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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gleitklausel



AndreasS.
09.02.2010, 00:19
Hallo liebe Kolleginnen/-en,

gerade letzte Woche wurde eine Biochemie NachholKlausur geschrieben, bei der 63% der Studierenden der Humanmedizin "durchgefallen"sind und für einige auch zum letzten mal. Nichts desto trotz ist die Anzahl derjenige die mit 22 Punkten knapp an den 24 Punkten bestehens Grenze vorbei geschrammt sind, enorm.

Wir suchen nun für dieses Problem eine Lösung. Und brauchen jede HIlfe die wir kriegen können........auch eure, BITTE.

Der Biochemie Leiter meinte, dass es sich um eine Nachholklausur handle und somit auch nur die "dummen" an der Klausur teilnahmen, und der Schnitt deshalb so schlecht sei.

Wir versuchen nun den Schnitt aufgrund der hohen Durchfallquote neu zu berechnen: 86 Studenten haben mitgeschrieben, davon haben 63%nicht bestanden. Nach meiner Gleitklausel Rechnung müsste die Bestehenspunktezahl nun bei 22 Punkten liegen, da normal 24 Punkte. Somit wären 15 Leuten mehr geholfen, und einige können weiterhin Medizin studieren.

Leider ist der Biochemie Professor absolut unkolant und uneinsichtig. Wir ziehen es sogar in Erwähgung uns anwaltliche Hilfe zu holen. Da die Klausur ein wahres Massacker für uns Studenten war.

Was meint ihr wie wir erfolgreich argumentieren können und den guten Mann aus der Reserve locken können? Ähnliche Erfahrungen gemacht, dann meldet euch bitte!!!!

Vielen Dank im Voraus euer Andreas:-)

Coxy-Baby
09.02.2010, 00:24
Naja an welcher Uni gibts keine Probleme damit??
Also erstmal gucken in der Studienordnung wie es da geregelt ist.
Gleitklauseln gelten bei uns nur wenn ein bestimmter Anteil des Jahrgangs daran teilnehmen muß, sonst kommt nämlich selbst der Kaffeesatz durch wies der Prof immer sagt..
Bei uns sind immer 200 im Jahrgang, wenn weniger als 45 mitschreiben gibts keine Gleitklausel.

AndreasS.
09.02.2010, 00:59
Danke für deine schnelle Antwort, also Kaffesatz würde ich 86 von 120 Studenten aus unserem Jahrgang nicht nennen. Und meines Erachtens ist Klausur, KLausur unter welchen Bedingungen auch immer. Unter Kaffeesatz nenne ich was anderes. Aber die lieben Professorren haben ja auch die Legimitation sich sowas rauszunehmen. Trotzdem Danke. Leider steht in unserer Studienordnung keinerlei Regelung bezüglich der Gleitklausel. Es sind 15 Leute denne mit der Regelung geholfen wäre und die armen Schweine hatten eine so schwere Klausur wie sies schon lang nicht mehr gab! P.S.: 86 sind mehr wie 45.......auch in unserem Jahrgang. Gruß Andreas

Medi-Mami
09.02.2010, 01:23
Wieviel Fragen waren es denn?

THawk
09.02.2010, 09:00
Dann habt ihr rechtlich keine Chance auf eine Gleitklausel. Die Prüfungsformalitäten für alle Uni-internen Prüfungen (d.h. alles außer Staatsexamen) regelt die Studien-, bzw. Prüfungsordnung der Universität. Wenn da nur eine feste Bestehensgrenze steht, ist alles andere ein Zugeständnis des zuständigen Professors. Und wenn der nicht will, will er halt nicht.

Was euch natürlich noch offen steht, ist zum einen den Fachschaftsrat einzuschalten. Sollte sowas regelmäßig vorkommen, kennt der die Probleme schon und kann auch noch mal mit dem Prof. reden. Zum anderen könnt ihr natürlich zum Studiendekanat gehen und dort vorsprechen. Aber dann muss euch klar sein, dass ihr vom prüfenden Fachbereich nicht mehr viel erwarten könnt, weil die es natürlich nicht mögen, wenn man den Studiendekan einschaltet.

Viel Erfolg,
Lars

Coxy-Baby
09.02.2010, 09:22
Danke für deine schnelle Antwort, also Kaffesatz würde ich 86 von 120 Studenten aus unserem Jahrgang nicht nennen.. Leider steht in unserer Studienordnung keinerlei Regelung bezüglich der Gleitklausel. Es sind 15 Leute denne mit der Regelung geholfen wäre und die armen Schweine hatten eine so schwere Klausur wie sies schon lang nicht mehr gab! P.S.: 86 sind mehr wie 45.......auch in unserem Jahrgang. Gruß Andreas

Dann könnte man das einfach mal anstoßen mit Einführung Gleitregel, gabs bei uns auch.Denn das sie es dir im Stex anerkennen ist ja der Tatsache geschuldet, daß es nur MC Fragen sind.Waren es bei euch nur mc Fragen???
In unserer steht jetzt "Gleitklausel bei Prüfungen mit mehr als 51% MC"..... rate mal was der Prof gemacht hat? Richtig weniger MC....
Alles Gute und Viel Glück.

thesurgeon
09.02.2010, 09:32
Bei uns findet in der Vorklinik die Gleitklausel keine Anwendung, in der Klinik schon.
Weiß der Geier warum. Aber ich muss schon sagen: Gott segne die Gleitklausel :D

Ich dachte immer die wäre verpflichtend für alle MC-Prüfungen seit 19.. in einem Stex so viele durchgefallen waren.
Gibts da nicht sogar einen richterlichen Beschluss?

Coxy-Baby
09.02.2010, 09:45
Ich dachte immer die wäre verpflichtend für alle MC-Prüfungen seit 19.. in einem Stex so viele durchgefallen waren.
Gibts da nicht sogar einen richterlichen Beschluss?

Hm ich glaub da gabs was... unsere Fakultät haben sie nämlich vor den Richter gezerrt wegen BC Generalklausur mit 50% vom Jahrgang... und da hat
der Richter das auch so gesagt.......und dann kam die Auflage Gleitklausel
bei dieser Klausur als Urteil!

THawk
09.02.2010, 09:53
Okay, ich muss mich revidieren.
Hier beschreibt es der ASTA Hannover ganz schön: http://www.asta.mh-hannover.de/asta/gleitklausel/

Scheint also in der Rechtssprechung für alle MC-Prüfung anerkannt zu werden. Allerdings setzt das natürlich den Gang vor Gericht mit den entsprechenden Verzögerungen im Studienablauf voraus (stellt aber zumindest eine gute Verhandlungsgrundlage dar).

AndreasS.
09.02.2010, 10:28
Vielen Dank für eure schnelle Unterstützung,

also Teilnehmer waren 86 Studenten von 120. Durchfallquote lag bei 63% und die Bestehensgrenze lag bei 24 Punkten.

Nach meiner Rechnung läge die Bestehensgrenze jetzt bei 22 Punkten. Allerdings weis ich nihct inwiefern man die Referenzgruppe bei einer Nachholklausur berücksichtigen muss.


Vielen Dank für eure Hilfe

Andreas

Coxy-Baby
09.02.2010, 10:39
Da gibts keine Referenzgruppe.

Lizard
09.02.2010, 10:56
Nur damit ich das richtig verstehe, diese Urteile besagen,dass eine Gleitklausel grundsätzlich bei allen MC-Prüfungen/Klausuren anzuwenden ist? Es betrifft mich zwar nicht, aber sowas ist ja immer gut zu wissen ;)

Coxy-Baby
09.02.2010, 11:13
Nur damit ich das richtig verstehe, diese Urteile besagen,dass eine Gleitklausel grundsätzlich bei allen MC-Prüfungen/Klausuren anzuwenden ist? Es betrifft mich zwar nicht, aber sowas ist ja immer gut zu wissen ;)

http://www.thieme.de/viamedici/studienort_hannover/aktuelles/gleiten.html

Hier stehts nochmal schön.

Lizard
09.02.2010, 11:39
Alles klar, danke !
Da werd ich doch mal bei unserer Fachschaft nachfragen, weshalb das bei uns nicht umgesetzt wird :-))

Autolyse
09.02.2010, 12:25
Da gibts keine Referenzgruppe.
Kommt darauf an. Hier wird die Referenzgruppe der Erstklausur herangezogen, führt zwar mitunter auch zu ganz ordentlichen Verwerfungen, aber besser als nichts.

thesurgeon
09.02.2010, 14:47
Die Referenzgruppe sind doch immer die, welche die Klausur zum ersten Mal schreiben.
Wie das bei ner Wiederholungsklausur geregelt ist, würde mich auch mal interessieren. Die wird ja auch von allen zum ersten Mal geschrieben. Mhm...

THawk
09.02.2010, 15:10
Nicht zwingend, können auch die sein, die in Regelstudienzeit die Klausur schreiben.

Coxy-Baby
09.02.2010, 16:18
Bei uns ist quasi die "Referenzgruppe"=alle Studenten die diese Klausur mitgeschrieben haben...

Nilani
09.02.2010, 23:51
Ich würde auf alle Fälle den Fachschaftsrat einschalten. Die haben bei uns z.B. immer ne Ahnung, wo man gerade die aktuelle Rechtslage findet, haben nen guten Draht zu den Profs und schalten nötigenfalls auch das Dekanat ein. Vielleicht ist letzteres ja nicht nötig, aber über FaRa erreicht ihr vermutlich mehr, als wenn ihr das jetzt im Alleingang versucht.