PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutterschutz bei angestellten Zahnärzten?



Smibo
21.02.2010, 22:27
Wie sieht es da genau aus? Tritt der Mutterschutz direkt ab dem Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft ein? Wie sieht es aus wenn sich der Arbeitgeber nicht daran halten möchte?

Muriel
22.02.2010, 07:48
Das AG hat sich einfach daran zu halten. Es ist natürlich klar, dass es in einer Praxis schwieriger ist, das alles umzusetzen, als in einer Klinik mit deutlich dickerer Personaldecke, aber einen Weg, der für beide gangbar ist, wird sich finden. Wenn Du mit Mutterschutz meinst, dass gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden dürfen, dann ja, er tritt sofort in Kraft, wenn Du die Schwangerschaft mit einem entsprechenden Attest des Gyn angibst. Der Mutterschutz im Sinne von Freistellung vor/nach der Geburt erst 6 Wochen vor ET.