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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feiertagsvergütung nach TVÄ/VKA



ingakind
02.03.2010, 18:04
Hallo,

ich habe diesen Monat mit Spannung meine Bereitschaftsdienstabrechnung von Dezember erwartet und war ziemlich ernüchtert. Ich erhalte mein Gehalt laut dem Marburger Bund Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser (TVÄ/VKA). da sollte eine Stunde Bereitschaftsdienst mit 23€ oder so entlohnt werden. Bei uns sind dann 90% der Zeit als Arbeitszeit anerkannt und es wird mit dem Faktor 22,30 gerechnet. So weit stimmte die Abrechnung für Dez. 09 auch. Nun habe ich aber am 1. Weihnachtstag 12 Stunden Tagdienst (von 8:30 - 20:30 h) gemacht und dieser sollte doch eigentlich nach dem TV mit 135%, wenn kein Freizeitausgleich erfolgt entlohnt werden (TVÄ/VKA §11). Ich habe dann in unserem Lohnbüro angerufen und da mal nachgefragt. Die nette dame sagte mir, dass sie die Anweisung hat Bereritschaftsdienste an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf die kein regulärer Arbeitstag folgt, wie einen ganz normalen 12-Stunden-Dienst abzurechnen. Was auch immer "ganz normal" in diesem Zusammenhang bedeuten mag... Fakt ist doch, dass ich, wenn ich am Samstag tagsüber oder nachts und Sonntags tagsüber und an Feiertagen dort antanze, dann müsste es doch sch***egal sein, ob ich am nächsten Tag einen freien Tag habe, weil zufällig gerade Sonntag ist oder Ostermontag. Ich sehe den TV da von meinem Arbeitgeber unterwandert. :-dagegen
Was meint ihr? Habt ihr ähnlich Erfahrungen?
Freue mich über Antworten.

McBeal
02.03.2010, 18:56
Ich arbeite nach TV-Ärzte KF und bekam im ersten jahr pro Stunde 27,xy und im zweiten Jahr 28,xy an Zuschlag. D.h., die 12,5 Stundendienste (- halbe Stunde Pause, also 11,75) lohnen sich für mich schon. :-))

LG
Ally

FirebirdUSA
03.03.2010, 14:06
Ich glaube (weiß es aber nicht sicher) das entscheidende dabei ist die Bezeichnung Bereitschaftsdienst. Feiertagszuschlag erhälst du nur für normale Arbeitszeit, nach §12 Abs.3 erhälst du für BD an Feiertagen einen Zuschlag von 25 v.H., wenn ich das richtig verstehe müsstest du also 115% erhalten.

Insofern hat die Dame recht, dass du keine 135% bekommst, aber dir stehen die 25 v.H. Zuschlag für BD an Feiertag zu.

Schriftlich an die Verwaltung mit Angabe des Paragraphen Widerspruch einlegen und abwarten, oder einmal beim MB anrufen und es sich genau erklären lassen.

ingakind
03.03.2010, 15:00
Hm, so gesehen hast Du Recht. Aber schließen sich dann § 11, Abs. 1, Satz 2, Buchst. c und zugehörige Erklärung und § 12, Abs. 3 nicht irgendwie aus? Bzw. wozu gibt es diesen § 11 dann überhaupt? Beim MB hab ich schon angerufen und meine Abrechnung hingefaxt. Warte jetzt auf Rückmeldung...

FirebirdUSA
05.03.2010, 07:32
Nein die schließen sich nicht aus. Das eine bezieht sich auf normale Arbeitszeit das andere auf Bereitschaftsdienst, jetzt kommt es darauf an was deine Klinik daraus macht. Ich kann dir nicht sagen wann man ein WE/Feiertag nicht mehr als BD bezeichnen darf bzw. ob es dafür überhaupt eine Regelung gibt.

Edit: las uns doch bitte wissen was der MB dazu meint.

ingakind
09.03.2010, 07:41
Moin!

Der MB meint, dass bei mir der § 11 TVÄ/VKA greift, ich also den Dienst mit 135 v. H. bezahlt bekommen müsste. Werde das bei uns demnächst in die Assistentenkonferenz einfließne lassen und mal die Kollegen bitten, auch ihre Abrechnung in Augenschein zu nehmen.

Grüße

FirebirdUSA
11.03.2010, 10:13
Danke für deine Rückmeldung :-)

Und bist du bereit es mit deiner Verwaltung auszudiskutieren?