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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahnmedizin berufsbegleitend studieren??



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sodbrennen
31.03.2010, 08:39
Wenn das (Erst-)Studium halt nicht mehr im Mittelpunkt steht, dann wird einem das halt auch nicht mehr angerechnet bzgl. der Rente. Am Ende des Studiums kam bei mir per Post ein umfangreiches Formular, wo ich genau ausfüllen musste, wieviel Zeit ich für das Studium gebraucht hab, wieviel Zeit für die Fahrwege draufgegangen ist und wieviel ich gearbeitet habe. Da muss man halt ggf. aufpassen, dass das in der Vorlesungszeit nicht zu viel ist (idR <20h).

ernieundbert123
31.03.2010, 10:52
Na ja, wenn man während des Studiums im festen Angestelltenverhältnis steht, zahlt man sowieso Rentenbeiträge, und das bei 20 Std./Woche nicht zu knapp. Bei mir ist es so, dass ich als Teilzeitbeschäftigt gelte, mit allen Abgaben (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Solidaritätsbeitrag ...). Für das Finanzamt/Rentenkasse bin ich Arbeitnehmer, was in "in meiner Freizeit" mache - z.B. Medizin studieren - interessiert in diesem Fall niemanden, das wäre genauso, als wenn ich töpfern würde.

Wenn das bei irgendjemandem, der > 30 Jahre alt ist, anders ist, bin ich für jeden Tipp dankbar, ob man doch hier und da was sparen kann, bzw. irgendwas an Studienausgaben beim Finanzamt geltend machen kann :-)

SuperSonic
31.03.2010, 20:26
@sodbrennen:

Ab 1.1.2005
Durch die Neuregelung wird die Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten aufgehoben. Lediglich Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden auch weiterhin für längstens 36 Monate bewertet. Die Anerkennung als unbewertete Anrechnungszeit für höchstens 8 Jahre bleibt für alle schulischen Ausbildungszeiten erhalten, so dass keine einschneidenden rentenrechtlichen Lücken entstehen.

Die Neuregelung gilt für Neurentner ab Januar 2005. Allerdings gibt es auch hier eine Übergangsregelung, in der über einen Zeitraum von 4 Jahren eine stufenweise Abschmelzung der bewerteten Zeiten erfolgt.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_6986/DRVB/de/Inhalt/Presse/Hintergrundinfos/anrechnung__schulischer__ausbildungszeiten.html


@ernieundbert123:
Zur steuerlichen Absetzbarkeit siehe http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildungskosten.htm.

sodbrennen
01.04.2010, 09:00
@SuperSonic:
Da hast du aber den letzten Absatz verschluckt

Nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden Schule und Studium bis zu acht Jahre als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt.
Ist zwar nicht mehr von so großer Bedeutung wie früher deshalb, aber trotzdem sollte man es im Hinterkopf haben. Die verschicken ja nicht zum Spaß die ganzen Formulare, oder? :-nix

SuperSonic
01.04.2010, 18:47
Diesen Satz sehe ich auf der angegebenen Seite nicht, aber das ist auch wurst, weil er inhaltlich nichts Neues liefert, oder?

Was ist denn nun deiner Ansicht nach das rententechnische Problem eines Studenten, der regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet? Für Zeiten einer schulischen Ausbildung (inkl. Hochschulen) nach dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, können auf Antrag bis zum 45. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beträgen belegt sind. Wenn man in der Zeit arbeitet, sind diese Zeiten aber ohnehin mit Beiträgen belegt. Wo ist also das Problem?

ernieundbert123
15.04.2010, 07:30
@ernieundbert123:
Zur steuerlichen Absetzbarkeit siehe http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildungskosten.htm.


Danke SuperSonic für diesen Link, habe das ausgedruckt und war damit gestern beim Steuerberater vorstellig - nun gibts doch Geld zurück, weil es die zweite Ausbildung ist, und eben keine Fortbildung im bisher ausgeübten Beruf! Dürfte auch für andere ältere unter uns interessant sein :-)