PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwieriger Fall - was meint Ihr?



Seiten : [1] 2

beatle
11.02.2010, 17:56
Hallo,

ich brauche mal dringend eure Meinungen - es geht in diesem Fall zum Glück nicht um mich, aber um einen guten Freund :-(( :

Eine Patientin hat sich in einer Chirurgischen Abteilung 2006 vorgestellt wegen abd. Schmerzen, konsiliarsich wurde von der Inneren Abteilung eine Gastro durchgeführt, makroskopisch V.a. Magen - TU, die Patientin wurde (weil ja immer schnell entlassen) am nächsten Tag von den Chirurgen entlassen, im Arztbrief ein Verweis, das PE's entnommen wurden sowie eine Empfehlung für eine Kontrollgastro in 6 Wochen, die Patientin wurde vom Chirurgischen Stationsarzt über den makr. Befund aufgeklärt (nicht dokumentiert!). Nun folgendes: die Patientin stellt sich 12 Monate später wegen starker abd. Schmerzen erneut vor -> jetzt met. Magen - CA, woran die Patientin auch 2007 gestorben ist -> die Patientin war garnicht zum Hausarzt gegangen (der hat also den Arztbrief nicht erhalten), dementsprechend wurde auch keine Kontrollgastro durchgeführt. Und nun zur Histologie: die wurde vom pathologischen Institut fälschlicherweise an die Internisten gesendet, dort hat eine Internistische Kollegin den Befund abgezeichnet und in eine falsche Interne ambulante Akte abgeheftet -> der Chirurgische Stationsarzt hat die Histo also nie gesehen....und jetzt kommt es: der Chirurg hat jetzt plötzlich aus heiterem Himmel vom Amtsgericht einen Strafbefehl im Briefkasten wegen fahrlässiger Tötung, ohne überhaupt in der Sache von Staatsanwaltschaft / Klinik / Anwälten der Klinik angehört / befragt worden zu sein (Gutachten auch schon gelaufen).

Was sagt Ihr denn dazu ? Liegt denn die "Schuld" alleine beim Chirurgen ? Hier sind doch aber in meinen Augen mehrere Sachen falschgelaufen:
1. Der Chirurg (Stationsarzt) hätte hinter dem Histobefund hinterhertelefonieren müssen (denke ich jedenfalls), aber in meinen Augen
2. gibt es doch OÄ / CÄ die einen Fall abschliessen und unterschreiben, das ist doch im Grunde eine hinter dem AA bestehende Kontrollinstanz die bei einem fehlenden Histobefund nachfragen müsste,
3. Die Histo wurde an die falsche Abteilung geschickt und dort auch noch ohne die Histo an die richtige Abteilung weiterzuleiten von einem AA der Inneren unterschrieben und in eine falsche Akte eingeheftet,
4. Der Beschuldigte wurde weder von der Rechtsabteilung des Hauses noch von irgendjemand anderem informiert / befragt und hat einfach einen Strafbefehl im Briefkasten (und noch nichtmal als Einschreiben -> wenn der Chirurg jetzt 3 Wochen im Urlaub gewesen wäre wäre die 2wöchige Einspruchfrist verstrichen und das Urteil rechtsräftig)... .

Also nochmal: was meint Ihr zu diesem Fall ? Ist denn der Stationsarzt wirklich der Alleinverantwortliche in dieser Sache ? In meinen Augen sind da viel mehr Leute betroffen... !?

(P.S. Ein unabhängiger Medizinrechtler wurde jetzt eingeschaltet)

Kackbratze
11.02.2010, 18:07
wenn der Chirurg jetzt 3 Wochen im Urlaub gewesen wäre wäre die 2wöchige Einspruchfrist verstrichen und das Urteil rechtsräftig)... .

Nö. Wenn er nachweisbar nicht zu Hause war, wird die Frist entsprechend verlängert.


Was alles Andere anbetrifft, ist ein anonymes Internetforum sicherlich der richtige Weg um das Problem zu lösen. Hier sind alle parallel Juristen und Medizinier und haben jede Menge Einblicke in die Akte, die Materie und vorallem auch in die Akten der Staatsanwaltschaft, so dass wir alle hier sicherlich ein umfassendes, korrektes und weiterführendes Statement abgeben können, dass allen Beteiligten weiterhelfen wird....


Ganz ehrlich:
Du bist mit deiner Frage hier leider falsch...
:-meinung

beatle
11.02.2010, 18:27
Hier soll doch auch keiner das abgeben von dem Du da quatscht, aber ich denke Du bist auch Arzt, oder nicht ? -> Ich wollte nur eine MEINUNG dazu hören ob man als Stationsarzt (ich bin jedenfalls einer) für sowas alleine haftbar gemacht werden kann :-??? ... ich habe kein abschließendes Urteil von Dir oder jemand anderem verlangt...aber vielen Dank für Deine Antwort:-top

Espressa
11.02.2010, 18:47
Ich denke die Internisten sind Trantüten, wenn sie einen lebensbedrohlichen Histo-Befund nicht dem richtigen Patienten zuordnen. Sowas muss doch immer an den Patienten weitergeleitet werden, und das sollte jeder dem dieser Zettel in die Hand fällt wissen.
Zweitens ist die Patientin wohl auch von etwas simpler Natur, so einfach gar nicht wissen zu wollen was da los ist, und nie nachzufragen und nicht wieder zum Hausarzt zu gehen.

Aber was zählt da meine Meinung?

DoctorHibbert
11.02.2010, 20:04
... so einfach gar nicht wissen zu wollen was da los ist, und nie nachzufragen und nicht wieder zum Hausarzt zu gehen...

die meisten arztbriefe, die nur an patienten gehen, könnte man auch gleich in die "rundablage" werfen, anstatt sie dem patienten mitzugeben. ein großteil verbleibt ewig im ungeöffneten kuvert, geschweigedenn jemals die augen eines hausarztes zu sehen. oder irgendeine der darin geschriebenen anweisungen zu befolgen. die meisten patienten sind leider so, that's life...

Muriel
11.02.2010, 20:50
Bei uns wird jeder Brief auch an den HA (bzw. bei uns ja an den "Haus"augenarzt) geschickt, so dass zumindest dieser dann mal was gelesen haben sollte.

Hellequin
11.02.2010, 21:16
der Chirurg hat jetzt plötzlich aus heiterem Himmel vom Amtsgericht einen Strafbefehl im Briefkasten wegen fahrlässiger Tötung, ohne überhaupt in der Sache von Staatsanwaltschaft / Klinik / Anwälten der Klinik angehört / befragt worden zu sein (Gutachten auch schon gelaufen).

Für einen Strafbefehl braucht es keine Anhörung.

John Silver
11.02.2010, 21:55
Ich denke, das Wichtigste wird jetzt der ominöse Arztbrief, der den Hausarzt nie erreichte, sein. Wenn darin eindeutig steht, dass der Verdacht auf ein Magenkarzinom bestehe, das Histo-Ergebnis noch ausstehe und eine Kontrolle dringend empfohlen werde, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie der Staatsanwalt daraus fahrlässige Tötung zusammendichten will.
Wenn überhaupt, dann hat eher die Innere-Assistentin ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Autolyse
11.02.2010, 22:39
Für einen Strafbefehl braucht es keine Anhörung.
Doch, zumindest vor der Ermittlungsbehörde muss rechtliches Gehör gewährt werden.

DoctorHibbert
12.02.2010, 06:27
Bei uns wird jeder Brief auch an den HA (bzw. bei uns ja an den "Haus"augenarzt) geschickt, so dass zumindest dieser dann mal was gelesen haben sollte.

bei uns auch, allerdings ist das nicht überall so, wenn ich da zB an mein innere PJ denke...

McBeal
12.02.2010, 10:12
Bei uns wird jeder Brief auch an den HA (bzw. bei uns ja an den "Haus"augenarzt) geschickt, so dass zumindest dieser dann mal was gelesen haben sollte.

Bei uns auch. Und ich hätte mir nie träumen lassen, dass es Abteilungen gibt, wo das nicht so ist!
Für mich wäre also für den beteiligten Kollegen und seine Abteilung die erste Lehre aus dem Fall, jeden Brief nochmal per Post an den Hausarzt zu schicken!

LG
Ally

WackenDoc
12.02.2010, 10:22
Ich denke in diesem Fall haben wohl mehrere Personen Mist gebaut:
Die Patho, weil der Befund an die falsche Abteilung ging (zumindest wenn alles ordentlich beschriftet war).
Derjenige auf der Inneren, der es einfach weggeschickt hat. (Ich kenn ,das so, dass man bei so einem Befund auf jeden Fall versucht herauszufinden wem der Befund gehört.)
Das Chirurgie-Assi, da ihm vorm Verschicken des endgültigen Briefes hätte auffallen müssen, dass da noch was fehlt. (Bei uns gingen damals endgültige Briefe nur raus, wenn alle Befunde komplett war. Und wenn die eine gewisse Frist überschritten hatten, hatten wir halt noch mal im LAbor/in der Patho um ne Kopie gebeten)
Der Chirurgie-OA, dem das beim Absegnen des Briefes hätte auffallen müssen.
Der PAtient- der hätte auch noch mal nachfragen können wo der Befund bleibt, notfalls über den Hausarzt.
Warum wurde eigentlich nicht diekt ein Termin zu Kontroll-Gastro vereinbart, bevor der Patient ging?

Wie es für den Chirurgie-Assi ausgehen wird, steht wohl in den Sternen. Was ich allerdings in letzter Zeit von solchen Urteilen gelesen habe, ist 1. der PAtient für rein gar nix verantwortlich und 2. trifft es oft den kleinsten behandelnden Arzt.

Kackbratze
12.02.2010, 20:38
Ich wollte nur eine MEINUNG dazu hören ob man als Stationsarzt (ich bin jedenfalls einer) für sowas alleine haftbar gemacht werden kann

Was hier wer irgendwann mal GEMEINT hat, wird einen Staatsanwalt oder einen Richter einen Dreck interessieren.
Meiner MEINUNG nach sollte Du dich mit sowas an einen Fachanwalt wenden, der kann Dir neben seiner persönlichen MEINUNG noch zusätzlich FAKTEN anbieten.

alex1
12.02.2010, 22:04
Ich stimme den Kommentaren der meisten Leute hier zu. Es ist tatsächlich Einiges schief gelaufen und die Schuld liegt bei mehreren Leuten.

Ich verstehe eigentlich gar nicht, warum man Patienten entlässt deren Diagnose nicht mal feststeht.
Einen makroskopischen Verdacht auf ein Magenkarzinom zu stellen, dieses zu biopsieren und die Empfehlung im Brief zu schreiben "eine Kontrollendoskopie in X Wochen zu machen" ist ein Witz. Es besteht der Verdacht auf ein MagenCa, man hat's biopsiert und die Empfehlung lautet "Kontrollenoskopie". Soll es dann nämlich weg sein? Von alleine?
Oder sollen die Schmerzen besser sein, weil man den Tumor ... biopsiert hat?

Die Schuld liegt in meinen Augen in folgender Reihenfolge:

1. Assistenzarzt Chirurgie (fürs Entlassen ohne Diagnose, nicht Nachhacken, nicht Versenden des endgültigen Arztbriefes an HA)
2. Obararzt/Chefarzt Chirurgie (fürs Erlauben, dass 1 all das machen durfte)
3. Asssistenzarzt Innere (fürs falsch Einsortieren, nicht Nachdenken)
4. Sekretärin Pathologie (fürs falsch Versenden)
5. Patientin

1+2 sollten bestraft werden.
3 eventuell auch
4 hat halt einen Fehler gemacht, kann ja mal passieren
5 trifft keine Schuld, wurde schon bestraft und ist letztendlich die zu beschützende Person. Wir wissen nicht wie alt, dement, alkoholisiert oder was auch immer sie war. Wir wissen auch nicht ob sie überhaupt was verstanden hat (Chirurgen tendieren oft dazu etwas flott aufzuklären) oder ob sie es einfach verdrängt hat.


Werden wir demnächst diesen Fall in Stern TV sehen?

John Silver
12.02.2010, 23:53
Ich möchte darauf hinweisen, dass man hinterher immer klüger ist, und dass es von aussen immer sehr einfach ist, mit dem Finger auf die Leute zu zeigen und zu sagen, was das denn für Blödhammel seien, man hätte doch dieses und jenes tun sollen, das sei doch glasklar. Solche Sachen passieren viel schneller als man denkt, und gefeit ist davor keiner. Statt Leute fertig zu machen, muss man aus solchen Fehlern lernen. Aber man verteilt lieber ein Paar rote Karten, dieser müsse bestraft werden, und jener auch, und ach die armen Patienten und bla-bla-bla. So unterhält man nur weiterhin eine Kultur des Totschweigens und der Opferlammdarbietung. Der blöde Assi wird möglichst publikumswirksam geschlachtet, und dann ist alles wieder gut, gaaanz sicher; die Vorgesetzten kommen mit einem blauen Auge davon, die Verwaltung ist sowieso fein raus, und alle sind glücklich. Aber solche Probleme sind nie nur durch eine einzige Ursache bedingt, sondern entstehen durch eine Verkettung von Umständen - und der Assi in dieser Geschichte ist für einige Fehler verantwortlich, aber sicher nicht für alle. Die Sache wurde durch die schnelle Entlassung überhaupt erst ins Rollen gebracht - hier ist die Verwaltung als Hauptschuldiger und der zuständige Oberarzt bzw. der Chefarzt im Sinne eines Übernahmeverschuldens als Schuldiger zu sehen. Die ineffektive und fehleranfällige Befundübermittlung und -speicherung ist durch die Verwaltung verschuldet. Das Absegnen der gesamten Vorgehensweise des Assistenten ist die Schuld des vorgesetzten Arztes. Wenn nur der kleine Assi als Bauernopfer herhalten muss, ist es sicher nicht gut, aber so läuft es immer, und es finden sich immer genug Deppen, die das auch richtig finden, vor allem weil's ihnen selbst ja nie im Leben passieren kann. Aha...

DoctorHibbert
13.02.2010, 07:57
Die Sache wurde durch die schnelle Entlassung überhaupt erst ins Rollen gebracht - hier ist die Verwaltung als Hauptschuldiger und der zuständige Oberarzt bzw. der Chefarzt im Sinne eines Übernahmeverschuldens als Schuldiger zu sehen.

ich sehe das ähnlich. den kleinen assi dafür verantwortlich zu machen, dass er die betten früh wieder freimachen muss, was er sicher nicht aus spaß an der freude macht, damit er wieder mit einer leeren station däumchendrehend in seiner unteruchungsliege vor sich hin dösen kann, find ich nicht ok. überfüllte stationen, druck betten frei zu machen ist leider oft (meistens?) realität. und jemanden, der eine woche auf ein biopsieergebnis von der patho (wer weiß ob überhaupt im selben haus, oder von extern) warten muss, heimzuschicken damit irgendjemand mit einem akuten problem das bett nach seiner OP bekommen kann, ist halt gängige praxis, die durch die (von der verwaltung diktierten) rahmenbedingungen nötig ist. aber klar, der assi is schuld. der soll vorher riechen welcher patient in einer woche welches ergebnis von der patho bekommt, und darf natürlich nur die entlassen die nix haben werden.

naja, die verwaltung ist halt leider die letzte, die irgendwelche konsequenzen tragen wird müssen. denen wär glaub ich oft am liebsten, es gäb in "ihrem" haus weder ärzte noch patienten. beide kosten so viel geld, und verursachen so viel arbeit. die wären am liebsten ganz alleine und würden ihr gehalt kassieren. verwaltungen sind mistkröten. sorry, das musste mal raus...

alphawelle
13.02.2010, 11:26
Was sagt Ihr denn dazu ?
Einfach LOL oder *weinen (schwer zu sagen welche reaktion die richtige ist).

Besch**sene Situation für deinen Bekannten.
Besch**sene, aber typische Situation für einen Arzt - systemfehler, der auf die Schultern eines Menschens allein geschoben werden soll.

alex1
13.02.2010, 13:27
Da "das System" nie in einem Gericht für schuldig erklärt werden kann und wir das System nicht ändern können, müssen wir für unsere Arbeit auch Verantwortung übernehmen.

Ich verstehe nicht, warum es keinen definitiven Arztbrief mit allen Angaben und allen Diagnoseresultaten gab. Das ist ein Fehler sowohl des Assistenzarztes sowie seines Vorgesetzten (falls dieser einen solchen Brief für nicht nötig gehalten hat).

Spätestens bei der Abrechnung (DRG) hätte das auffallen müssen. Ein MagenCa lässt sich viel besser als epigastrische Schmerzen kodieren!

Fino
13.02.2010, 15:41
Mehre Leute haben hier geauessert, dass man einen Patienten erst nach Vorliegen aller Befunde entlassen solle. Wieso aber, soll jemand, der klinisch fit ist, nur deshalb im KH bleiben, weil auf einen Befund gewartet wird? Was, wenn es mehrere Tage dauert, bis ein Befund steht?

Ich habe kein Problem damit, jemanden nach Hause zu schicken, vorausgesetzt, es gibt ein stabiles Netz, das sicherstellt, dass man den Befund nicht "vergisst" und das Ergebnis ohne Verzoegerung an Patient und HA weitergeleitet wird.

Bei uns ist das so ueblich, und es klappt auch gut. Briefe gehen in allen Faellen zum HA, ob der nun eingewiesen hat oder nicht. Wir dokumentieren auch genau, was wann von wem an wen mitgeteilt wurde, z.B.

"13/02/2010, 0900 Uhr: Visite Consultant Dr XY, anwesend beide Eltern von Kind X

Eltern darauf hingewiesen, dass X im Alter von 2 Jahren noch nicht laeuft und dass dies genauer untersucht werden muss. Nachfolgetermin in 3 Wochen. Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass sie Dr X's Sekreataerin kontaktieren muessen, falls in 10 Tagen noch kein Brief mit genauem Nachfolgetermin erhalten worden ist. Beide Eltern sagen, dass sie den o.g. Plan verstehen und ihm zustimmen.
Kopie des Entlassungsbriefs an HA und Health Visitor."

Das klingt jetzt vielleicht umstaendlich, aber genau das ist es, was man braucht, wenn man Post vom Staatswanwalt erhaelt!

Wir haben auch ein Stationsbuch, in dem alle ausstehenden Befunde vermerkt sind, damit wir diesen auch nachgehen und im Labor auch nachfragen, wenn ein Befund "nicht auftaucht".

Fino
13.02.2010, 15:54
Was noch hinzuzufuegen;-):

Ich verstehe nicht, wie ein solcher Histopatho-Befund einfach nur per interner Post verschickt wird. In allen KHs, die ich bisher kennengelernt habe, wird bei solch relevanten Befunden, der SHO +/- Registrar +/- Consultant persoenlich angerufen vom Registrar oder Consultant in der Patho. Dann wird das einem telefonisch mitgeteilt und man wird gefragt, wie man heisse und welchen Rang man hat. Das dokumentiert dann die Patho-Seite zu ihrer eigenen Sicherheit.

Ich behaupte nicht, dass dann nichts anbrennt, aber es verringert die Gefahr doch erheblich, dass so ein Befund durchs Netz schluepft.:-meinung