ingakind
02.03.2010, 18:04
Hallo,
ich habe diesen Monat mit Spannung meine Bereitschaftsdienstabrechnung von Dezember erwartet und war ziemlich ernüchtert. Ich erhalte mein Gehalt laut dem Marburger Bund Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser (TVÄ/VKA). da sollte eine Stunde Bereitschaftsdienst mit 23€ oder so entlohnt werden. Bei uns sind dann 90% der Zeit als Arbeitszeit anerkannt und es wird mit dem Faktor 22,30 gerechnet. So weit stimmte die Abrechnung für Dez. 09 auch. Nun habe ich aber am 1. Weihnachtstag 12 Stunden Tagdienst (von 8:30 - 20:30 h) gemacht und dieser sollte doch eigentlich nach dem TV mit 135%, wenn kein Freizeitausgleich erfolgt entlohnt werden (TVÄ/VKA §11). Ich habe dann in unserem Lohnbüro angerufen und da mal nachgefragt. Die nette dame sagte mir, dass sie die Anweisung hat Bereritschaftsdienste an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf die kein regulärer Arbeitstag folgt, wie einen ganz normalen 12-Stunden-Dienst abzurechnen. Was auch immer "ganz normal" in diesem Zusammenhang bedeuten mag... Fakt ist doch, dass ich, wenn ich am Samstag tagsüber oder nachts und Sonntags tagsüber und an Feiertagen dort antanze, dann müsste es doch sch***egal sein, ob ich am nächsten Tag einen freien Tag habe, weil zufällig gerade Sonntag ist oder Ostermontag. Ich sehe den TV da von meinem Arbeitgeber unterwandert. :-dagegen
Was meint ihr? Habt ihr ähnlich Erfahrungen?
Freue mich über Antworten.
ich habe diesen Monat mit Spannung meine Bereitschaftsdienstabrechnung von Dezember erwartet und war ziemlich ernüchtert. Ich erhalte mein Gehalt laut dem Marburger Bund Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser (TVÄ/VKA). da sollte eine Stunde Bereitschaftsdienst mit 23€ oder so entlohnt werden. Bei uns sind dann 90% der Zeit als Arbeitszeit anerkannt und es wird mit dem Faktor 22,30 gerechnet. So weit stimmte die Abrechnung für Dez. 09 auch. Nun habe ich aber am 1. Weihnachtstag 12 Stunden Tagdienst (von 8:30 - 20:30 h) gemacht und dieser sollte doch eigentlich nach dem TV mit 135%, wenn kein Freizeitausgleich erfolgt entlohnt werden (TVÄ/VKA §11). Ich habe dann in unserem Lohnbüro angerufen und da mal nachgefragt. Die nette dame sagte mir, dass sie die Anweisung hat Bereritschaftsdienste an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf die kein regulärer Arbeitstag folgt, wie einen ganz normalen 12-Stunden-Dienst abzurechnen. Was auch immer "ganz normal" in diesem Zusammenhang bedeuten mag... Fakt ist doch, dass ich, wenn ich am Samstag tagsüber oder nachts und Sonntags tagsüber und an Feiertagen dort antanze, dann müsste es doch sch***egal sein, ob ich am nächsten Tag einen freien Tag habe, weil zufällig gerade Sonntag ist oder Ostermontag. Ich sehe den TV da von meinem Arbeitgeber unterwandert. :-dagegen
Was meint ihr? Habt ihr ähnlich Erfahrungen?
Freue mich über Antworten.