden Fall.

LaTraviata
03.02.2010, 18:05
Muss man diese Befreiung direkt bei Stellenantritt kundtun, oder kann man beispielsweise auch unter Angabe eines Grundes (beispielsweise Wechsel nach einem halben Jahr) die Zahlung auch nachträglich einstellen und zurücküberweisen lassen?!

Liebe Grüße,
L.*

erdbeersoda
03.02.2010, 19:15
meines wissens kann man die beiträge aber zurückfordern, wenn man nach unter 5 jahren die klinik wechselt wo es kein vbl gibt. allerdings ohne zins. Es ist echt schwer abzuschätzen was man machen soll wenn man keinen plan hat wo man letztlich noch überall hingehen wird. Kann für die Pflichtversicherung auch schon die Entgeltumwandlung eingesetzt werden oder erst mit der VBL extra oder dynamik?

FirebirdUSA
04.02.2010, 15:26
Ich würde dir empfehlen mal bei der VBL anzurufen und dich beraten zu lassen.