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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufshaftpflicht der HDI-Gerling



derstefan
26.02.2010, 18:05
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Berufshaftpflicht und habe in den entsprechenden Threads vieles zu MLP und DÄV gelesen. Allerdings schrecken mich ziemlich die Beratungsgespräche ab, die beide "unbedingt" wollen, zum einen wegen der Zeit zum anderen hab ich keine Lust mich in dem Gespräch gegen "Aufschwatzversuche" für andere Versicherungen zur Wehr zu setzen (BUV & Co) :-dagegen.

Nun hab ich per eMail ein Angebot der HDI Gerling bekommen, könnte das ganze per Fax abschließen ohne großes Brimborium. Leider liest man in den alten Threads verschwindend wenig über diese Berufshaftpflicht. Kann man diese trotz des eher schlechten Rufes der HDI empfehlen?
Beim groben Blick in die Versicherungsbestimmen fällt mir zudem auf, daß nirgends explizit steht, daß auch die "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert ist. Steht denn dies explizit in den Bedingungen der DÄV drin? Dann wär das ja sicherer... :-nix

Vielen Dank!!!

THawk
26.02.2010, 18:15
Ich kann die von der HDI nun nicht einschätzen (kenn ich nicht), aber in meinen Augen kann man heutzutage bei der Angebotsfülle und den verklausulierten Vertragsbedingungen keinen Überblick mehr behalten. Ich bin daher froh, einen vernünftigen Berater gefunden zu haben. Der gehört nicht zu den großen Firmen wie DÄV und MLP (gerade bei der DÄV kann ich deinen Eindruck der Gespräche gut nachvollziehen, MLP hatte ich keine).

Ich würde an deiner Stelle also schon nochmal den Kontakt zu einem entsprechenden Berater suchen, dabei aber die großen Firmen mit eigenen Versicherungsangeboten umgehen. Und wegen der groben Fahrlässigkeit - ich denke, man kann davon ausgehen, dass die wirklich nur in den Fällen zahlen, die explizit erwähnt sind. Wenn's nirgends steht, werden sie auch wohl nicht zahlen.

derstefan
27.02.2010, 19:43
Hi,
danke für Deine Antwort.


Und wegen der groben Fahrlässigkeit - ich denke, man kann davon ausgehen, dass die wirklich nur in den Fällen zahlen, die explizit erwähnt sind. Wenn's nirgends steht, werden sie auch wohl nicht zahlen.
Ich hab mir jetzt mal die Versicherungsbedingungen von DÄF und Janitos (MLP) durchgesehen, dort steht auch nichts explizit über die grobe Fahrlässigkeit drin. Eigentlich steht in allen 3 Bedinungen quasi das gleiche drin ;). Allerdings ist bei allen 3 unter "Ausschlüsse" ebenso NICHT die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, vielleicht reicht das schon?

Man ist das kompliziert...



Hab nochmal im Internet nachgelesen, es sieht so aus, daß wenn der Satz "auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet" NICHT in den Versicherungsbedingungen steht, daß man zumindest einen Teil des Schadens übernehmen muss. Laut einer Neuregelung des Versicherungsgesetzes (zum 1.1.2009?) kann die Versicherung den Schaden wohl immerhin nicht komplett bei grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Leider steht dieser Satz bei keiner der für Ärzte passenden Berufshaftpflichten drin, womit diese nur noch bei außerdienstlichen Sachen mit einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit zu gebrauchen sind, jedenfalls nicht für die Klinik.
Denn ob ich von einem Schaden von sagen wir 2 Millionen Euro "nur" eine Million zahlen muss, ist bei der Summe dann eh egal...

Ich frage mal die DÄV an, ob die mir trotzdem den Passus mit der groben Fahrlässigkeit extra bestätigen können.

Fresh Prince
29.11.2012, 13:21
Hallo zusammen,

dank der Suchfunktion bin ich auf diesen Thread gestoßen.
Ich habe im Juni das Arbeiten angefangen, nachdem ich im Mai mein Studium beendet habe. Nun stehe ich davor, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, da meines Wissens der Arbeitgeber präklinische Aufgaben, Freundschaftsdienste, Erste-Hilfe-Leistungen etc. (alles ausserhalb der Klinik) nicht versichert. Da ich in absehbarer Zeit mit der Ausbildung des Notarztes beginnen werde, ist auch dieser Punkt zu berücksichtigen.

Die HDI hat mir auf meine Anfrage hin ein Angebot zukommen lassen, Formulierung: gelegentlich außerdienstliche ambulante Tätigkeit ohne Praxisvertretung

Nun, dieses "Angebot" kostet stolze 95€ jährlich, zzgl 140€ für die Notarzttätigkeit.

Die meisten Beiträge hier im Forum sind doch etwas älter, insofern ist eine Preissteigerung selbstverständlich. Aber dennoch erscheint mir dieses etwas zu hoch.

Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.

gk#3
15.12.2012, 16:15
Hallo Fresh Prince!
Ich war wegen BU und Privat-/Berufshaftpflicht bei der ASI (das sind Makler) und die haben mir ein Angebot der HDI Gerling für eine Berufs- und Privathaftpflicht für 55,93€ im Jahr vorgelegt und die HDI auch sehr empfohlen! Das Angebot ist wohl speziell für Assistenzärzte!

Omi-Dok
15.12.2012, 22:52
Ich war sowohl bei ASI als auch bei MLP zur Beratung (wobei ich letztere persönlich nicht empfehlen kann). Beide haben mir die Kombi aus privater und Berufshaftpflicht von HDI-Gerling empfohlen. Dabei soll es sich um ein Lockangebot für Assistenzärzte handeln, weshalb es mit ca. 50€/Jahr verhältnismäßig günstig ist. Ich habe von der Maklerin von ASI per Mail die Zusage erhalten, dass diese Versicherung auch die grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Was ich in diesem Fall nur als Problem sehe ist, dass nur eine begrenzte Zahl von Einsätzen als Nebentätigkeit eingeschlossen sind. Ich meine, es waren so 3 pro Monat, bin aber nicht sicher, da das aktuell eh noch nicht für mich in Frage kommt. Möglicherweise hat man dir wegen der häufigeren Notarzteinsätze einen teureren Tarif angeboten?
Ich hoffe, das hat ein Bisschen weiter geholfen!

denkstdu
16.12.2012, 09:55
Bin auch bei der HDI Gerling, seit 1,5 Jahren Assi und zahle auch irgendwas um die 50 Euro pro Jahr.

Fresh Prince
25.12.2012, 11:33
Vielen Dan für die Antworten und entschuldigt meine späte Reaktion.

Die HDI hat mir ein reines Berufshaftpflicht-Angebot vorgelegt für 95€ p.a. für gelegentlich außerdienstliche präklinische Tätigkeiten. Die Notarzttätigkeit käme mit 140€ p.a. noch dazu. Das ganze allerdings noch ohne Steuern.

Ich fand das ehrlich gesagt etwas "unverschämt". Zumal der Makler mir das "ärztliche Restrisiko" NICHT mit gebucht hat. Und genau das ist doch der Knackpunkt.

Leider ist der Makler momentan nicht zu erreichen. Er wurde mir auch zugeteilt über die Telefonzentrale der HDI (Postleitzahl-gebunden).
Habt ihr vielleicht ein Tipp für mich? Was haltet ihr von diesem Preis?

SuperSonic
25.12.2012, 14:17
Der Marburger Bund bietet seinen Mitgliedern ja eine Haftpflichtversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung zu günstigen Konditionen.

"Berufshaftpflichtversicherung:

Alle ambulanten und stationären dienstlichen Tätigkeiten
Außerdienstliche Tätigkeiten: Erlangung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“, Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfe, Erste-Hilfe-Leistungen weltweit
Erweiterter Strafrechtsschutz im Rahmen der gesamten ärztlichen Tätigkeit
Abhandenkommen von fremden, beruflich genutzten Schlüsseln und Codekarten, ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall
Regressnahme nach § 24 Soldatengesetz
Versicherungsschutz weltweit für dienstliche Tätigkeiten;
zusätzliche Versicherungsbestätigung in englischer Sprache (andere Sprachen auf Anfrage)


Zusatzleistungen zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte:

Ambulante nichtoperative Praxisvertretungen bis zu 90 Tagen p. a. (soweit behördlich genehmigt)
Bis zu 36 außerdienstliche Gutachten p. a.
Bis zu 48 außerdienstliche KV-Notfalldienste p. a.
Bis zu 48 außerdienstliche nichtleitende Rettungsdienste p. a.
Freiberufliche Akupunkturen bis 90 Tage p. a.
Freiberufliche Flugbegleitung stabiler Patienten (die keine Intensivbetreuung an Bord benötigen) nach und innerhalb von Deutschland: maximal 48 Tage p. a."

http://www.marburger-bund.de/sachsen/Leistungen/Berufshaftpflicht.pdf

Das kostet anscheinend (für Berufseinsteiger) nur 56 € p. a. für eine Versicherungssumme von 5 Mio. €, und eine Privathaftpflichtversicherung ist mit dabei.

Fresh Prince
25.12.2012, 14:27
Okay, das hört sich doch super an. Werde direkt mal eine Anfrage starten.

Kann mir jemand mit dem Thema "grobe Fahrlässigkeit" weiterhelfen? Dieser Pasus ist hier schon einmal gefallen. Sollte es jemals zu einem Streitfall kommen, wird man dem behandelnden Arzt doch a.e. Behandlungsfehler oder fahrlässiges Handeln vorwerfen, oder nicht?! Inwiefern die Klinik seine Mitarbeiter dahingehend absichert, ist vielleicht nicht einheitlich. Unter anderem auch deshalb denke ich an die Berufshaftpflicht.

Vielen Dank für eure Hilfe

WackenDoc
25.12.2012, 14:38
Ja-ich glaub, die hab ich auch. Ich hab die direkt bei der Ärzteversicherung abgeschlossen und als MB-Mitglied dann eben diesen Sondertarif bekommen.
Als Assistenzarzt, der nicht hauptamtlich Notarzt fährt, oder hauptamtlich KV-Dienste macht, sollte das ja locker reichen.

Ihr solltet auch mal fragen, ob ihr für Notarztdienste nicht eh haftpflichtversichert seid- ist bei beiden Landkreisen so, in denen ich fahre und wäre auch so, wenn ich über die Bw fahre. Ich hab mir allerdings auch gedacht, dass es nichts schadet, mich selber nochmal zu versichern, falls einer meiner Arbeitgeber dann doch auf die Idee kommt, dass er nicht zuständig ist.

Gibt z.B. so Tücken beim Ausstellen von Pillenrezepten und Co.: Wir dürfen das zwar grundsätzlich von der Bundeswehr aus- machen auch viele Kollen- aber da das keine Leistung unserer Heilfürsorge ist, sondern wie eine IGEL-Leistung angesehen wird,müssten wir auch selber haften und würden keinen Rechtsschutz von Seiten der Bundeswehr bekommen, falls was schief geht.

Aber mal ne andere Frage: Weiss jemand, wieviel so ne Haftpflicht ca. für nen Facharzt Allgemeinmedizin ohne eigene Praxis oder auch Vollzeit-Notärzte kostet?