Maverick420
12.02.2010, 16:12
Kurz Bio: 25 Jahre, Abitur für Nichtschüler 2009 nachgeholt, DN 1,8
2004 war eigentlich mein Abiturjahrgang aber zum Zeitpunkt der Prüfungen war ich leider im Krankenhaus. Insgesamt war ich zwischen 2004 und 2006 fünf mal aufgrund der selben Erkrankung im Krankenhaus und konnte in diesem Zeitraum leider auch keine Schule besuchen.
Im Herbst 2006 war ich dann wieder belastbar und genesen und begann mein Abitur auf einer Privatschule nachzuholen. Mir wurde dringend empfohlen wieder in der 11. Klasse zu beginnen. Ich hatte schon in den zwei Jahren vor dem ersten Aufenthalt im Krankenhaus massive Fehlzeiten und musste mich erst langsam wieder an Schule gewöhnen. 2009 hatte ich dann das Abitur als Nichtschüler abgelegt und mich jetzt für das SS 2010 für Medizin beworben, der Bewerbung einen Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit - beigefügt.
Im Ablehnungsbescheid den ich heute online einsehen konnte, konnte ich nachlesen, dass mir vier Halbjahre Wartezeit aufgrund des Antrages anerkannt wurden. Der Gutachter kam aber in seinem Gutachten zu einer ganz anderen Aussage und sprach von mindestens 8 Halbjahren und plädiert für die Anerkennung von 10 Halbjahren.
Gegen den Bescheid der ZVS kann ich Widerspruch einlegen. Mir geht es dabei nicht um die Zuweisung eines Studienplatzes durch die ZVS sondern einzig und allein um die vollständige Anerkennung des Gutachten.
Hat jemand in vergleichbaren Fällen schon mal direkt die ZVS verklagt oder von jemanden gehört, der dies getan hat? Würde die ZVS das Gutachten voll anerkennen hätte ich zum WS 2010/2011 12 Wartesemester und damit sehr gute Chancen endlich beginnen zu können.
Beim AdH sieht es für mich eher schlecht aus, da ich keine Punkte für die vier Halbjahre vor dem Abitur bekommen kann, da ich ja formal in diesem Zeitraum nicht zur Schule gegangen bin.
Das Gutachten ist eigentlich ziemlich eindeutig und umfangreich. Ich habe mit zahlreichen Experten gesprochen die sich auch auf diese Erkrankung spezialisiert haben und alle hielten sie das Ergebnis so für plausibel und erwarteten die volle Anerkennung. Jetzt ist das aber nicht passiert.
Deswegen: ZVS verklagen?
2004 war eigentlich mein Abiturjahrgang aber zum Zeitpunkt der Prüfungen war ich leider im Krankenhaus. Insgesamt war ich zwischen 2004 und 2006 fünf mal aufgrund der selben Erkrankung im Krankenhaus und konnte in diesem Zeitraum leider auch keine Schule besuchen.
Im Herbst 2006 war ich dann wieder belastbar und genesen und begann mein Abitur auf einer Privatschule nachzuholen. Mir wurde dringend empfohlen wieder in der 11. Klasse zu beginnen. Ich hatte schon in den zwei Jahren vor dem ersten Aufenthalt im Krankenhaus massive Fehlzeiten und musste mich erst langsam wieder an Schule gewöhnen. 2009 hatte ich dann das Abitur als Nichtschüler abgelegt und mich jetzt für das SS 2010 für Medizin beworben, der Bewerbung einen Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit - beigefügt.
Im Ablehnungsbescheid den ich heute online einsehen konnte, konnte ich nachlesen, dass mir vier Halbjahre Wartezeit aufgrund des Antrages anerkannt wurden. Der Gutachter kam aber in seinem Gutachten zu einer ganz anderen Aussage und sprach von mindestens 8 Halbjahren und plädiert für die Anerkennung von 10 Halbjahren.
Gegen den Bescheid der ZVS kann ich Widerspruch einlegen. Mir geht es dabei nicht um die Zuweisung eines Studienplatzes durch die ZVS sondern einzig und allein um die vollständige Anerkennung des Gutachten.
Hat jemand in vergleichbaren Fällen schon mal direkt die ZVS verklagt oder von jemanden gehört, der dies getan hat? Würde die ZVS das Gutachten voll anerkennen hätte ich zum WS 2010/2011 12 Wartesemester und damit sehr gute Chancen endlich beginnen zu können.
Beim AdH sieht es für mich eher schlecht aus, da ich keine Punkte für die vier Halbjahre vor dem Abitur bekommen kann, da ich ja formal in diesem Zeitraum nicht zur Schule gegangen bin.
Das Gutachten ist eigentlich ziemlich eindeutig und umfangreich. Ich habe mit zahlreichen Experten gesprochen die sich auch auf diese Erkrankung spezialisiert haben und alle hielten sie das Ergebnis so für plausibel und erwarteten die volle Anerkennung. Jetzt ist das aber nicht passiert.
Deswegen: ZVS verklagen?